11.50

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Vorsitzender! Wir haben hier drei Entschließungsanträge, die es zu behandeln gilt. Zwei davon be­schäftigen sich mit dem Thema Vollspaltenböden und einer beschäftigt sich mit dem Thema Freigängerkatzen.

Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Lancaster! Es stimmt, dass die Betreiber der Landwirtschaft in Österreich dem Tierwohl einen sehr hohen Stellenwert beimessen, und ich bin froh, wenn wir Unterstützung bekommen, damit die Umsetzung einer artge­rechten Produktion auch entsprechend forciert wird. Damit begrüße ich Ihren Antrag, der davon handelt, dass Sie Agrarfördermittel in Richtung ökologische oder tiergerechte Pro­duktion steuern wollen. Nur, wenn wir hier von einer Umstellungsmaßnahme sprechen, die 250 Millionen Euro kostet, dann wird das nicht aus dem Agrarbudget möglich sein, sondern es wird dazu extra Mittel bedürfen.

Ich bitte Sie auch, nicht alle in einen Topf zu schmeißen und zu sagen, in der Landwirt­schaft wird die Tierhaltung verroht und es ist den Bäuerinnen und Bauern egal, wie die Tiere gehalten werden. Dem ist nämlich nicht so! (Bundesrätin Grimling: Das hat sie nicht gesagt!)

Die österreichische Landwirtschaft ist eine umweltfreundliche und tiergerechte Landwirt­schaft. Ich darf das anhand der Produktionsgrößen wiedergeben: Ein durchschnittlicher österreichischer Schweinebetrieb hält an die 100 Schweine, ein durchschnittlicher däni­scher Schweinemastbetrieb hingegen an die 3 500. Ich glaube, daran sehen wir, wo wir von Agrarfabriken und wo wir von bäuerlicher Landwirtschaft reden können.

Es ist durchaus in unserem Interesse, die Vollspaltenböden zu reduzieren und mehr Freilandschweine und Strohschweine in Produktion zu bringen, nur bitte ich Sie, uns auch bei den Konsumenten entsprechend zu unterstützen. Es bringt uns nichts, wenn man eine Haltungsform in Österreich verbietet, und dann die Produkte aus solchen For­men, die es bei uns nicht mehr geben soll, importiert, und bei uns die Produktion ein­schränkt und es damit auch weniger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gibt. Es braucht eine klare Kennzeichnung, denn was wir nicht wollen – und ich habe das schon mehr­mals hier gesagt –, ist, dass wir Billigprodukte importieren und Tierleid exportieren.

Das gilt auch für den zweiten Antrag, nämlich jenen betreffend ein konkretes Verbot für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung einzuführen. Mögliche Alternativen werden von uns immer wieder begrüßt, aber da muss es auch einen Schulterschluss mit den Konsumenten geben. Es ist notwendig, dass es da klare Kennzeichnungen gibt, damit der Konsument weiß, aus welcher Produktion er seine Lebensmittel bezieht.

Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag auch das Beispiel angeführt, dass Österreich sehr früh im Bereich der Hühnerhaltung die Käfighaltung verboten hat – 2008 ist der Be­schluss gefallen, die Käfighaltung mit 2020 zu verbieten. Das Ergebnis ist, dass in Öster­reich jetzt zwar nur mehr glückliche Hühner gehalten werden, dass aber täglich 1,7 Mil­lionen Eier importiert werden, nämlich in Form von Verarbeitungsware oder in Form von Flüssigei. Auch da wird das Produkt importiert und das Tierleid exportiert, und ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.

Es braucht da wie gesagt eine entsprechende Kennzeichnung, damit der Konsument entscheiden kann. Und den Konsumenten brauchen wir auch als Partner, denn es wird nicht helfen, wenn wir nur mit Verboten gegen die Landwirtschaft vorgehen. Gehen Sie hin und helfen Sie, die diesbezügliche Meinung des Konsumenten zu bilden!

Zum dritten Antrag, jenen betreffend die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, darf ich feststellen: Sie stellen den Antrag: „Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umge­hend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrations­pflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte ‚Freigängerkatzenʼ, beinhaltet.“

Ich darf Sie darüber informieren, dass es eine Novelle des Tierschutzgesetzes 2017 gab, die vorsieht, dass Katzen, sowohl weibliche als auch männliche, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern diese Tiere nicht zum Zwecke der Zucht verwendet werden. – Das ist eine Information der niederösterreichischen Tierschutzombudsstelle, die ich dazu eingeholt habe.

Gemäß Tierschutzgesetz ist die Zucht von Tieren bei der Behörde meldepflichtig bezie­hungsweise im Fall einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sogar bewilligungspflichtig. Durch die vorhin angeführte Novelle des Tierschutzgesetzes sind Zuchtkatzen „mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips [...] von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen“ und in weiterer Folge zu registrieren.

Es gibt also Katzen, die, wenn sie mit Freigang gehalten werden, kastriert sein müssen, und solche, die der Zucht dienen. Letztere müssen gechippt, das heißt gekennzeichnet sein. Damit sind sie auch registriert und man kann jederzeit feststellen, wer der Besitzer ist.

Eine Freigängerkatze muss also entweder kastriert oder gekennzeichnet werden. Ich bitte Sie daher, zu verstehen, dass wir dem keine Zustimmung geben können, weil wir diesen Entschließungsantrag mehr als bereits umgesetzt sehen. Es besteht für uns kein Handlungsbedarf.

Es gab gestern im Ausschuss eine sehr interessante Diskussion, als wir draufgekommen sind, dass das alles bereits umgesetzt ist. Kollegin Steiner-Wieser wird uns aber erklä­ren, warum wir den Antrag trotzdem brauchen. Ich bin schon gespannt darauf.

Ich bitte die Kollegen von der sozialistischen Fraktion, sich nicht mit der Vergangenheit zu beschäftigen, sondern mit der Zukunft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

11.57

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile es ihr. – Bitte.