Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA: Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geän­dert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Juli 2021 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm. – Bitte.