12.51
Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste im Saal und zu Hause! Die beiden Beschlüsse, über die wir diskutieren, regeln viele Vorgangsweisen und Beschaffungsmöglichkeiten. Die erste und für mich wichtigste Beschaffungsregelung ist die Impfstoffbeschaffung, die ist nämlich für uns die Lösung der Pandemie. Es ermöglicht ein uneingeschränktes Leben unserer Gesellschaft, wenn möglichst viele Menschen geimpft sind. Sinnvoll ist auch, wenn vor Ablauf des Impfstoffes dieser nicht irgendwie entsorgt wird, sondern anderen, finanzschwachen Ländern zur Verfügung gestellt wird, damit diese ihre Bevölkerung impfen können. Es sollte kein Impfstoff ungenützt bleiben. Die Impfung ist die bestmögliche Absicherung der Gesellschaft gegenüber Corona.
Als Zweites möchte ich den Ifad-Fonds nennen, der als Hilfsmittel für die Landwirtschaft im asiatischen Raum verwendet werden kann. Er ist eine Hilfe für die Wirtschaft in diesen Ländern. Der Anteil, den Österreich dazu leisten muss, beträgt lediglich 1,6 Prozent. Die Auswirkungen dieses Hilfsfonds sind eine Sicherung der Arbeitsplätze bei uns durch Export und Technologie in diese Länder und eine Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln durch landwirtschaftliche Produkte vor Ort, in den entsprechenden Ländern. Somit wird der Flüchtlingsstrom eingedämmt. Der Landwirtschaftsteil dient auch in unseren benachteiligten heimischen Gebieten zur Unterstützung der Landwirtschaft. All das stellt natürlich einen sehr großen Beitrag zum Klimaschutz dar.
Es gibt viele gute und nachhaltige Unterstützungsprojekte und Hilfsmaßnahmen. Als eines der wichtigsten für mich möchte ich das Gemeindepaket, die sogenannte Gemeindemilliarde, und alle anderen Hilfszahlungen, die im Rahmen dessen ausgezahlt wurden, nennen. Mittlerweile haben wir 700 Millionen Euro an rund 1 600 Gemeinden ausbezahlt. Das löst eine Investitionssumme von rund 2,6 Milliarden Euro aus. Das Gute dabei ist noch, dass 30 Prozent dieser Investitionen in Klimamaßnahmen investiert werden. Die Gemeinden kommen dadurch recht gut aus der Krise und ich denke, dass die Hilfen auch zielgerichtet ankommen.
Ich kann nur das Beispiel aus meiner Heimatgemeinde nennen: Wir haben über die Coronazuweisungen um circa 10 Prozent mehr Geld bekommen als wir durch Ertragsanteilsverluste verloren haben. Ich denke also, da ist etwas Gutes passiert. Die Gemeinden haben also Geld für Investitionen gehabt, diese Investitionen bringen Arbeit und für den Bund und für die Länder auch Steuereinnahmen. Daher sehe ich die Fristverlängerung für die Umsetzung der KIP-Milliarde, also für das Fertigstellen der Projekte, um ein Jahr durchaus als gerechtfertigt.
Ebenfalls möchte ich hier die Gemeindeunterstützung bei der Kinderbetreuung nennen, denn es werden junge Familien unterstützt. Wir wissen alle, am Ende des Tages bleiben alle Zahlungen, die durch die Familien bei der Kinderbetreuung oder bei anderen Dingen nicht geleistet werden, an der Gemeinde hängen. Da ist es wichtig, dass die Gemeinden, speziell finanzschwache Gemeinden, nicht im Regen stehen bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier, und das ist mir besonders wichtig, ein großes Danke an alle Freiwilligen und an alle Gemeinden sagen, im Besonderen an die Feuerwehren, die in der Pandemie wirklich Großes geleistet haben – egal ob es in der Organisation oder im Ablauf der Tests und der Impfungen war. Man hat gesehen, dass der Freiwilligenkörper in der Gesellschaft ein sehr aktiver ist, der durchaus imstande ist, eine Leistung zu bringen.
Weiters ist für mich die Transparenzdatenbank und die Änderung der Bundesabgabenordnung ein Thema. Sie ist notwendig, denn die Gelder, die ausbezahlt werden, müssen im Hinblick auf ihre Verwendung geprüft und kontrolliert werden, denn das sind Steuergelder und da muss eine korrekte Mittelverwendung gewährleistet sein. Ich denke, mit allen Coronahilfs- und Unterstützungsgeldern können viele gute und nachhaltige Projekte entstehen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Antrag
gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 13) Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden.
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Unterstützen Sie uns dabei! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
12.56
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichgesetz 2017 und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Dim. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.