13.01

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Es scheint so, als wäre bei diesen zwei Tagesordnungspunkten alles kun­terbunt zusammengemischt, aber alles betrifft eigentlich die Bekämpfung der Pandemie und deren Folgen von der internationalen Ebene bis zur Gemeindeebene.

Sie haben Glück, es wurde schon einiges gesagt, auch vor allem zum TOP betreffend Ermächtigung zur Verfügung über das Bundesvermögen – das erspare ich Ihnen jetzt. Nur ein Punkt dazu: Die Erweiterung auf die Nachbarländer ist in dem Sinne zu begrü­ßen, da es natürlich schneller zu offenen Grenzen und zur Belebung der Wirtschaft bei­trägt. Wir haben mit unseren Nachbarländern Beziehungen, seien es wirtschaftliche oder seien es familiäre. – Also das ist sicher sehr begrüßenswert.

Auch zur Transparenzdatenbank haben wir jetzt schon genug gehört, daher komme ich zum Gemeindepaket. Zur Erinnerung: Das Gemeindepaket umfasst gesamt 2,5 Milliar­den Euro, die auf vier verschiedene Maßnahmen aufgeteilt sind. Das ist einerseits die Erhöhung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro, das ist aber auch die heute zu be­schließende Verlängerung der Einreich- und Durchführungsfrist für die nicht rückzahlba­ren 50-prozentigen Zuschüsse für bestimmte Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Die dritte Maßnahme ist die Unterstützung strukturschwacher Gemeinden mit 100 Millio­nen Euro, die weitreichende Auswirkungen hat.

Warum erzähle ich jetzt, was das Gemeindepaket umfasst? – Um auch ein bisschen zu erklären, warum 50-prozentige Zuschüsse vielleicht auch von Gemeinden in Anspruch genommen werden können, die sonst schwächer sind. Dazu ein Beispiel: 1 100 Ge­meinden in Österreich sind strukturschwache Gemeinden, die jeweils 100 000 Euro aus dem Strukturfonds bekommen. Wenn man die Zuschüsse aus dem Strukturfonds für beide Jahre zusammenzählt und den Durchschnitt davon nimmt – ich weiß, die Indikato­ren sind andere –, wären das mit dem 50-prozentigen Investitionszuschuss 200 000 Eu­ro. Das heißt, der Strukturfonds ist auch eine Erhöhung der Liquidität und durch den Investitionszuschuss ist das natürlich auch eine treffsichere Bedarfszuweisung.

Die kritisierten Sondervorschüsse von 1 Milliarde Euro, die eben nicht rückzahlbar sind, sind aber auch wichtig, denn auch sie erhöhen die Handlungsfähigkeit der Gemeinden, da sie auf der einen Seite die Bonität der Gemeinden für eine Darlehensaufnahme ex­tern, aber auch – wir haben es gestern im Ausschuss gehört – mittelbar über die Länder vom Bund erleichtern und auch da wieder der 50-prozentige Investitionszuschuss er­möglicht wird. Ab 2023 müssen sie sozusagen ausgeglichen werden, aber auch nur un­ter der Bedingung einer 2-prozentigen Wachstumsgarantie.

Ich würde hier gerne auch noch ein paar Worte zu den Zweckzuschüssen und dazu, welche Investitionen gefördert werden, sagen. Wir haben es zuerst gehört, es sind, glau­be ich, nicht zwei Drittel für Straßenbau oder Straßensanierung, sondern es ist ein Drittel dafür ausgegeben worden. Wir haben auch schon gehört, dass mehr als ein Drittel für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben worden ist. Also man kann das eben auch für die Kreislaufwirtschaft, für Energiesparmaßnahmen, für die erneuerbare Energiegewinnung, für Investitionen in den öffentlichen Verkehr und – das würde ich jetzt auch gleich vor­wegnehmen – für die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ausgeben.

Die Hälfte der Gemeinden hat ihren Investitionszuschuss noch nicht abgerufen. Man könnte ihn zum Beispiel für E-Ladeinfrastruktur abrufen. Vielleicht möchte die FPÖ dann auch dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz zustimmen. Das ist die Umsetzung der EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge, bei der in den Gebietskörperschaften eine Quote erfüllt werden muss, E-Autos gekauft werden müssen, wenn man den Fuhrpark erwei­tert. Wir wissen – ich möchte nur noch kurz darauf eingehen –, das ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz, denn der Verkehr ist der stärkste Hebel für die Reduk­tion des CO2-Ausstoßes. Das Gute ist, das wird eine EU-Richtlinie sein, die verpflichtend umgesetzt werden muss, und das ist natürlich ein Vorteil, weil dann auch die E-Auto-Produktion verstärkt von den Firmen, von den Unternehmen vorangetrieben wird. E-Au­tos werden dann billiger, wir können sie dann günstiger kaufen.

Ein kleiner Punkt noch dazu, warum es wichtig ist, auf E-Autos umzusteigen: weil auch die Lebensqualität verbessert wird. Das ist eine soziale Komponente, denn es wird auf den Straßen in diesem Raum bewegen sich meistens Menschen, die nicht so viel Ein­kommen haben nicht mehr so laut und nicht mehr so dreckig sein. Das heißt, das ist eine gute Investition im Rahmen des Investitionsprogramms und auch in unser Klima.

Ja, deswegen sage ich hier: Liebe Bürgermeisterinnen, liebe Bürgermeister, bleiben Sie dabei, fokussieren Sie auf klimaschützende Investitionen, denn es tut uns gut, es tut der Umwelt gut, es fördert unsere Lebensqualität und vor allem die Lebensqualität der Men­schen, die sich nicht so viel leisten können, und es ist ein Wirtschafts- und Jobmotor! Investieren wir in ein sauberes, klimafreundliches Betriebssystem, wie es Lukas Hammer schon gesagt hat, auch in unserer Verwaltung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)

13.07

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl Arthur Arlamovsky. Ich erteile dieses. – Bitte.