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Plenarsitzung
des Bundesrates


Stenographisches Protokoll

 

928. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 14. Juli 2021

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

928. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 14. Juli 2021

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 14. Juli 2021: 9.00 – 13.20 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienste­tenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geän­dert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulge­setz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hoch­schulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden

7. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen (295/A(E)-BR/2021)

8. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen (296/A(E)-BR/2021)

9. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspal­tenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (298/A(E)-BR/2021)

10. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung (300/A(E)-BR/2021)


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 2

11. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (299/A(E)-BR/2021)

12. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Versorgung für LGBTIQ-Jugendliche (297/A(E)-BR/2021)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichs­gesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vor­belastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­tenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

*****

Ergänzung der Tagesordnung ..................................................................................      15

15. Punkt: Antrag der Bundesräte Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Postcorona – Wert­schätzung für den ländlichen Raum“ (302/A-BR/2021)

*****

Inhalt

Bundesrat

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ..................................      14

Antrag der BundesrätInnen Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 49 Abs. 1 in Ver­bindung mit § 16 Abs. 3 GO-BR, den Antrag der Bundesräte Dr. Peter Raggl, Ko­rinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Postcorona – Wertschätzung für den ländlichen Raum“ (302/A-BR/2021) ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu neh­men – Annahme ............................................................................................  14, 14

Verlangen des Bundesrates Karl Bader gemäß § 54 Abs. 2 GO-BR, bei der Be­kanntgabe des Abstimmungsergebnisses zu Tagesordnungspunkt 6 die Anzahl der Für- und Gegenstimmen bekannt zu geben ......................................................      41

Bundesregierung

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG betreffend Änderung der Vertretung von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab ......................      13

Vertretungsschreiben ................................................................................................      14


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 3

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ......................................................................      14

Ausschüsse

Zuweisungen ...................................................................................................  9, 77

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (939 d.B. und 1002 d.B. sowie 10706/BR d.B.) ...............................................................................................      15

Berichterstatter: Marco Schreuder ..........................................................................      15

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ..........................................................................................      15

Sebastian Kolland ...................................................................................................      16

Elisabeth Grimling ..................................................................................................      17

Andrea Michaela Schartel ......................................................................................      18

Vizekanzler Mag. Werner Kogler ...........................................................................      19

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      20

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Über­brückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird (1731/A und 956 d.B. sowie 10714/BR d.B.) ...........................................................      20

Berichterstatter: Marco Schreuder ..........................................................................      20

RednerInnen:

Marco Schreuder ....................................................................................................      20

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................      21

Eva Prischl ...............................................................................................................      23

Josef Ofner ..............................................................................................................      24

Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ...................................................................      25

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      26

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1750/A und 985 d.B. sowie 10722/BR d.B.) ................................................................................      26

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ...................................................................      26

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (1751/A und 986 d.B. sowie 10723/BR d.B.) .........................................................................      26

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ...................................................................      26


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 4

RednerInnen:

Sonja Zwazl .............................................................................................................      27

Andrea Kahofer .......................................................................................................      27

Thomas Dim ............................................................................................................      28

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      29

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      29

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B. und 1022 d.B. sowie 10732/BR d.B.) .......................................................................      29

Berichterstatterin: Ing. Judith Ringer ......................................................................      29

Rednerin:

Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ....................................................      30

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      30

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Pri­vathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschul­gesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B. und 990 d.B. sowie 10721/BR d.B.) .........................................................................................................      30

Berichterstatter: Bernhard Hirczy ...........................................................................      30

RednerInnen:

Doris Hahn, MEd MA ..............................................................................................      31

Mag. Dr. Doris Berger-Grabner .............................................................................      33

Andreas Arthur Spanring .......................................................................................      35

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ..........................................................................................      36

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................      38

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .....................................................................      39

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Markus Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitäts­sicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplo­matische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B. und 990 d.B. sowie 10721/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben – Ab­lehnung ..........................................................................................................  34, 41

7. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen (295/A(E)-BR/2021 sowie 10698/BR d.B.) ...............................................................      41

Berichterstatterin: Mag. Daniela Gruber-Pruner ....................................................      42

RednerInnen:

Korinna Schumann .....................................................................................  42, 47

Heike Eder, BSc MBA .............................................................................................      43

Andrea Michaela Schartel ..........................................................................  45, 47


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 5

Andreas Lackner .....................................................................................................      46

Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 43 Abs. 1 GO-BR, dem Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen (295/A(E)-BR/2021 sowie 10698/BR d.B.) die Zustimmung zu erteilen – Ablehnung .....................................................................................  43, 48

8. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen (296/A(E)-BR/2021 sowie 10716/BR d.B.) ...............................................................      48

Berichterstatterin: Andrea Kahofer .........................................................................      48

RednerInnen:

Andrea Kahofer ............................................................................................  48, 51

Silvester Gfrerer ......................................................................................................      50

Sonja Zwazl .............................................................................................................      52

Antrag der BundesrätInnen Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, dem Entschließungsantrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermie­ter*innen (296/A(E)-BR/2021 sowie 10716/BR d.B.) die Zustimmung zu erteilen – Annahme (348/E-BR/2021) ...........................................................................  51, 52

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (298/A(E)-BR/2021 sowie 10700/BR d.B.) ...............................................................................................      52

Berichterstatterin: Nicole Riepl ................................................................................      53

10. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehal­tung (300/A(E)-BR/2021 sowie 10719/BR d.B.) .......................................................      52

Berichterstatterin: Mag. Bettina Lancaster..............................................................      53

11. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit frei­em Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (299/A(E)-BR/2021 sowie 10720/BR d.B.) ...............................................................................................      52

Berichterstatterin: Mag. Bettina Lancaster..............................................................      53

RednerInnen:

Mag. Bettina Lancaster ...............................................................................  53, 60

Martin Preineder .....................................................................................................      55

Marlies Steiner-Wieser ...........................................................................................      57

Andreas Lackner .....................................................................................................      59

Ablehnung des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 9, dem Entschließungs­antrag 298/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen ........................................      60

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, dem Entschließungs­antrag 300/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen ........................................      60


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 6

Antrag der BundesrätInnen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, dem Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bet­tina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (299/A(E)-BR/2021 sowie 10720/BR d.B.), die Zustimmung zu erteilen – Annahme (349/E-BR/2021) ............................................................................................  55, 60

12. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende Versorgung für LGBTIQ-Jugendliche (297/A(E)-BR/2021 sowie 10726/BR d.B.) ...............................................................      61

Berichterstatterin: Mag. Daniela Gruber-Pruner ....................................................      61

RednerInnen:

Mag. Daniela Gruber-Pruner ..................................................................................      61

Bernhard Hirczy ......................................................................................................      62

Markus Leinfellner ..................................................................................................      63

Marco Schreuder ....................................................................................................      64

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, dem Entschließungsantrag 297/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen ...................................................................      67

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B. und 953 d.B. sowie 10727/BR d.B.) ...............................................................................................      67

Berichterstatter: Ing. Eduard Köck .........................................................................      67

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Ab­deckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1778/A und 955 d.B. sowie 10691/BR d.B. und 10728/BR d.B.) ................................................      67

Berichterstatterin: MMag. Elisabeth Kittl, BA..........................................................      67

RednerInnen:

Ingo Appé ................................................................................................................      68

Otto Auer .................................................................................................................      70

Thomas Dim ............................................................................................................      71

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................      72

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................      74

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA .........................................................      74

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise“ – Ableh­nung ...............................................................................................................  69, 76

Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kol­legen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung,


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 7

das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kom­munalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geän­dert werden (948 d.B. und 953 d.B. sowie 10727/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben – Annahme ......................................................................................  71, 75

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 14, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .............................      76

15. Punkt: Antrag der Bundesräte Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Postcorona – Wert­schätzung für den ländlichen Raum“ (302/A-BR/2021) ...........................................      76

Annahme des Antrages 302/A-BR/2021 ..................................................................      76

Eingebracht wurden

Anträge der BundesrätInnen

Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Postcorona – Wertschätzung für den ländlichen Raum“ (302/A-BR/2021)

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Rehkitzret­tung (303/A(E)-BR/2021)

Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (304/A(E)-BR/2021)

Anfragen der BundesrätInnen

Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Kli­maschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Öffentli­cher Personennahverkehr im Weinviertel (3899/J-BR/2021)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Kriminalität in steirischen Parkanlagen in den Jahren 2018 bis 2021 (3900/J-BR/2021)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend pandemische Aussagekraft von Corona-Tests (3591/AB-BR/2021 zu 3881/J-BR/2021)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Korinna Schu­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zoom-Bombing – Aktuelle Gefahrenlage und Strategie der Behörden in Österreich (3592/AB-BR/2021 zu 3880/J-BR/2021)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – Herr Bundeskanzler, tun Sie endlich etwas! (3593/AB-BR/2021 zu 3878/J-BR/2021)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Frau Minister? (3594/AB-BR/2021 zu 3885/J-BR/2021)


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 8

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Herr Minister? (3595/AB-BR/2021 zu 3888/J-BR/2021)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Herr Minister? (3596/AB-BR/2021 zu 3886/J-BR/2021)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Herr Minister? (3597/AB-BR/2021 zu 3883/J-BR/2021)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gru­ber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Herr Minister? (3598/AB-BR/2021 zu 3884/J-BR/2021)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der BundesrätInnen Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend allgemeine Ableitungen aus dem Fall Naveed ABBAS/Corona-Situationen/mündliche Verhandlungen vor dem BVwG/anwaltliche Ver­tretungen im Erstinstanzlichen Verfahren/Dolmetscher (3599/AB-BR/2021 zu 3882/J-BR/2021)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gru­ber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verantwortungslosigkeit stürzt Familien in Not – der Bundeskanzler sieht sich als nicht zuständig! Was tun Sie, Herr Minister? (3600/AB-BR/2021 zu 3887/J-BR/2021)

der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration auf die Anfrage der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ergebnisse der Gesprächsrunden der Frauenministerin mit Expertinnen (3601/AB-BR/2021 zu 3877/J-BR/2021)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Geplante Einstellung der Wiener Zeitung (Folgeanfrage) (3602/AB-BR/2021 zu 3879/J-BR/2021)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der BundesrätInnen Mar­kus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend parteipolitische Werbung im Ös­terreichischen Bundesheer (3603/AB-BR/2021 zu 3889/J-BR/2021)


 


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 9

09.00.53Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Peter Raggl, Vizepräsident Günther Novak, Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

09.01.26*****


Präsident Dr. Peter Raggl: Einen schönen guten Morgen! Hiermit darf ich offiziell die 928. Sitzung des Bundesrates eröffnen. Heute nach diesem wohltuenden, reinigenden Gewitter in Wien darf ich alle recht herzlich hier im Bundesrat begrüßen. Ich darf beson­ders unseren soeben eingetroffenen Vizekanzler Werner Kogler begrüßen – ein herzli­ches Grüß Gott im Bundesrat. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich darf, bevor ich offiziell in die Sitzung eingehe, euch alle, liebe Bundesratskolleginnen und -kollegen, die Besucher auf der Galerie und die Zuseher via Livestream begrüßen.

Meine beiden Vizepräsidenten Christine Schwarz-Fuchs und Günther Novak dürfen die nächsten sechs Monate hier im Bundesrat die Sitzungsführung übernehmen. Wir hoffen, dass wir gemeinsam durch eine konstruktive Arbeit hier im Bundesrat unser wunderba­res Österreich voranbringen. (Allgemeiner Beifall.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 927. Sitzung des Bundesrates vom 24. Juni sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Einlauf und Zuweisung


Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeant­wortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Ände­rung der Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenogra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 7)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (891 d.B. und 952 d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 10

3. Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes gemäß Art. 73 Abs. 1 B‑VG betreffend Änderung der Vertretung von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Ju­gend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab am 14. und 15. Juli 2021 durch den Herrn Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Verkehrstelematikbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-754-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Dr. Peter Raggl: Weiteres eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdiens­tes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundeskanzler Sebastian Kurz von 11. bis 20. Juli 2021 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung von Vizekanz­ler Mag. Werner Kogler mit seiner Vertretung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Entschließungsanträge, die Gegen­stand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Auflagefrist


Präsident Dr. Peter Raggl: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhand­lungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zwei­drittelmehrheit angenommen.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR


Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete zum Thema „Postcorona – Neue Wertschätzung für den ländli­chen Raum“ eingebracht wurde.

Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu neh­men.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Peter Raggl, Korinna Schumann, Chris­toph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsord­nung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, ab­stimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustim­mung erteilen, um ein Handzeichen. – Vielen Dank, das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete


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gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Postcorona – Neue Wertschätzung für den ländlichen Raum“ ergänzen und als 15. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Ver­handlung nehmen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen An­trag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Dr. Peter Raggl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 9 bis 11 sowie 13 und 14 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.

09.06.441. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geän­dert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (939 d.B. und 1002 d.B. sowie 10706/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich bitte um den Bericht.


9.06.58

Berichterstatter Marco Schreuder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Aus­schreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen. Es ist dies die Dienstrechts-Novelle 2021.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Juli 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Adi Gross. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


9.07.56

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Herr Vizekanzler! Mit dieser Novelle erfolgt zum einen ein weiterer


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Schritt zur Ermöglichung beziehungsweise Normalisierung von Telearbeit im Bundes­dienst. Telearbeit kann im Homeoffice sein, das kann aber auch Arbeit an einem anderen Ort sein. Grundsätzlich ist Telearbeit im Bundesdienst ja schon länger möglich, das ist natürlich nichts Neues. Allerdings wird jetzt geklärt, dass seitens des Arbeitgebers ent­weder entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen oder auch das eigene Equipment verwendet werden darf und sozusagen als Abgeltung dafür eine Pauschale gewährt wird.

Das klingt nach einer sehr technischen Anpassung, aber ich denke, dahinter steckt letzt­lich mehr. Das ist fast so etwas wie ein bisschen ein Kulturwandel. Es kommt immer mehr – und es ist massiv durch die Covid-Krise vorangetrieben worden – zu einer Diver­sifizierung des Arbeitsortes, und das ist schon eine wesentliche Veränderung. Telearbeit ist in weiten Bereichen schon selbstverständlich geworden und wird weiterhin selbstver­ständlich bleiben. Für viele stellt das auch eine Erleichterung dar – jedenfalls wenn das freiwillig gemacht wird und wenn auch entsprechend Räumlichkeiten zur Verfügung ste­hen –, zum Beispiel indem man sich lange Arbeitswege ersparen kann. Gerade für sol­che Menschen, Pendlerinnen und Pendler, kann das eine besonders attraktive Mög­lichkeit sein.

Ich denke, weil es immer wieder Bedenken gibt, ob auch die Leistung erbracht wird, wenn Telearbeit gemacht wird, da hat die Covid-Krise allen ganz klar gezeigt, dass sol­che Befürchtungen keine Grundlage haben.

Ein anderer Beitrag zu einem Kulturwandel ist der Wegfall der verwaltungsinternen Aus­schreibung offener Stellen. Das heißt, es müssen dann alle Stellen öffentlich ausge­schrieben werden. Bisher ist es in der Verwaltung üblich, dass zuerst – abhängig von der Funktion – grundsätzlich verwaltungsintern ausgeschrieben und besetzt wird, wenn das möglich ist. Das ist schon ein deutlicher Schnitt, das wird einigen nicht gefallen. Ich halte das aber für einen ganz wichtigen Schritt Richtung Qualitätssicherung und vor allem Transparenz. Das ist gerade jetzt auch für die nächsten zehn Jahre von Bedeu­tung, da eine sehr große Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst ansteht; fast die Hälfte aller Bediensteten wird in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand treten.

Es sind also zwei gute und richtige Schritte, die eine hohe Zustimmung verdienen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.10


Präsident Dr. Peter Raggl: Weiters ist Bundesrat Sebastian Kolland zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


9.11.11

Bundesrat Sebastian Kolland (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat bereits ausgeführt, worum es bei diesem Tagesordnungspunkt inhaltlich geht. Ich darf als Sprecher meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst die Gelegenheit nutzen, den Bediensteten im öffentlichen Dienst auch einmal ganz herzlich Danke zu sagen für das, was sie in den letzten einein­halb Jahren in Zeiten der Pandemie geleistet haben. Sie haben mitgeholfen, das Land in einer unglaublich schwierigen Situation am Laufen zu halten, sie haben Hervorragen­des geleistet, weit über das nur notwendige Maß hinaus. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für diesen Einsatz! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätinnen Grimling und Schumann.)

Die zwei wesentlichen Punkte hat der Kollege bereits erklärt. Es geht darum, dass Be­dienstete im öffentlichen Dienst ihr privates IT-Equipment in Zukunft auch im Home­officebereich verwenden dürfen – natürlich gegen eine entsprechende Entschädigung durch den Arbeitgeber. Ich glaube, das ist wichtig, um da eine Gleichheit mit dem pri­vaten Sektor herzustellen und auch den Zeiten, in denen wir leben, entsprechend Rech­nung zu tragen. Homeoffice nimmt zu und ist in Zeiten einer Pandemie auch notwendig.


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Wir schaffen diesbezüglich auf jeden Fall eine rechtliche Grundlage, damit das Ganze auch wieder erleichtert wird.

Der zweite Punkt ist ebenfalls erwähnt worden: Ausschreibungen im öffentlichen Dienst. Es ist zukünftig so, dass zuerst nicht nur intern ausgeschrieben werden muss, sondern dass es auch möglich ist, sofort auch öffentlich auszuschreiben. Das ist wichtig, da ganz, ganz viele der geburtenstarken Jahrgänge der Fünfziger- und Sechzigerjahre in den nächsten Jahren in Pension gehen werden. Der Kollege hat es schon erwähnt: circa die Hälfte aller Bediensteten in den nächsten zehn Jahren. Es wird eine unglaubliche Mitar­beiterfluktuation geben. Bisher war es schon so, dass aufgrund sehr langwieriger Bewer­bungsverfahren viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die potenziell sehr geeignet ge­wesen wären, in den öffentlichen Dienst einzutreten, eben dann aufgrund dieser sehr bürokratischen Verfahren in den privaten Sektor gewechselt sind. Da stellt man sozusa­gen eine gewisse Waffengleichheit mit dem privaten Sektor her, und das ist wichtig, um sich auch in Zukunft die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst sichern zu können.

Alles in allem ist es, glaube ich, eine sehr, sehr sinnvolle Novelle, und dementsprechend bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrä­tin Schumann.)

9.13


Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


9.13.46

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zu­seherinnen und Zuseher via Livestream! Die heute vorliegende Dienstrechts-Novel­le 2021 bringt Abänderungen von vier Bundesgesetzen – das wurde ja schon erwähnt –, die Ergänzungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in un­serer Republik beinhalten. Es handelt sich um Anpassungen im Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979, im Vertragsbedienstetengesetz 1948, im Ausschreibungsgesetz 1989 und im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz.

Wir alle haben in diesen Krisenzeiten den besonderen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – in welcher Funktion immer – persönlich erlebt und können dafür nur unsere Dankbarkeit und Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der SPÖ, bei BundesrätInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Die Dienstrechts-Novelle 2021 enthält zunächst aufgrund der in der Covid-19-Krisensi­tuation gemachten Erfahrungen im öffentlichen Dienst die rechtliche Regelung der Tele­arbeit und berücksichtigt hiebei die für die Privatwirtschaft bereits früher getroffenen ar­beitsrechtlichen Maßnahmen für das Arbeiten im Homeoffice. Telearbeit liegt vor, wenn von Bediensteten im Einvernehmen mit dem Dienstgeber bestimmte dienstliche Aufga­ben in der Wohnung verrichtet werden, sodass von der Anwesenheitspflicht an einer zur Dienststelle gehörigen Örtlichkeit abgewichen wird. Der von mir verwendete Begriff Be­dienstete gilt gleichermaßen für Beamte und Beamtinnen und Vertragsbedienstete.

Dazu sind verbindlich anzuordnen: die dienstlichen Abläufe und die Formen der Kommu­nikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienststelle und den Bediensteten, die Telearbeit verrichten; die Zeiten, in denen sich die Bediens­teten bei der Telearbeit dienstlich erreichbar zu halten haben, und die Anlassfälle und Zeiten, in denen sie verpflichtet sind, an der Dienststelle anwesend zu sein.

Kritisch ist hiezu anzumerken, dass diese Regelungen den wichtigen Aspekt der Auf­rechterhaltung der sozialen Kontakte innerhalb der hierarchisch ausgerichteten Struktur einer Dienststelle zu wenig berücksichtigen. Die persönliche Zusammenarbeit zwischen


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 18

Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern aller Organisationsstufen ist für eine erfolgreiche Bewältigung der Aufgabenstellung einer Dienststelle sehr wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Dienstrechts-Novelle 2021 sieht ferner vor, dass die zur Verrichtung von Telearbeit erforderliche technische Ausstattung sowie die dafür notwen­digen Arbeitsmittel nicht vom Bund zur Verfügung zu stellen sind, wenn einvernehmlich vereinbart wird, dass diese von den Bediensteten unter Ersatz eines notwendigerweise entstandenen Mehraufwandes selbst beigestellt werden.

Analog zur Regelung in der Privatwirtschaft wird außerdem im Bundes-Bediensteten­schutzgesetz klargestellt, dass ArbeitsinspektorInnen nicht berechtigt sind, Wohnungen von Bediensteten im Homeoffice zu betreten; sie können den Arbeitsplatz aber auf deren Wunsch besichtigen.

Durch eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes sollen künftig die Nachbesetzungen von Planstellen wegen der aufgrund der derzeitigen Altersstruktur – das wurde auch schon erwähnt – zu erwartenden hohen Abgänge durch Versetzungen in den Ruhestand beziehungsweise Pensionierungen beschleunigt werden. Die betroffene Dienststelle soll nunmehr selbst entscheiden können, wie die erforderlichen Ausschreibungen erfolgen. Daraus ergibt sich eine Vereinfachung und Verkürzung des mit der Besetzung von Plan­stellen in Verbindung stehenden Verwaltungsprozesses.

Im Hinblick auf die inhaltliche Bedeutung und ihre im Wesentlichen sinnvollen Auswir­kungen wird meine Fraktion trotz persönlicher Einwände dem vorliegenden Entwurf der Dienstrechts-Novelle 2021 zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.19


Präsident Dr. Peter Raggl: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


9.19.35

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Herr Vizekanzler! Wie gesagt, inhaltlich haben meine Kollegen schon sehr, sehr viele Dinge gesagt. Was mich aber an dieser Geschichte besonders freut – ich glaube, das ist ein Novum –, ist, dass einmal das Beamtendienstrecht, also die sogenannten Beamten et­was übernehmen, was in der Privatwirtschaft schon vorher positiv installiert wurde, denn normalerweise gibt es da ja immer eher Diskrepanz. Ich finde es auch einen wesent­lichen Schritt zur Gleichstellung. Es wäre klasse, wenn man ein paar Dinge im Beamten­dienstrecht findet, die positiv für die Privatwirtschaft sind – vielleicht funktioniert das auch.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – obwohl ich weiß, dass das nicht Ihr Zustän­digkeitsbereich ist –, dass es sehr, sehr schade und sehr traurig ist, dass bedauerlicher­weise die Gleichstellung bei den Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten wie­der nach hinten verschoben wurde.

Wie gesagt, das Wesentliche ist – vor allem ist es sehr richtig und wichtig –: Es muss geregelt werden, damit die Beamten, wenn sie im sogenannten Homeoffice sind, durch­aus auch eine Entschädigung erhalten können, die steuerlichen Vorteile haben können. Es ist etwas Gutes. Vielleicht, Herr Vizekanzler, können wir auch in die andere Richtung etwas Gutes für die Privatwirtschaft machen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.20


Präsident Dr. Peter Raggl: Bevor wir fortfahren, darf ich Frau Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer im Bundesrat begrüßen – ein herzliches Grüß Gott! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Vizekanzler zu Wort gemeldet. – Bitte.



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09.21.07

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler
Mag. Werner Kogler: Herr Präsident, ich wollte nur Ihnen persönlich einmal alles Gute für den kommenden Turnus wünschen und mich bei Kollegen Buchmann für den abge­laufenen bedanken. Ich bedanke mich auch für die sehr konsensuale Debatte. Es freut einen natürlich in sehr bewegten Zeiten, wenn man auch in parlamentarischen Gremien einmal einen derartigen Konsens wahrnehmen darf. In der Sache selber ist das alles sehr vernünftig und klar, glaube ich. Es ist zwar eine scheinbar kleine Sache, aber es ist natürlich schon ein Fingerzeig in die Zukunft, wenn nun eine besondere Form der Tele­arbeit, das Homeoffice, einmal gleichgestellt wird.

Ich wollte aber die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass wir mit vielen Moderni­sierungen im öffentlichen Dienst vorankommen. Wenn man sich das im internationalen Vergleich anschaut, sieht man, wir haben betreffend Innovation in der öffentlichen Ver­waltung in den letzten Jahren tatsächlich sehr viele Fortschritte gemacht – das ist jetzt nicht mein Verdienst. Das wird oft gerne übersehen, weil man von den Beamten redet, und da schwingt sozusagen immer schon etwas Österreichisches mit – um es ironisch zu sagen.

Es ist aber schon so, dass da wirklich auch große Leistungen erbracht werden. Erstens haben wir es in der Pandemie gesehen, also weite Strecken des öffentlichen Dienstes waren da in unterschiedlichsten Bereichen voll gefordert – das muss man nicht noch einmal aufzählen –, dafür noch einmal Dank und Anerkennung. Ich will aber den Blick in die Zukunft richten. Ich kann nur empfehlen – ich habe das auch den Ausschüssen des Nationalrates empfohlen –, sich die Unterlagen, die teilweise ja einsehbar sind, und die Bewerbungen zum Österreichischen Verwaltungspreis näher anzuschauen, um zu sehen, was da in verschiedensten Kategorien – eigentlich sieben an der Zahl – geleistet wird. Das ist wirklich hoch innovativ, und das hat natürlich auch mit Digitalisierung zu tun. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen.

Das Zweite ist natürlich auch eine wichtige Sache – wie es einige Bundesräte hier ja schon zum Ausdruck gebracht haben –: dass wir mit der Suche nach Neuen für den öffentlichen Dienst diesen ein bisschen aufmachen. Das haben wir sehr, sehr notwendig, weil die Pensionierungen schon ab 2023 einen Peak erreichen und dann jahrelang auf einem hohen Plafond dahingehen werden, sodass es sich seit vielen Jahren das erste Mal umdreht und wir bei Regierungs- oder Budgetverhandlungen nicht dauernd daran denken müssen, es wird – was eh nicht immer allen gefallen hat, natürlich je nach Sichtweise – im öffentlichen Dienst von zwei oder drei frei werdenden Stellen immer nur eine nachbesetzt. Demnächst werden wir das umgekehrte Problem haben. Da müssen wir vorbauen und eben entsprechende Möglichkeiten der Rekrutierung schaffen, und zwar auch so, dass mit einer breiten Mischung von Ausbildungskarrieren und Zugängen von der Bevölkerung der Weg in den öffentlichen Dienst gefunden wird, damit das nicht so ein Spezialsegment ist.

Das alles ist in Vorbereitung. Wir sind natürlich durch die Pandemie ein bisschen ge­stoppt worden, aber 2023 ist, wie gesagt, näher, als man glaubt, und die Vorbereitungen müssen jetzt getroffen werden. Das ist kein großer, aber immerhin ein kleiner Schritt dazu – weitere werden folgen. – Vielen Dank dafür, dass Sie, wie ich der Debatte ent­nehmen durfte, das im Wesentlichen auch so erkennen und sehen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

9.24


09.24.41

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Vizekanzler.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 20

Wir gelangen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein! – Das ist geschehen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

09.25.142. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfi­nanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird (1731/A und 956 d.B. sowie 10714/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht.


9.25.37

Berichterstatter Marco Schreuder: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol­legen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Juli 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Schreuder. (Bundesrat Schreuder: Ich bleibe gleich stehen!) – Bitte.


09.26.26

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir haben in den vergangenen Monaten – ich finde, darauf können wir durchaus stolz sein – unfassbar viele Hilfsmaßnahmen beschlossen, sehr viele Hilfspakete hier durch den Bundesrat gebracht. Wir mussten sehr, sehr viele Sondersitzungen machen, damit sich das alles auch ausgeht, und wir haben es gemacht. Ich finde, das sollte man am Ende einer solchen Saison – wenn wir in den Sommer gehen – auch einmal sagen: Wir haben das gut gemacht! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Wir haben niemanden im Stich gelassen, obwohl ich mich schon an viele Reden hier erinnere, bei denen ich manchmal das Gefühl hatte, es stünde die Apokalypse bevor. Ich finde, man sollte sich das vielleicht auch einmal überlegen: Kritik ist wichtig, diese braucht man unbedingt in einer Demokratie (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling), aber wenn immer das Gefühl vermittelt wird, wir stünden vor einem Abgrund und die Apokalypse stünde bevor (Heiterkeit bei der FPÖ), dann ist in jenem Fall, wenn wirklich eine Katastrophe passiert, diese vielleicht schwer zu vermitteln – wenn mittlerweile alles zu einer Katastrophe hochstilisiert wird.

Fakt ist, wir haben derzeit ausgesprochen wenige Insolvenzen. Fakt ist, wir konnten auch sehr, sehr vielen Künstlerinnen und Künstlern helfen, die zu Recht nervös waren. Wir alle erinnern uns an den Beginn der Pandemie, als sich, natürlich auch mit großer me­dialer Wirksamkeit – sie haben auch die entsprechenden Kontakte, und das ist gut so –, eine Nervosität breitgemacht hat. In der Kunst und Kultur tätige Menschen haben natür­lich das Gefühl: Es passiert nichts mehr, wir sind ausgebremst!, und: Wie kann ich


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überhaupt noch Kunst machen?, aber auch: Wie zahle ich überhaupt meine Miete, wie kriege ich noch ein Essen in meinen Kühlschrank?

Wir haben geholfen, genau mit diesem Paket, das wir heute verlängern. Es werden jetzt nicht mehr so viele kommen, deswegen war mir das auch wichtig, einmal ein bisschen einen Rückblick zu machen. Eines dieser unzähligen Beispiele ist der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für die Künstlerinnen und Künstler. Diesen Fonds haben wir vor ziemlich genau einem Jahr, im Juli 2020, hier beschlossen. Wir wissen ja auch, dass die in der Kunst tätigen Menschen besonders leiden mussten, egal ob sie Kunst schaf­fen, ob sie Kunst ausüben, ob sie Kunst und Kultur vermitteln oder ob sie Kunst und Kultur lehren.

Es wurde allen Hilfe gegeben, spezifisch, zielgenau und sehr, sehr unbürokratisch. Wir hatten 140 Millionen Euro in diesem Topf und grob 130 Millionen Euro sind ausbezahlt, also erhöhen wir es noch einmal auf 150 Millionen Euro und erweitern es auf das dritte Quartal 2021, weil diese Unterstützung notwendig ist, weil Kunst und Kultur natürlich jetzt erst langsam wieder zum Anlaufen kommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 19. Mai dürfen Sie wieder Kulturveranstaltungen besuchen, und deshalb lade ich Sie sehr herz­lich ein, wenn Sie im Sommer unterwegs sind, zu Hause in Ihren Bundesländern oder in dieser wunderbaren Kulturstadt Wien, Kulturveranstaltungen zu besuchen.

Seit 1.7. können Sie aufgrund der 3G-Regel auch wieder uneingeschränkt Kulturveran­staltungen besuchen. Sie können wieder ins Kino gehen, Sie können ins Theater gehen, Sie können Festivals besuchen, Sie können ins Museum gehen. Ich bitte Sie, tun Sie das! Suchen Sie sich Ihr Lieblingstheater aus und schließen Sie ein Abonnement ab, für die Museen gibt es tolle Jahreskarten.

Wir helfen den Künstlerinnen und Künstlern jetzt mit monetären Vergütungen. Das aber, was sie mehr brauchen, das, was unbezahlbar ist und wir alle leisten können, ist der Zuspruch. Wir müssen wieder Räume schaffen, in denen wir uns mit Kunst und Kultur auseinandersetzen können, in denen wir reflektieren können – auch das braucht es un­bedingt. Dadurch, dass das lange nicht – oder nur online – stattgefunden hat, wissen wir erst recht, wie sehr wir es vermissen können. Ich habe es furchtbar vermisst, das muss ich wirklich sagen. Applaus bleibt unbezahlbar, den können wir nicht mit einem Fonds ausfinanzieren. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

9.31


Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


9.31.43

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream oder von wo immer Sie uns zuhören und zusehen! Waren Sie in letzter Zeit einmal in der Stadt Salzburg? (Rufe bei ÖVP und SPÖ: Ja! – Bundesrat Steiner: Mit dem Zug bin ich gestern durchgefahren!) Falls ja, dann haben Sie vielleicht gemerkt, was für ein Leben jetzt dort herrscht, wie sich die Stadt anfühlt, dass die Touristinnen und Touristen wiederkommen und welche Vorfreude auf die kommenden 101. Salzburger Festspiele in der Stadt herrscht.

Der Domplatz wurde abgesperrt, um die „Jedermann“-Bühne aufzubauen, am Kapitel­platz gleich gegenüber werden für die Siemens-Festspielnächte das Gastronomiezelt und die große Bühne aufgebaut. Das ist übrigens eine sehr, sehr günstige Möglichkeit, Hochkultur zu erleben. Das gibt es in der Stadt Salzburg schon seit mehr als zwei Jahr­zehnten und ist nur zu empfehlen. Da werden jeden Abend hochkarätige Aufführungen


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der Salzburger Festspiele – auch aktuelle – gezeigt. Das Programm ist jederzeit einseh­bar. Sie sind wirklich sehr, sehr gut besucht, gerade von den Salzburgern und Salzbur­gerinnen. Wenn man durch den Mirabellgarten geht, hört man durch die offenen Fenster des Mozarteums die Sängerinnen und Sänger proben. Das ist wirklich ein sehr, sehr schönes Gefühl nach diesen letzten schwierigen Monaten, gerade für den Kunst- und Kulturbereich.

Um noch ein bisschen Werbung für die Salzburger Festspiele zu machen: Wir beginnen am Samstag, am 17.7., mit der Premiere des „Jedermann“. (Bundesrätin Schumann: Gibt es noch Karten?) – Ja, natürlich gibt es Karten. (Bundesrätin Schumann: Für die Premiere vom „Jedermann“?) – Für die Premiere gibt es keine mehr, aber für die ande­ren Vorstellungen schon. Das ist sehr niederschwellig, die Salzburger Festspiele bemü­hen sich da: Von 35 Euro aufwärts bis 400 Euro gibt es Karten für jedefrau und jeder­mann; es gibt auch Karten für StudentInnen. Ich kann nur empfehlen, dass Sie hingehen.

Am Sonntag, am 18.7., gibt es noch das große Fest zur Festspieleröffnung. Da wird auch immer viel geboten – von Künstlerbegegnungen über Aufführungen et cetera. Das ist also wirklich ein tolles Programm.

Hinweisen möchte ich auch noch auf die Nachwuchsförderung der Salzburger Festspie­le. Da gibt es das Young Singers Project und den Young Conductors Award. Außerdem gibt es ein Kinder- und Jugendprogramm. Das ist vielleicht nicht so bekannt – das gibt es seit gut zwei Jahren – und da wird mit Kultureinrichtungen am Land, zum Beispiel dem K.u.l.t. in Hof oder der Bachschmiede in Wals, und mit Schulen zusammengearbei­tet. Produktionen der Festspiele werden direkt dort aufgeführt, wie zum Beispiel: „Gold!“ nach dem Märchen „Vom Fischer und seiner Frau“ oder „1000 Kraniche“. Dann gibt es auch noch die Kinderoper „Vom Stern, der nicht leuchten konnte“ in der Universitätsaula, für alle ab sechs Jahren. Ich möchte einfach zeigen, wie bunt dieses Programm ist – gerade jetzt –, und es ist ja so unmittelbar bevorstehend.

Wie Kollege Schreuder gesagt hat, hat die Coronazeit gerade im Bereich Kunst und Kultur Spuren hinterlassen, und daher sind diese laufenden Unterstützungen, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben – das hat Kollege Schreuder auch schon er­wähnt –, sehr, sehr wichtig und notwendig. Heute beschließen wir eine weitere Erhöhung um 10 Millionen Euro, damit wird der Überbrückungsfonds auf 150 Millionen Euro auf­gestockt. Wir haben im Ausschuss gehört, das gilt für das dritte Quartal. Es sind ja noch nicht alle Veranstaltungen so auf den Weg gebracht, wie es in der Zeit vor Corona war, darum bedarf es gerade in diesem Bereich einer neuerlichen Hilfe und Unterstützung. Kollege Schreuder hat auch bereits erwähnt, es wurden schon ungefähr 129 Millionen Euro ausbezahlt. Weil der Fonds inzwischen fast ausgeschöpft ist, war es ja notwendig, dass wir ihn noch weiter verlängern. 47 000 Anträge wurden bereits bewilligt: dafür ein herzliches Danke an alle, die bei der Abwicklung, bei dieser unbürokratischen Hilfestel­lung, geholfen haben! Wir haben immer gehört, es hat sehr, sehr gut funktioniert, also vielen Dank an alle, die da mitgeholfen haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Kollege Schreuder hat mir auch das schon vorweggenommen (Bundesrat Schreuder: Sorry!): Wie gesagt, ich bin sehr froh, dass wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben können, und daher auch von meiner Seite der Appell an Sie, an euch alle: Bitte nehmt diese tolle Vielfalt im kulturellen Bereich wahr, die Österreich, die jedes Bundesland zu bieten hat! Gehen Sie hin, besuchen Sie Theateraufführungen, Festivals, kaufen Sie Abos! Damit unterstützen Sie die Künstlerinnen und Künstler, und die brauchen das sehr dringend. Sie brauchen das Publikum, sie brauchen die Nachfrage, sie brauchen den Applaus. So können wir zusätzlich zu den Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregie­rung auch noch einiges an Begeisterung beitragen. Das ist wichtig und notwendig, denn ich bin der Meinung, Kunst und Kultur sind Nahrung für die Seele, die brauchen wir alle,


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gerade jetzt nach dieser so schwierigen Zeit. Bitte gehen Sie hin! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

9.37


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Eva Prischl. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


9.37.49

Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr ge­ehrte Zuseherinnen und Zuseher! Andrea brennt für Kultur – das merkt man einfach, wenn sie redet. Ich tue es auch und ich freue mich sehr, dass das vielfältige Kulturange­bot in Österreich endlich wieder live genießbar ist. Es ist ein wunderschönes Zeichen in Richtung Normalität. Die große Sehnsucht des Publikums nach kulturellen Ereignissen kann somit endlich wieder gestillt werden. Da Andrea so brav Werbung für Salzburg gemacht hat, mache ich das selbstverständlich für mein Bundesland, für Niederöster­reich. (Bundesrat Schreuder: Go for it! – Bundesrätin Zwazl: Ja!) – Genau! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Meine Glücksmomente: Ich war bei Klassik unter Sternen im Stift Göttweig – das war wunderbar, also wirklich traumhaft schön, herrlich. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Schumann und Schreuder.) – Ich war nicht alleine dort, es waren 5 000 Menschen dort, es war wunderschön und hat gut geklappt. Und ich war bei einem Gesangsabend mit Natalia Ushakova und dem Janoska Ensemble, und zwar in meiner Heimatstadt Sankt Pölten. – Das waren meine Glücksmomente.

Ich kann mich deinem Aufruf nur anschließen, liebe Andrea, und es noch einmal sagen: Bitte, bitte besucht Kulturveranstaltungen, es ist Labsal für die Seele! Nach so langer Zeit – das konnte ich auch feststellen – ist es ein himmelhoher Unterschied, ob man bei einem Konzert live anwesend ist oder ob man es einfach nur vor dem Bildschirm verfolgt. Dieses Gemeinschaftserlebnis und diese Interaktion zwischen den KünstlerInnen und dem Publikum ist einfach unersetzbar.

Leider haben manche Künstlerinnen und Künstler nach so einer langen Pause von Live­auftritten und Veranstaltungen immer noch ein Problem, und zwar unter anderem durch die Ausfälle von Tantiemen. Sie leiden immer noch unter wirtschaftlichen Schwierigkei­ten. Diese sind aber oft den unterschiedlichen Versicherungs- und Beschäftigungssitua­tionen von im Kunst- und Kulturbereich tätigen Personen geschuldet.

Selbstverständlich ist das Ausbleiben der Kulturreisenden aus dem Ausland ein Grund dafür, dass es Mindereinnahmen gibt, aber das wird ja hoffentlich besser werden.

Die Aufstockung des Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler soll diesen zugutekommen und das ist elementar wichtig. Seitens der sozialdemokrati­schen Fraktion begrüßen wir diese Aufstockung um weitere 10 Millionen Euro. Wir wer­den dem Antrag auf Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung natürlich unsere Zu­stimmung geben.

Uns ist es sehr wichtig, dass alle in der Kreativwirtschaft tätigen Personen gut und unbe­schadet durch die Pandemiezeit kommen. Realität ist jedoch auch, dass viele Kultur­schaffende noch immer in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und somit von Armut betroffen sind. Faire Bezahlung ist ein Gebot der Stunde, nachteilige Arbeitsbe­dingungen müssen endlich der Vergangenheit angehören. Eine Verbesserung der recht­lichen Rahmenbedingungen, damit alle Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit auch leben können, ist ein unerlässlicher Schritt und ein wichtiger Baustein einer zeitgemäßen Kunst- und Kulturstrategie.


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Ich wünsche allen KulturliebhaberInnen und KünstlerInnen einen spannenden und erfül­lenden Kultursommer in Niederösterreich und selbstverständlich auch in allen anderen Bundesländern. (Heiterkeit der BundesrätInnen Schumann und Zwazl.) – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.41


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank. Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile es ihm. – Bitte.


9.41.28

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Werte Kollegen! Verehrte Zuschauer vor den Bildschirmen! Die Kunst- und Kul­turszene wurde durch die Auswirkungen der Coronapandemie besonders hart getroffen, aber nicht durch die Pandemie selbst, sondern vor allem durch den Umgang dieser Bun­desregierung mit den Kultur- und Kunstschaffenden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hat nicht nur die selbstständigen Künstler getroffen, sondern auch Tausende ehren­amtliche Kulturschaffende in den unzähligen Kulturvereinen unseres Heimatlandes, die monatelang ebenso unter Planungsunsicherheit wie unter den auferlegten unverhältnis­mäßigen Maßnahmen immens gelitten haben.

Die selbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden stehen auch heute noch in hohem Ausmaß vor immensen finanziellen, aber auch existenziellen Problemen, weil viele Ver­anstaltungen noch nicht stattfinden, da die Angst- und Panikmache, die noch immer nicht aufgehört hat und eigentlich aufgrund dieser Bundesregierung schon wieder Platz greift, diese in eine Situation getrieben hat, dass sie einfach vorsichtig bei der Abhaltung, Or­ganisation und Durchführung von Veranstaltungen sind, vor allem in Bezug auf die fi­nanziellen Auswirkungen.

Wenn man heute hört, dass sich alle freuen, dass Kultur wieder stattfinden kann – so wie Kollege Schreuder –, dann muss ich schon sagen: Uneingeschränktheit versus 3G-Regel – das hebt sich auf. Es gibt keine Uneingeschränktheit in der Abhaltung von Kul­turveranstaltungen, wenn man die 3G-Regel auferlegt. (Beifall bei der FPÖ.) Wir befin­den uns in der Situation, dass viele Menschen das Kulturangebot in unserem Land nicht wahrnehmen, weil sie mit diesen Auflagen nicht können, weil sie diese Auflagen nicht haben wollen.

Selbstverständlich sind wir stolz, wie Kollegin Eder-Gitschthaler sagt, dass es die Salz­burger Festspiele gibt. Die Salzburger Festspiele – und das muss man auch wissen – haben aber eine andere Förderkulisse als die vielen Kulturveranstalter in unserem Land, die auch qualitativ hochwertige Kulturveranstaltungen durchführen, aber natürlich nicht von einer derartigen Förderkulisse von Land und Bund umgeben sind wie die Salzburger Festspiele. Auf diese müssen wir auch Bedacht nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jeder spricht natürlich für sein Bundesland und stellt das auch in den Mittelpunkt, das ist auch gut so. Ich will auch die Qualität der Salzburger Festspiele keineswegs schmälern.

Die Hilfsfonds waren der Grund dafür, dass sehr viele Künstler sehr wohl und zu Recht gesagt haben, dass sie sich von dieser Bundesregierung im Stich gelassen fühlen, denn die Gelder sind nicht nur zu spät gekommen, sondern waren auch von gelebter österrei­chischer Bürokratie gekennzeichnet. Daher haben diese Künstler – ebenso wie ein gro­ßer Teil der österreichischen Bevölkerung – dieser Bundesregierung das Vertrauen be­züglich des Coronamanagements entzogen (Ruf bei der ÖVP: Stimmt nicht!), weil sie eben als Kenner der Materie gesehen haben, dass eine gute Selbstinszenierung in der Politik – gegengleich zur Kunst! – nicht zum Erfolg führt.

Sie haben sich aber – wie wir als Opposition es auch gewohnt sind – mit den Künstlern nicht auf einen Diskurs eingelassen, sondern haben jene, die sich getraut haben, berech­tigte Kritik zu üben, ebenso wie viele von uns in der Opposition als Coronaleugner und


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Covidioten bezeichnet. Das zeigt auch den Umgang dieser Bundesregierung mit der Kultur. Das Niveau im Umgang hat extrem abgenommen, ebenso wie die kulturelle Bil­dung unserer kommenden Generationen, denen man Kunst und Kultur als wichtiges Eli­xier in der Persönlichkeitsentwicklung über mehr als ein Jahr verwehrt hat.

Kunst und Kultur sind ein unvergleichlicher Schatz, das ist heute bereits zum Ausdruck gebracht worden. Wir dürfen die Kunst und Kultur in Österreich in vielfältiger Weise durch selbstständige, aber eben auch durch viele ehrenamtliche Künstler erleben und sind den Kunst- und Kulturschaffenden zu großem Dank verpflichtet, denn sie übernehmen eine wichtige Aufgabe und sind der Garant für ein lebendiges Kulturland Österreich.

Nicht zuletzt aus diesem Grund werden wir selbstverständlich der heutigen Gesetzesän­derung, der Aufstockung der Überbrückungsfinanzierung beziehungsweise deren Ver­längerung, gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.46


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank. Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staats­sekretärin Andrea Mayer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


9.46.45

Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Was gibt es Schöneres, als dass im Hohen Haus Werbung für Kulturveranstaltungen gemacht wird? – Kunst ist wieder präsent in diesem Land. Das Entscheidende dabei ist, dass die Kunst nicht im Kontext von Covid-Maßnahmen und Hilfsinstrumenten präsent ist, sondern eben wieder durch Kunst, als Gemeinschaftserlebnis, als Möglichkeit zur Reflexion und Inspiration, und dass wir als Publikum den Künstlerinnen und Künstlern auch wieder unsere Energie, unsere Auf­merksamkeit und unseren Applaus schenken können.

Die Vielfalt des Kulturlebens zu sichern und zu erhalten und die freischaffenden Künstler und Künstlerinnen auch entsprechend zu unterstützen, damit sie durch diese schwere Zeit kommen, war seit meinem Amtsantritt mein Ziel. Entgegen vieler Unkenrufe ist das, glaube ich, ganz gut gelungen. Natürlich ist es eine schwere Zeit gewesen und natürlich sind noch Narben da, diese werden wir aber sukzessive gemeinsam heilen.

Seit 19. Mai gibt es jedenfalls wieder Öffnungsschritte, seit 1. Juli gelten keine Besucher- und Kapazitätsobergrenzen, keine Abstandsregeln, keine Maskenpflicht und auch keine Sperrstunde mehr. Dennoch müssen wir uns noch schützen und vorsichtig sein, deshalb haben die Kultureinrichtungen sehr gut erprobte Präventionskonzepte. Ganz wichtig: Die 3G-Regel wird sehr gut kontrolliert und damit ist sichergestellt, dass sich die Besucher und Besucherinnen auch wohlfühlen können und keine Angst haben müssen, sich anzu­stecken.

Allerdings führen die über die Monate geltenden Einschränkungen natürlich zu Folgewir­kungen, insbesondere durch die lange Pause von Liveauftritten und Veranstaltungen. Darüber hinaus entwickeln sich die Besuchszahlen auch noch nicht in allen Bereichen so wie vor der Pandemie. Das führt dazu, dass in manchen Bereichen Künstlerinnen und Künstler weiterhin in durch Covid verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Auf diese Situation wollen wir reagieren, indem wir – hoffentlich letztmalig – eine Verlänge­rung der Überbrückungsfinanzierung für das dritte Quartal 2021 vorsehen.

Diese Finanzierung ist seit über einem Jahr eine verlässliche, unbürokratische und treff­sichere Stütze für alle freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Es ist auch ein internationales Best-Practice-Beispiel, das nun auch in den kommenden Mo­naten für all jene Unterstützung bieten soll, die trotz der Öffnungsmöglichkeiten nach wie vor von der Coronakrise betroffen sind.


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Mit dieser und weiteren Maßnahmen stellen wir sicher, dass Kunst und Kultur auch in Zukunft präsent sind.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen einen anregenden Kultursommer. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

9.50


09.50.19

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Stellungnahme.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Die Plätze sind bald eingenommen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

09.50.593. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1750/A und 985 d.B. so­wie 10722/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird (1751/A und 986 d.B. sowie 10723/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.


9.51.40

Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanz­buchhaltungsgesetz 2014 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschafts­treuhandberufsgesetz 2017 geändert wird.

Dieser Bericht liegt ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.



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09.52.52

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese zwei Initiativanträge stellen klar und halten fest, dass BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen zur Vertretung und Ausstellung von Bestätigungen im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen berechtigt sind. Es wird in diesem Zusammenhang auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt beziehungsweise die Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Diese späte Regelung ist notwendig geworden, weil die bisherige gesetzliche Grundlage als nicht ausreichend erachtet wurde – ein Verwaltungsgericht hat Bedenken angemel­det. Die Regelung wird bis zum Abschluss der Förderansuchen gelten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Klarstellung und die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit auf das Zehnfache der Mindestversi­cherungssumme. Die Regelung führt auch nur zu einer temporären Rechteerweiterung.

Es hat sich in dieser schwierigen Zeit gezeigt, wie fachlich kompetent unsere Bilanzbuch­halterInnen sind. Es gibt ja bei ihnen eine verpflichtende Weiterbildung. Ich finde, eine generelle Ausweitung der Berufsrechte, insbesondere auch der Vertretungsrechte, ist eine legitime zentrale Forderung. Wir haben das auch in unserem Ausschuss angespro­chen, weil wirklich der Beweis erbracht wurde, wie wichtig sie für uns in der Wirtschaft sind. Sie haben sozusagen den Lackmustest bestanden.

Wir wurden informiert, dass es Diskussionen gibt. Ich weiß, dass es schon seit Langem diese Diskussionen über die Ausweitung der Rechte gibt, und ich hoffe, dass diese Aus­weitung nach dieser gründlichen Diskussionsphase, die es jetzt gegeben hat, dann auch kommt. Diese schwierige Situation, die wir jetzt gehabt haben, hat aber wirklich aufge­zeigt, wie viel Kompetenz und wie viel Fachwissen in dieser Gruppe stecken, deshalb sind diese Initiativanträge und Gesetzesänderungen zu begrüßen.

Auf der anderen Seite freue ich mich sehr darüber, dass wir damit auch die Wertschät­zung gegenüber unseren BilanzbuchhalterInnen und deren Wichtigkeit aufzeigen konn­ten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

9.55


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


09.55.42

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Präsi­dium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen, ZuhörerInnen! Es war im Frühjahr 2020, vor fast genau 16 Monaten, dass Österreich zum ersten Mal in einen Lockdown gegangen ist. Es war vor 16 Monaten, dass Covid-19 und die damit verbunde­nen Maßnahmen unsere Wirtschaft wirklich stark ins Trudeln gebracht haben.

Wir alle kennen den Satz: „Koste es, was es wolle“. – Dass damit gemeint war: Koste es so viel Zeit, wie es wolle!, hatte ich eigentlich nicht gedacht, und doch hat es sehr viel Zeit gekostet, in vielen Bereichen Rahmenbedingungen anzupassen, so wie auch in die­sem Bereich. Es hat einfach zu lange gedauert. Es wird erst jetzt daran gedacht, mit diesen Initiativanträgen bei den WirtschaftstreuhänderInnen, den SteuerberaterInnen, den BilanzbuchhalterInnen die Hürde und die Schwierigkeiten der Haftung zurückzu­nehmen.

Es ist einfach notwendig, dass bei der Antragstellung für Förderungen diese Experten, diese Berufsgruppen Bestätigungen ausstellen, Bestätigungsvermerke machen, und so man – und wenn man noch so ein Experte ist – keine Glaskugel hat, ist das oft sehr


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schwierig, weil es in die Zukunft gerichtet ist. Es ist schon die epidemiologische Lage schwierig einzuschätzen gewesen, aber bei vielen Branchen kommt da ja noch viel an­deres dazu. Da geht es ja auch um andere Faktoren.

Ich kann Ihnen einen Unternehmer als Beispiel bringen, der zwei Bäder gastronomisch betreut – da kommt auch noch der Faktor des Wetters hinzu. Wenn wir ins letzte Jahr schauen, muss ich schon fragen: Wie soll eine punktgenaue oder annähernde Prognose der Wirtschaftsleistung eines Betriebs gestellt werden, wenn die Pandemie und auch das Wetter als Faktor berücksichtigt werden sollen? – In diesem Fall kam es dann sogar zu einem Konkursantrag. Was das dann für die Berufsgruppe der Wirtschaftstreuhänder, der Bilanzbuchhalter, der Steuerberater bedeutet, wenn es da Haftungen gibt, ist, glaube ich, gut vorstellbar, und auch, dass da so mancher davor zurückschreckt, diese Bestäti­gungen auszustellen, was dann zulasten der UnternehmerInnen geht. Diese Hürde kön­nen dann viele nicht nehmen und sie können sich dadurch die Förderungen nicht ab­holen.

Das kommt dann noch dazu, denn grundsätzlich war es für viele schon schwierig, über­haupt Förderungen zu beantragen, weil doch finanzielle Mittel für die Beratung notwen­dig waren.

Sonja Zwazl hat die Expertise, das Fachwissen dieser Berufsgruppe angesprochen, und ich möchte an dieser Stelle diesem Berufsstand auch Danke dafür sagen – ich weiß es von vielen, die ich kenne, und auch aus meiner Erfahrung –, dass ganz viele ihren Klien­tInnen, was Honorarhöhen und Zahlungsmodalitäten betroffen hat, sehr entgegenge­kommen sind.

Ja, natürlich begrüßen wir diese – nennen wir es so – Reparatur, natürlich begrüßen wir, dass es da zu dieser Beschränkung der Haftungshöhe kommt, aber vorausschauend schaut anders aus, ist nicht 16 Monate nach Beginn der Pandemie. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

9.59


Präsident Dr. Peter Raggl: Danke schön.

Ich darf unsere Bundesministerin Margarete Schramböck im Bundesrat begrüßen. – Ein herzliches Grüßgott! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ und Grü­nen.)

Nun ist Herr Bundesrat Thomas Dim zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses. – Bitte.


10.00.16

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vorsitzender! Frau Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich hat Frau Kollegin Zwazl ja schon alles im Detail erklärt. Es ist eine Klarstellung gegenüber den Verwaltungsgerichten, die mit dieser Ergänzung zum Bilanzbuchhaltergesetz und Wirtschaftstreuhandberufsge­setz geschaffen wird. Damit ist sichergestellt, dass die Bilanzbuchhalter sowie die Wirt­schaftstreuhänder die Angaben gegenüber dem Unterstützungsfonds machen und bei diesen Förderstellen auch einreichen können. Der Hintergrund ist, dass einerseits durch diesen Förderdschungel die Steuerberater schon an der Grenze des Machbaren sind, auf der anderen Seite haben natürlich die Bilanzbuchhalter und auch die Wirtschaftstreu­händer von ihrer Berufsausbildung her das nötige Know-how, dass sie diese Förderan­suchen auch bestätigen können.

Meist sind diese Förderansuchen ja auch zukunftsgerichtet, und es sind oft schwer zu prüfende Grundlagen, die dahinterstehen. Bilanzbuchhalter wie auch Steuerberater sind von dieser Prüfbarkeit gleich schwer betroffen, dadurch können natürlich Fehler passie­ren. Durch das Ausschließen dieser Haftung beziehungsweise die Haftungsbeschrän­kung ist auch sichergestellt, dass keine Aufträge abgelehnt werden müssen.


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Mit der Haftungsbeschränkung entbindet man ja diese Berufsgruppen nicht von einer gewissenhaften und sorgfältigen Auftragsdurchführung – das muss ja auch sicherge­stellt sein.

Die ausgestellten Bestätigungen sind an Gebietskörperschaften, an Förderstellen im Zu­sammenhang mit den Covid-19-Unterstützungen gerichtet, und da ich davon ausgehe, dass diese nur mehr für die nächsten Monate und nicht für die nächsten Jahre gewährt werden, sind diese ja auch zeitlich befristet. Die Regelung hilft also unseren Unterneh­men und ist daher zu befürworten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.02


10.02.24

Präsident Dr. Peter Raggl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.03.445. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird (944 d.B. und 1022 d.B. sowie 10732/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Judith Ringer. – Ich bitte um den Bericht.


10.04.04

Berichterstatterin Ing. Judith Ringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz ge­ändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat mit Stimmeneinhelligkeit am 13. Juli 2021 beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, und stellt daher den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Die Frau Bundesministerin hat sich zu einer Stellungnah­me zu Wort gemeldet. – Bitte.



BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 30

10.05.05

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte mich für Ihre Unterstützung für dieses ganz besondere Gesetz bedanken. Es klingt sehr bürokra­tisch, ist aber genau das Gegenteil, denn es hilft, Bürokratie abzubauen.

Sie können sich erinnern: Ich habe immer von diesem Thema Once Only gesprochen – dass wir den Unternehmen und auch den Bürgern ermöglichen, ihre Daten einmal ab­zugeben und nicht immer und immer wieder. Was bedeutet das für die Wirtschaft? – Sie haben ja in Ihren Bundesländern sehr, sehr viele Unternehmen; diese müssen – das möchte ich noch einmal betonen – im Moment 230 Millionen Meldeverpflichtungen pro Jahr nachkommen, und das kostet die Wirtschaft 4,2 Milliarden Euro im Jahr.

Wir schaffen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir mit diesem Thema aufräumen und schauen, dass wir uns danach durch die unterschiedlichen Themenbereiche durcharbei­ten. Das ist die Basis, da können wir jetzt beginnen.

Wir fangen gleich bei der Gewerbeanmeldung an. Bei dieser soll es auch einfacher wer­den, Daten einmal über das Unternehmensserviceportal abzugeben, und da danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

10.06


10.06.22

Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

10.06.536. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathoch­schulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden (945 d.B. und 990 d.B. sowie 10721/BR d.B.)


Präsident Dr. Peter Raggl: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Bernhard Hirczy. – Ich bitte um den Bericht.


10.07.16

Berichterstatter Bernhard Hirczy: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschul­gesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschul­gesetz geändert werden.

Der detaillierte Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich darf bekannt geben: Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge von Stimmengleich­heit nicht zustande gekommen.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 31

Ich stelle dennoch den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die Berichterstattung.

Ich darf recht herzlich Bundesminister Heinz Faßmann im Bundesrat begrüßen. – Grüß Gott! (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von Grünen und SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile dieses. – Bitte.


10.08.40

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Wie so oft haben wir es auch in diesem vorliegen­den Fall mit einem – ja –Sammelgesetz zu tun, bei dem die einzelnen Gesetzesänderun­gen ursächlich kaum etwas beziehungsweise im Grunde nichts miteinander zu tun ha­ben.

Kurz umrissen geht es zum einen um das sogenannte Weiterbildungspaket betreffend die hochschulische Weiterbildung, Universitäts- und Hochschullehrgänge und derglei­chen; ein Teil betrifft die Neuregelung und Evaluierung der Steop, also der Studienein­gangs- und Orientierungsphase. Zum anderen geht es dann um die Änderung in der Quereinsteigerregelung für Pädagoginnen und Pädagogen in der Allgemeinbildung der Sekundarstufe, und es geht um die Änderung des Bundesgesetzes über die „Diploma­tische Akademie Wien“. Das sind also vier ganz unterschiedliche Themenbereiche, die man auch ganz unterschiedlich und individuell bewerten und beurteilen muss.

Aus unserer Sicht gibt es da und dort Punkte, die wir durchaus begrüßen, bei denen wir durchaus auch mitgehen können. An anderen Stellen gibt es aber Punkte, die wir so nicht nachvollziehen können, die aus unserer Sicht in eine falsche Richtung gehen beziehungsweise die für uns eher noch unausgereift sind. Summa summarum fällt unser Urteil jedenfalls entsprechend durchwachsen aus, und aus diesem Grund können wir dem unsere Zustimmung auch nicht erteilen.

Schauen wir uns das Gesetzespaket einmal en détail an. Zunächst einmal das Weiterbil­dungspaket: Grundsätzlich sehen wir das Ziel dieser Reform, das uns genannt wurde, nämlich die Vereinheitlichung und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit von Weiter­bildungsabschlüssen auf Bachelor- und auf Masterniveau, durchaus positiv. Auch die Verschlankung von 60 auf nunmehr neun Weiterbildungsgrade mag durchaus Sinn ma­chen, allerdings gibt es aus unserer Sicht da durchaus einiges zu hinterfragen. Da heißt es beispielsweise zum einen, dass diese Lehrgänge besser in die sogenannte Bologna­architektur eingepflegt werden sollen – so weit, so gut aus unserer Sicht –, zum anderen führt man im hoffentlich besten Wissen aber gleichzeitig Titel und Abschlüsse ein, die es außerhalb der Grenzen Österreichs gar nicht gibt, nämlich in dem Fall den Bachelor of Continuing Education und den dazugehörigen Master sowie Bachelor und Master Pro­fessional. Dazu fällt mir nur ein: Land der Berge, Land der Äcker, Land der Titel. (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.) – Titel waren in Öster­reich schon immer sehr beliebt, und in diesem Fall geht es weiter.

Ich darf in dem Zusammenhang auch noch meine persönliche Skepsis zum Ausdruck bringen. Ich selbst habe an der Pädagogischen Hochschule Wien einen Master gemacht, nämlich den Master of Education, und habe dazu eine kleine persönliche Anekdote: Wenn ich Briefe nach Hause bekomme, dann ist der MEd in neun von zehn Fällen falsch geschrieben, nämlich wie ein medizinischer Abschluss und nicht wie der Master of Edu­cation. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Faßmann.) Selbst in Österreich sind


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diese Titel also beileibe noch nicht wirklich in der Praxis und im Alltagsgebrauch ange­kommen, und das wird mit den neuen Titeln vermutlich nicht besser werden, befürchte ich.

Spannend ist es aus unserer Sicht auch deshalb, weil uns im Ausschuss von einem Experten bestätigt wurde, dass gar nicht bezweckt wurde oder das Interesse gar nicht besteht, dass derartige Lehrgangsabschlüsse tatsächlich international vergleichbar sein sollen und im Hinblick auf eine mögliche Nostrifizierung entsprechend durchlässig sein sollen – aber okay!

Außerdem bleibt für uns auch noch eine Frage offen, nämlich was die wirklich weitge­hende Qualitätssicherung betrifft, die ja in Zukunft lediglich dann von der Agentur für Qualitätssicherung durchgeführt werden soll, wenn auch begründete Zweifel an der Qua­lität bestehen. Das geht uns eindeutig nicht weit genug und ist aus unserer Sicht auch nicht wirklich ausgewogen genug.

Zu guter Letzt sind wir auch in einem anderen Punkt mehr als skeptisch, nämlich dahin gehend, dass derartige kostenpflichtige Lehrgänge nur in Kooperation mit außerhoch­schulischen Rechtsträgern vergeben werden können. Nicht nur wir als Sozialdemokra­tInnen sehen das skeptisch, sondern zum Beispiel auch die Bundesarbeitskammer be­fürchtet ganz eindeutig, dass da quasi ein neues Geschäftsfeld, in Wahrheit ein eigener Wirtschaftszweig entstehen kann und möglicherweise ein privat finanziertes Parallelan­gebot von regulären Studien aufgebaut werden wird, das dann in weiterer Folge unter Umständen zulasten von regulären Studierenden gehen kann. Das kann nicht in unse­rem Interesse sein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Bleiben wir gleich bei Kritik, denn die darf ich auch bezüglich Zugangsbeschränkungen, die bis 2027 weitergeführt werden sollen, ausführen. Sie werden weitergeführt, obwohl uns im Ausschuss ganz eindeutig und klar bestätigt wurde, dass mit diesen Zugangsbe­schränkungen eine sozial selektive Wirkung einhergeht. Daher ist das so in dieser Form für uns nicht zu befürworten.

Wir haben im vergangenen Coronajahr gesehen, dass im Besonderen die Zahl der Stu­dienanfänger aus Nichtakademikerfamilien weiter zurückgegangen ist. Die Zusage, es wird dann im Anschluss an das Jahr 2027 eh noch evaluiert werden, ist für uns eindeutig zu wenig. Ich glaube, es braucht auch vonseiten des Ministeriums ein klares Bekenntnis, nämlich dahin gehend, dass das Studieren für alle, die es wollen, und für alle, deren schulische Leistungen dies ermöglichen würden, möglich sein muss. Es muss für alle, die das wollen, möglich sein und es muss für alle möglich sein, egal aus welchem Eltern­haus sie kommen und egal ob sie vielleicht schon eine akademische Vorprägung durch die Eltern mitbringen oder nicht. Es ist in Wahrheit aus unserer Sicht wirklich das Min­deste, dass wie im ganz konkreten Fall, nämlich in den Bereichen Medizin und Psycho­logie, im Rahmen der Aufnahmeverfahren kostenlose Unterstützungsangebote ange­dacht sind. Das ist gut, positiv und zu befürworten, kann aber aus unserer Sicht nicht alles gewesen sein.

Ich gehe in diesem Zusammenhang noch einen Schritt weiter. Betreffend das Monitoring der Steop: Ja, das ist gut, war eh schon überfällig, würde ich meinen, und ist daher zu begrüßen. Wir werden aber ganz genau ein Auge darauf haben, ob diese 30 ECTS im ersten Semester tatsächlich so erreicht werden können, ob das so grundsätzlich auch möglich ist.

Noch in aller Kürze zur Quereinsteigerregelung für das Lehramt an Sekundarstufen: Seit etlichen Jahren ist uns bekannt – und das ist, glaube ich, gar kein Geheimnis mehr –, dass ein Lehrerinnen-/Lehrermangel auf allen Ebenen droht, besonders im Bereich der Mittelschulen und polytechnischen Schulen. Insofern ist es natürlich grundsätzlich sehr positiv, dass es den QuereinsteigerInnen, die das möchten, jetzt auch erleichtert werden soll, mit facheinschlägiger Berufserfahrung den Weg ins Lehramt zu finden.


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Es ist positiv, dass diesbezüglich Maßnahmen gesetzt werden, aber – dazu auch meine persönliche Kritik – man rechnet im Jahr mit etwa 250 QuereinsteigerInnen, die diesen Weg gehen wollen, das hat uns der Experte im Ausschuss bestätigt. Wenn man diese 250 pro Jahr rein mathematisch auf das Bundesgebiet umrechnet, dann würden das heiße 28 – genau 27,7 – potenzielle Lehrkräfte für jedes Bundesland bedeuten. Aus mei­ner Sicht wäre das leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein, und das wird uns – so ehrlich müssen auch Sie sein – die gesamte Problematik des Lehrermangels ganz und gar nicht lösen können, denn dafür bräuchte es viel, viel mehr, zumal mit 28 Lehrkräften oftmals nicht einmal der Bedarf eines einzigen Bezirks gedeckt wäre. Ich spreche zum Beispiel von dem Bezirk, aus dem ich selbst komme, denn auch da besteht ein großer Mangel.

Die Krise hat uns einmal mehr gezeigt, dass wir ganz besonders in einer Phase, nämlich in der Schuleingangsphase, bei den AnfängerInnen, bei den ganz Kleinen, zusätzliches Unterstützungspersonal im Bereich der Pädagogik brauchen, weil die Herausforderun­gen einfach weiter steigen. Das fordern alle Fraktionen der Personalvertretung – egal ob FCG oder FSG, da sind alle einer Meinung –, und sogar Vertreter der Bildungsdirektion Niederösterreich, das kann ich nur bestätigen, sind diesbezüglich mit uns einer Meinung. Das ist positiv und gut, aber es braucht ganz dringend weitere Anstrengungen und wei­tere Maßnahmen, um ein bestmögliches Bildungssystem auch für die Kleinsten zu ge­währleisten.

Zusammengefasst: Es gibt sehr positive, sehr gute Ansätze im Universitätsgesetz, teil­weise sind sie aber, wie ich schon sagte, unausgewogen und unausgegoren, teilweise gehen sie aus unserer Sicht auch nicht unbedingt in die richtige Richtung. Daher wird es von uns keine Zustimmung geben. Wir würden uns einfach wünschen, dass wir viel­leicht noch das eine oder andere Gespräch führen, um die Lücken, die für uns noch da sind, schließen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesra­tes Arlamovsky.)

10.19


Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Doris Berger-Grabner. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


10.19.35

Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Zuhörer zu Hause! Hohes Haus! Wir haben von Kollegin Hahn bereits gehört, um welche drei Schwerpunkte es bei dieser Novelle geht. Es sind ja unzählige Stellungnahmen eingetroffen, und es wurde im Vorfeld auch sehr lange und mit vielen Stakeholdern über dieses Gesetz dis­kutiert.

Eines vorweg: In der Politik wird es selten gelingen, es allen recht zu machen, aber wichtig ist, allen Meinungen mit Respekt zu begegnen. Ich denke, das ist hier erfolgt, und es ist auch eine sehr gute Kompromisslösung geschaffen worden.

Die hochschulische Weiterbildung ist sicherlich einer der zentralen Punkte dieser Geset­zesnovelle, und deshalb will ich mich auch auf diese fokussieren. Es wird eine klare Struktur festgelegt, die eben der Bolognastruktur gerecht wird. Diese Neufassung der Weiterbildung sorgt für Qualitätssteigerung, für Transparenz und für Durchlässigkeit für Personen mit beruflicher Erfahrung. Das heißt, es kommt zur Vereinheitlichung dieser gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschul­sektoren hinweg.

Wir haben im Ausschuss von Herrn Dr. Brandstätter gehört, dass die Anzahl der akade­mischen Grade in der Weiterbildung von 60 auf 9 reduziert wurde. Ich denke, es geht ja


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bei der Weiterbildung nicht um die Bezeichnungen, sondern es sollte vor allem um den Inhalt gehen.

Eine Universität, die diese Novelle besonders betrifft, ist beispielsweise die Donau-Uni­versität Krems, künftig Universität für Weiterbildung Krems, an der ich seit vielen Jahren unterrichte. Auch diese Universität begrüßt diese Veränderungen. Diese Universität leg­te schon immer den Schwerpunkt auf lebensbegleitendes Lernen und begrüßt dieses Gesetzespaket deshalb, weil es einen deutlichen Beitrag zur Innovations- und Wettbe­werbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems leistet. Wir sind der Ansicht, dass künftig eine klare Ausrichtung auf Qualität erfolgt, einheitliche Rahmenbedingun­gen und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Studien geschaffen werden – auch angesichts des Auslaufens der Strategie zum lebensbegleitenden Lernen LLL:2020.

Was ebenfalls erfreulich ist, ist, dass dieses Weiterbildungsangebot die soziale Durch­lässigkeit erhöht, insbesondere was den Bachelor Professional betrifft. Es wird darum gehen, dass Menschen mit Berufserfahrung, die weder einen Lehrabschluss noch eine Reifeprüfung oder Vergleichbares haben, dennoch die Möglichkeit haben sollen, einen Bachelor zu machen. Da geht es genau um die Leute, die vielleicht auf ihrem Bildungs­weg benachteiligt worden sind und nun auch mit dem Bachelor die Möglichkeit haben, einen normalen, qualitätsgesicherten Master und, wenn sie wollen, sogar ein Doktorrat oder einen PhD zu machen.

Das heißt auch, dass die Hochschulen künftig ein Angebot legen, dass die großen Erfah­rungen und Kompetenzen, die viele Menschen aus dem Berufsleben mitbringen, letzt­endlich auch in einer akademischen Ausrichtung Anerkennung finden. Ich denke, damit schaffen wir auch einen weiteren Weg des Bildungsaufstieges – etwas, das für unsere Gesellschaft sehr, sehr wichtig ist. Wir schaffen eine verstärkte Anwendungsorientierung im Weiterbildungsangebot der Hochschulen.

Einer der Gründungsgedanken zur Einrichtung der Fachhochschulen in Österreich ist ja diese Anwendungsorientierung. Aus bildungspolitischer Sicht ist sicher noch zu diskutie­ren, inwieweit dieses einstige Alleinstellungsmerkmal dieser Anwendungsorientierung nun den Hochschulsektor vielleicht etwas verwässert und ob es dann wieder zu einer Profilschärfung kommen muss, vor allem auch im Hinblick auf die berufsbegleitenden FH-Studiengänge.

Zusammenfassend möchte ich sagen, ich finde es extrem positiv, dass hochschulische Weiterbildung mit dieser Gesetzesnovelle nun auch einen entsprechenden einheitlichen Rahmen bekommt, damit auch jeder weiß: wenn man einen Weiterbildungsbachelor oder einen Weiterbildungsmaster absolviert, dann ist das gleich viel wert wie ein Master im Regelstudium. Das bedeutet auch eine enorme Chance für den Hochschulstandort Österreich, auch im Hinblick auf einen europäischen Hochschulraum, eine Beschäfti­gungsfähigkeit und auch eine Erhöhung der Durchlässigkeit aus dem Beruflichen he­raus.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 6) Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschul­gesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschul­gesetz geändert werden

in der 928. Sitzung des Bundesrates


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„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.25


Präsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte An­trag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsge­setz 2002 und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist ge­nügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm die­ses. – Bitte.


10.26.05

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Herr Minister Faßmann, täglich grüßt das Murmeltier, könnte man sagen. Bei meiner letzten Rede zum UG 2002 habe ich mit dem Satz begonnen: „Von einem großen Wurf sind wir jedoch meilenweit entfernt.“, und auch dieses Mal möchte ich beginnen mit: Von einem großen Wurf sind wir hier meilenweit entfernt. Vielleicht müssen wir uns damit begnügen, dass es immer nur in ganz kleinen Schritten weitergeht. Das wäre auch nicht so schlimm, wenn „weiter“ bedeuten würde: nach vorne, hin zu Verbesserungen.

Herr Minister, ich gestehe Ihnen ganz offen zu, dass Sie wahrscheinlich das eine oder andere gut gemeint haben. Das ändert aber nichts daran, dass diese Novelle wieder viele Punkte umfasst, denen wir so ganz sicher nicht zustimmen können.

Diese Novelle beginnt schon wieder mit einem ersten Foul der Regierung gegenüber der Opposition. Was hier vorgelegt wurde, ist wieder eine Sammelnovelle, ein Gemenge an verschiedenen Themen, die teilweise rein gar nichts miteinander zu tun haben, und Sie verlangen von uns, hier in einer Friss-Vogel-oder-stirb-Manier das Ganze einfach durch­zuwinken. – Das geht so nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist tatsächlich zu einer Unart in diesem Haus geworden, dass man Gesetze, nämlich schon auch wichtige Gesetze, mit fremden Materien verknüpft; in diesem Fall mit einer Verlängerung von Covid-Maßnahmen – nicht notwendig – oder auch mit Zulassungsvo­raussetzungen – auch nicht notwendig.

Ziel hätte es sein müssen, den Weiterbildungssektor auf ordentliche Beine zu stellen – und ja, da gäbe es dringend notwendige Reformen –, nur leider haben Sie aus meiner Sicht das Ziel hier klar verfehlt. Als Beispiel nenne ich die Reform bei den Titeln im Weiterbildungsbereich. Da hätten wir uns mehr erhofft und auch – ja – erwartet, dass man auf Vorschläge der Opposition und auch auf die Argumente der Opposition eingeht. Jetzt gibt es zwar eine Änderung, aber ob das tatsächlich auch eine Verbesserung ist, das bezweifle ich persönlich sehr stark.

Bei der Begutachtung dieser Novelle hat sich eines klar herauskristallisiert: dass nämlich so gut wie niemand die von Ihnen neu entworfenen Titelkreationen befürwortet; etwas, das Österreich wieder im Alleingang umsetzt und wofür international höchstens ein Kopf­schütteln zu erwarten ist.


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Auch „Der Standard“ schreibt dazu, dass es sich um einen verwirrenden Zusatz handelt. Warum? – Weil das CE, das Continuing Education, fälschlicherweise nach einem päda­gogischen Studiengang klingt und weil für Teilnehmer an technischen Lehrgängen, für die derzeit gerne ein Master of Engineering oder ein Master of Science mit fachspezi­fischen Zusätzen vergeben wird, der inhaltsfremde pädagogische Touch eher abschre­ckend wirkt, insbesondere natürlich dann, wenn man damit im Ausland Erfolg haben will. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ein Vorschlag von uns war, dass man bei Neueinführung von Maßnahmen nach einiger Zeit bewerten soll, ob die Neuerung dann auch tatsächlich den gewünschten Erfolg ge­bracht hat, und dass dann das Parlament eben mit eingebunden wird, zum Beispiel in Form einer Berichtspflicht nach einem gewissen Zeitraum, nach dem dann beurteilt wer­den kann: gut, sehr gut, verbesserungswürdig oder widersinnig. Diesem Wunsch ist man leider nicht nachgekommen, dazu gab es keine Bereitschaft.

Bedenken haben wir auch, dass durch die Neuerungen viele Studierende, und zwar jene, die sich durch einen Job das Studium und das Leben finanzieren müssen – müssen! –, in einen Teufelskreis geraten. Das würde dann bedeuten: Das klassische Vollzeitstu­dium an der Universität machen künftig jene, die es sich leisten können; und all jene, die neben dem Studium arbeiten müssen, werden dann auf die Weiterbildungsschiene ab­geschoben und müssen sich dann dieses Studium auch noch teuer bezahlen – und das kann es sicher nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann haben wir auch noch die Verlängerung der Covid-19-Hochschulgesetzgebung. Wir wünschen uns da, dass im universitären Sektor ein Präsenzunterricht wieder die Regel und nicht die Ausnahme wird – dies übrigens auch in Schulen, so ganz nebenbei ge­sagt –, und wir müssen in die Autonomie der Universitäten so viel Vertrauen haben, dass wir es ihnen selbst überlassen, wie sie agieren. Als Beispiel denke ich da jetzt besonders an medizinische Universitäten, die mit Sicherheit von uns hier herinnen keine Vorgaben brauchen, um zu wissen, wie sie richtig zu handeln haben oder auch nicht.

Ein weiterer Grund, warum Sie von uns heute keine Zustimmung zu dieser Novelle er­halten werden, sind die Zugangsbeschränkungen. Beim Pharmaziestudium zum Beispiel war die Anzahl der Plätze auf 1 370 österreichweit beschränkt. Es haben sich aber dann nur 1 082 beworben, und jetzt will man weiter selektieren und die Zahl dafür reduzieren, obwohl das ja gar nicht notwendig ist. Also nein, Herr Minister, bei solchen Sinnlosigkei­ten werden wir ganz einfach nicht mitmachen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke ja, das Problem liegt ganz woanders. Sie und leider auch die SPÖ – und das hat ja auch der SPÖ-Bundesparteitag mit einem Antrag der Sozialistischen Jugend ge­zeigt – sind der Meinung, dass die Matura an sich keinen Wert mehr hat. Wir sehen das anders, für uns ist die Matura nach wie vor die Zugangsvoraussetzung. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Matura diesen Wert nicht mehr hat, ja dann ändern oder ver­bessern Sie das und hören Sie auf, bei den Zielbildungseinrichtungen, sprich bei den Universitäten und Fachhochschulen ein heilloses Chaos mit Zugangsrichtlinien anzu­richten! Es fehlt aber leider ganz offensichtlich der Wille und auch der Mut, eine ordentli­che Lösung herbeizuführen. Diese würden wir uns wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.33


Vizepräsident Günther Novak: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Bun­desrat Gross. – Bitte.


10.33.33

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Herr Minister! Uns liegt hier, wir haben es gehört, eine weitere recht umfängliche Novelle betreffend den Universitätsbereich zur Debatte vor. Natürlich gibt


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es auch hier Kompromisse – das ist klar – und Fragen, die wir anders gelöst hätten, insgesamt ist es aber auch aus unserer Sicht zweifelsfrei ein begrüßenswerter Fort­schritt, der mit dieser Novelle gemacht wird.

Ich möchte zwei Aspekte herausheben, die aus unserer Sicht wirklich sehr erfreuliche Verbesserungen darstellen. Beide betreffen den Weiterbildungsbereich – einiges haben wir dazu bereits gehört –, und beide erhöhen, das ist besonders wichtig, die Durchlässig­keit und erleichtern den Zugang zu Studien und zu Berufen. Gerade eben auch was die Frage der Durchlässigkeit betrifft, gibt es Entwicklungsbedarf – so hat sich der Anteil der Studierenden, die nicht aus akademischen Haushalten kommen, zum Teil verringert; al­so nicht generell, aber leider weiter verringert.

Ein wichtiges Element dazu ist jetzt eben die Gleichstellung von außerordentlichen Stu­dien mit ordentlichen Studien – damit wird eine wesentliche Angleichung geschaffen –, und dazu gehört vor allem, und das finde ich besonders spannend und erfreulich, der neue Bachelor Professional. Gerade dieser ist eigentlich eine wirklich sehr, sehr span­nende Entwicklung, und da verstehe ich auch die Haltung der Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ nicht, weil gerade das ja besonders stark die Durchlässigkeit öffnet.

Worum geht es da? – Es soll eben durch diese Gleichstellung der Zugang zu einem ordentlichen Studium auch für Menschen eröffnet werden, die keine Matura gemacht haben oder machen konnten, die keine vergleichbare Ausbildung haben, die möglicher­weise nicht einmal eine Lehre abgeschlossen haben. Dies bietet ihnen jetzt die Möglich­keit, in ein Studium einzusteigen, zum Beispiel einen Bachelor zu machen und, wenn sie das wollen und können, daran anschließend einen Master oder einen PhD zu machen.

Das schafft jetzt neu eine planbare Bildungskarriere für Menschen, bei denen sich halt erst im Laufe ihres Berufslebens herauskristallisierte, dass sie studieren möchten und auch die Fähigkeiten dazu haben – und gerade das sind ja Menschen, die oft aus Fa­milien, aus einem Umfeld ohne universitäre Ausbildung im Hintergrund kommen.

Gerade solche Leute aber sind eine Bereicherung für die Bildungslandschaft, weil sie Erfahrungen mitbringen, die andere, die eine klassische Bildungskarriere durchlaufen haben oder durchmachen, eben nicht mitbringen können. Die Frage der Potenziale, die ein Mensch hat, ist ja wirklich nur sehr bedingt eine Frage der abgeschlossenen Ausbil­dung, und darum halte ich gerade das für einen sehr, sehr wichtigen Schritt. Ob das jetzt gleich international beziehungsweise europaweit harmonisiert ist oder nicht, halte ich tatsächlich für sekundär. Wichtig ist, dass wir diesen Schritt jetzt gehen und damit auch vorangehen. Es wäre im Übrigen nicht das erste Mal, dass andere Länder nachziehen.

Der zweite Aspekt geht in eine ähnliche Richtung. Eine besonders wichtige und verant­wortungsvolle, aber auch schöne Rolle ist der Beruf des Lehrers, der Lehrerin – da schließe ich den elementarpädagogischen Bereich natürlich explizit mit ein –, und ge­rade auch da ist es wünschenswert, in anderen Feldern, in anderen Berufen und Ausbil­dungen gemachte Erfahrungen, gesammeltes Wissen mitzubringen. Gerade bei solchen Biografien, die auch ein bisschen woanders herkommen – aus der Arbeitswelt ‑, ist es ja wirklich sehr spannend, das in den pädagogischen Bereich mit hineinzubringen. Das ist eine wunderbare Bereicherung für die Schulen, und dafür wird mit der vorliegenden No­velle wirklich eine neue Möglichkeit geschaffen und es werden Türen geöffnet.

Das Angebot richtet sich konkret an Personen, die in einem anderen Fach ein Studium absolviert haben und die mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben. Diese durchlau­fen dann ein Auswahlverfahren, in dem geschaut wird, ob das zusammenpasst – also die Erfahrung, die sie gemacht haben, und die Fächer, die sie unterrichten möchten –, und absolvieren dann einen eigens eingerichteten Hochschullehrgang, der vor allem pä­dagogische Qualifikationen vermittelt.


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Analog wird es in der Elementarpädagogik einen Zugang für Leute geben, die einen pädagogischen Bachelor mitbringen, einen Bachelor aus fachverwandten Studien absol­viert haben. Auch da wird es dann einen eigenen konstruierten, designten Lehrgang ge­ben, und diese Leute können dann ohne Abschluss einer Bildungsanstalt für Elementar­pädagogik auch Gruppen leiten. Auch das ist, denke ich, ein wichtiger Fortschritt. Neben der Bereicherung durch die Durchmischung verschiedenster Wissensfelder und Berufs­erfahrungen ist das sicher auch ein Beitrag zur Behebung des Lehrermangels, auch wenn es diesen nicht komplett beseitigen kann – das ist selbstverständlich richtig, was Sie sagen –, aber es ist ein Schritt dazu und eine sehr sinnvolle und wichtige Öffnung.

Die Verbesserung der Durchlässigkeit ist nun wirklich, wie ich finde, ein wichtiges Anlie­gen, gesellschaftspolitisch und sozialpolitisch ein wichtiger Beitrag, der mich besonders freut, weiß ich doch aus eigener persönlicher Erfahrung, dass es nicht immer einfach ist, aus einem Umfeld heraus, das einen anderen Bildungshintergrund hat, gewohnte Bil­dungszugänge zu durchbrechen und auch Studien zu absolvieren. Ich ersuche um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

10.39


Vizepräsident Günther Novak: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Bundesrat Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


10.39.42

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese umfangreiche Novelle steht unter dem Überbegriff Weiterbildungspaket. Das soll der Schwerpunkt sein, aber auch einzelne andere Aspekte werden novelliert, unter anderem der Quereinstieg in pä­dagogische Berufe. Versuchen wir, das Ganze systematisch der Reihe nach durchzuge­hen – es gibt positive und negative Punkte –, da das eine so umfangreiche Novelle ist.

Kommen wir zuerst zum Universitätszugang, auch zum Aufnahmeverfahren: Wir finden positiv, dass bei der Steop in Zukunft die Evaluierungsergebnisse berücksichtigt werden sollen, sehen aber ebenso wie der Rechnungshof kritisch, dass zum Beispiel die Reduk­tion der Studienplätze in der Pharmazie nicht zu einer Verbesserung der Betreuungsre­lation führen wird. Wir sind auch skeptisch, was die Aufnahmetests in den Massenfä­chern betrifft, die die Betreuungsverhältnisse nach wie vor nicht ausreichend verbessert haben. Bei den medizinischen Studien sehen wir positiv, dass die Universität kostenlose Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen soll, das befreit aber nicht davon, dass die Vorbereitung dafür eigentlich schon in der Schule begonnen werden soll.

Nun zum großen Komplex Weiterbildung und Abschlüsse, akademische Grade: Das große Problem, das wir sehen, ist, dass zwar der bisherige Titelwildwuchs eingeschränkt werden soll, dass das aber erstens zu kurz greift und zweitens, wie auch schon meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, neue akademische Grade eingeführt werden, die nicht international vergleichbar sind, die in Österreich einzigartig und teilwei­se irreführend sind. Ein Nachteil ist, dass, wie wir schon gehört haben, der Titel Master of Engineering – ein international geläufiger Titel im technischen Bereich – nicht mehr verwendet werden können soll, auf der anderen Seite aber in dem Fall in meinem, dem rechtlichen, Bereich ein akademischer Grad LL.M. für Universitätslehrgänge eingeführt wird – aber nur für Universitätslehrgänge –, während das international der Titel für ein ordentliches Universitätsstudium des Rechts ist.

Was den Weiterbildungsbachelor betrifft, ist einer unserer Kritikpunkte, dass der Ba­chelor ein Grundstudium ist, in dem wissenschaftliche Kenntnisse vermittelt werden sol­len. Jetzt soll es zukünftig auch möglich sein, ein gesamtes akademisches Studium bis zum Doktorat außerordentlich durchzuführen, allerdings wurde vorab nicht erhoben, wie groß die Akzeptanz eines solchen Bachelors überhaupt wäre, und auch nicht, wie viel


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Bedarf überhaupt besteht. Insbesondere gibt es keine Abschätzung, wie sich das auf vorhandene berufsbegleitende FH-Bachelorstudien auswirken wird.

Wir sehen zwar positiv, dass durch die neuen Bachelor Professional und Master Profes­sional, für die man keine Matura oder Studienberechtigungsprüfung braucht, die Durch­lässigkeit gestärkt wird, allerdings ist das wieder eine Bezeichnung für einen akademi­schen Grad, der einzigartig und international nicht vergleichbar ist. Bei diesen Profes­sional-Master- und Bachelor-Degrees sehen wir es auch als sehr problematisch an, dass die Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Einrichtungen verpflichtend vorgesehen ist.

Bei der Qualitätssicherung der Weiterbildungsstudien soll es ja möglich sein, Zweifel an der Qualität anzumelden, sodass dann letztlich die AQ Austria über diese entscheiden soll. Wir sehen negativ, dass das auch Studien betrifft, die von Universitäten – und zwar ausschließlich von Universitäten – durchgeführt werden.

Zum Bereich Quereinstieg: Es gibt einen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern, der Quer­einstieg soll daher erleichtert werden. Das ist grundsätzlich gut. Wir glauben aber, dass das alleine natürlich nicht viel ausmachen wird, wie wir auch schon von Kollegin Hahn gehört haben. Wir sehen an dem Punkt der Novelle kritisch, dass die Hochschullehr­gänge zur Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern beziehungsweise in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern allein von den pädagogischen Hoch­schulen durchgeführt werden sollen. Unserer Meinung nach soll auch dieser Aspekt der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung in Österreich weiterhin gemeinsam von den Universitäten und pädagogischen Hochschulen getragen werden, auch was die Querein­steigerinnen und Quereinsteiger betrifft.

Unser Resümee: Wie bereits im Nationalrat lehnen wir die Novelle ab, weil bei der Päda­goginnen- und Pädagogenfortbildung und im Weiterbildungssystem nicht einmal die selbst gesteckten Ziele erreicht werden. Weiterbildungen müssen in Zukunft noch fle­xibler sein – ein Vorschlag, den wir dafür machen, sind zum Beispiel die Microcreden­tials. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Lackner.)

10.45


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat.

Nun hat sich Herr Bundesminister Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.45.15

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Herr Vorsitzender! Hoher Bundesrat! Ich möchte diesen TOP 6 kurz aus meiner Sicht erläutern.

Es geht in der Tat um drei Schwerpunkte. Der eine betrifft die hochschulische Weiter­bildung. Die hochschulische Weiterbildung ist seit 2002 im Universitätsgesetz verankert, es gibt gleichsam 20 Jahre Entwicklung hochschulischer Weiterbildung. Es war und es ist an der Zeit, da eine Ordnung herbeizuführen. Die Ordnung besteht darin, dass wir die Bolognaarchitektur bei der hochschulischen Weiterbildung angewendet haben, mit Über­gängen zwischen den einzelnen Weiterbildungslehrgängen. Es gibt daher auch keinen Master der Weiterbildung mehr, ohne vorher einen Bachelor absolviert zu haben.

Frau Hahn, ich habe mir zum Beispiel Folgendes angeschaut: Es gibt einen hochinteres­santen Master of Science – keinen Master of Arts –, angeboten von einer Weiterbil­dungsinstitution in Vorarlberg, der Designing Digital Business heißt – eine interessante Denomination. Was ist Voraussetzung? – Man muss ein abgeschlossenes Studium haben und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder sechs Jahre einschlägige Berufs­erfahrung, wobei diese einschlägige Berufserfahrung hinsichtlich ihrer qualitativen Aus­prägung nicht weiter definiert ist, also es kann auch eine einschlägige Berufserfahrung


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im Verkauf sein, weil sich Designing Digital Business sozusagen an der Digitalisierung des Verkaufs ausrichtet. Es wird technologisches Fachwissen sowie Benutzerfreund­lichkeit vermittelt und es werden einzelne Shopsysteme vorgestellt. Das ist ein vierjäh­riger Master, man schließt mit einem Master of Science ab. Aus dem Blickwinkel der Universität muss man sagen: Nein, das ist kein Master of Science, das ist kein Master der Naturwissenschaften, und wenn man einen Master vergibt, dann kann dies eben nur dann passieren, wenn man vorher einen Bachelor erworben hat. – Das meine ich mit Ordnung in der hochschulischen Weiterbildung.

Der zweite Punkt – auch in der hochschulischen Weiterbildung – ist in der Tat die Förde­rung nicht traditioneller Bildungswege. Herr Spanring, die allgemeine Hochschulreife ist die Matura, gar keine Frage. Das bleibt auch, aber wir müssen, wie ich glaube, auf die Vielfältigkeit von menschlichen Biografien in einem gewissen Sinne Rücksicht nehmen. Wir haben mit dem Bachelor Professional eine Möglichkeit geschaffen, Personen, wenn sie facheinschlägig, berufseinschlägig spezialisiert sind und ihre Erfahrungen gemacht haben, eine Möglichkeit zu einem hochschulischen Studium einzuräumen. Das halte ich für sinnvoll. Das wird nicht der Highway im Bereich der Bolognaarchitektur sein, aber es ist eine, glaube ich, legitime Möglichkeit.

Der zweite Schwerpunkt betrifft das Steop-Monitoring, die Verlängerung der Steop mit einem verpflichtenden Monitoring und einer Vereinheitlichung der Steop in den einzelnen Universitäten. Die Zugangsregelungen sind auch verlängert worden.

Der dritte Schwerpunkt betrifft eben den Quereinstieg, der, glaube ich, eine erfreuliche Vision für jene bietet, die sich – nachdem sie in der Industrie oder in der Wirtschaft oder wo auch immer waren – möglicherweise als 40-, 45-Jährige dazu entschließen, zu sa­gen: Jetzt möchte ich Lehrer oder Lehrerin werden! – Das ist, glaube ich, eine sinnvolle und notwendige Angelegenheit.

Ich darf vielleicht auf die Kritik eingehen – es gab ja zögerliches Lob und auch eine Kritik sozusagen zwischen den Zeilen. Das Erste betraf die Titel, die es nicht gibt: Bachelor (Continuing Education). – Ja, ja, das ist sozusagen eine Neuschöpfung, aber seien Sie sicher, das wird verstanden werden. Ich kann mich noch gut erinnern – es gibt hier wahr­scheinlich wenige weitere, die sich an die Einführung des Magistertitels erinnern –, Ende der Siebzigerjahre ist dann plötzlich ein Lehramtsstudium mit dem Magistertitel beendet worden und überall wurde gewitzelt: Na, die werden alle Apotheker werden! – Inzwi­schen ist der Magister ein etablierter Titel geworden.

In Deutschland gibt es keinen Magistertitel, dort gibt es den Diplom-Geographen, den Diplom-Volkswirt.

Frau Hahn, ich will damit nur sagen: Wir haben in Europa eine unglaubliche Titelflut. In Italien gibt es den wunderschönen Titel der Dottoressa. Ich habe immer geglaubt, dass Dottoressa ein sehr hoher Titel ist. In Wahrheit ist man nach einer sehr kurzen Studien­dauer Dottoressa. Frau Hahn, appellieren Sie nicht an die europäische Einheitlichkeit bei den Titeln – die gibt es nicht!

Frau Hahn, Sie haben auch noch moniert, dass Ihnen die Qualitätssicherung nicht weit genug geht. Ich muss Ihnen sagen, alle Universitäten haben ein Qualitätssicherungs­system, das ausgesprochen ausgeprägt ist. Da ist auch viel an Kontrolle und Bürokratie dahinter. Wir brauchen kein neues Qualitätssicherungssystem, sondern wir haben eines geschaffen, um nämlich zu sagen: Wenn es irgendwo Zweifel an einem Weiterbildungs­lehrgang gibt, kann man das dann überprüfen, aber nicht im Vorhinein.

Ich darf noch einen anderen, eher grundsätzlichen Punkt anschneiden: Das ist die Ge­schichte mit dem Lehrermangel. Das interessiert mich als geografisch gebildeten Men­schen sehr. Ich schaue mir auch die Altersverteilung der Lehrer, die wir derzeit im Dienst


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haben, an. Ich schaue mir gleichzeitig auch an, wie viele Personen Lehramt studieren. Es ist so, dass sich das in der Regel gut ausgeht. Wir haben einen gewissen Bauch, das sind die Babyboomer, die jetzt in Bälde in Pension gehen, aber wir haben relativ viele im System, die Lehramt studieren. Wir haben nur zwei Bundesländer, in denen das einiger­maßen kritisch ist: Das eine ist Vorarlberg – das hat den Hintergrund der relativ hohen Löhne in der Schweiz – und das zweite ist Wien. Wien bildet sehr viele aus, aber viele Lehrer und Lehrerinnen gehen ins Umland, weil dort das Unterrichten manchmal etwas einfacher als in Wien ist. Lehrermangel insgesamt ist also eher ein Mythos – wir müssen uns um die Verteilung kümmern. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Eine letzte Anmerkung – Herr Arlamovsky, wenn ich noch Ihre geschätzte Aufmerksam­keit erfahren darf – zu dieser Geschichte: Wer macht den Quereinstieg? – Den Querein­stieg organisieren die pädagogischen Hochschulen – das ist gar nicht so schwierig –, die Entwicklung des Curriculums erfolgt gemeinsam mit den Universitäten und die Vor­tragenden kommen sowohl von den pädagogischen Hochschulen als auch von den Uni­versitäten. Ich weiß, das wird Sie nicht motivieren, jetzt Ihre Zustimmung zu geben, aber ich wollte es nur der Sachlichkeit halber aufgeklärt haben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

10.52


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Fraktionsvorsitzender Karl Bader zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.53.14

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Ich melde mich zur Geschäftsbehandlung im Hinblick auf das Abstimmungsverfahren gemäß § 54 Abs. 2. Ich würde, weil ein sehr knappes Abstimmungsergebnis zu erwarten ist, darum bitten, dass die Bekanntgabe der Anzahl der Pro- und Kontrastimmen erfolgt.

10.53


10.53.41

Vizepräsident Günther Novak: Herr Fraktionsvorsitzender, das wird auch so durchge­führt werden.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch, ebenso die Frau Schriftführerin.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Nach der Durchzählung stellen wir fest: 30 „Ja“-Stimmen, 31 „Nein“-Stimmen. Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt. Ein Beschluss des Bundesrates ist somit nicht zustande gekom­men.

10.55.167. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen (295/A(E)-BR/2021 sowie 10698/BR d.B.)



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Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. – Ich bitte um den Bericht.


10.55.40

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Entschlie­ßungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.


Vizepräsident Günther Novak: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


10.56.28

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Wir haben Landeshauptmann Schützenhöfer als einen Mann des Konsenses und auch als einen Mann der klaren, deutlichen und mutigen Worte kennengelernt. Das ist jetzt so geschehen, und zwar bei der Synode der Evangelischen Kirchen A. B. und H. B. in Graz. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Entschließungsantrag gestellt haben.

Landeshauptmann Schützenhöfer hat gesagt, dass er die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für die Religionsgruppen der Evangelischen sowie der Altkatholikinnen und Altkatholiken nicht für richtig hält. Er möchte diese Regelung bekämpfen, und er hat ganz deutlich gesagt: „Da wurde Unrecht getan.“ – Für diese Worte ist er wirklich zu bewun­dern. In einer Zeit, in der Regierungspolitik nur mit Ankündigungen, schönen Worten und Dingen, die alle so wunderbar sind und gut funktionieren, gemacht wird, hat jemand den Mut, zu sagen: Da ist etwas nicht richtig gelaufen! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben schon bei der Einführung dieser Karfreitagsregelung, die aufgrund der Urteile des EuGH notwendig geworden war, gesagt: So kann man es nicht regeln! – Die Regie­rungsfraktionen damals, Türkis und FPÖ, waren ganz stolz darauf, so einen guten Win­kelzug geschafft zu haben: nicht einen Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer daraus zu machen, was aufgrund der Arbeitsbelastungen so dringend notwen­dig gewesen wäre, nein, sie haben mit dem persönlichen Feiertag wieder einen Trick und einen Marketingschmäh gefunden. Das klingt cool: persönlicher Feiertag.

Ich weiß nicht, wie viele Personen Sie kennen, die jemals diesen persönlichen Feiertag in Anspruch genommen haben, denn das Ganze hat halt ein bisschen einen Haken. Das ist zwar ein persönlicher Feiertag und man kann sich freuen und ein Kerzerl auf der Torte anzünden, aber Fakt ist: Es ist einfach ein Urlaubstag. Als Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer müssen Sie ihn drei Monate vorher anmelden. – Das ist eine Schmähpartie, und das war nicht richtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Es war nicht richtig gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und es war nicht richtig gegenüber den Religionsgemeinschaften, die diesen Karfreitag als ihren wichtigsten Feiertag sehen. So geht man nicht mit Werten um, so geht man nicht mit Menschengruppen um – das soll es nicht sein.

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie stolz auch der Vizekanzler hier gestan­den ist und gesagt hat: Der persönliche Feiertag ist eine wunderbare Lösung, immer die Sozialdemokraten mit ihren alten Ansichten! – Nein, das ist nicht wahr! Die Sache ist


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eindeutig danebengegangen und hat Auswirkungen, die schlecht für die Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer sind – aber das sind wir ja gewohnt, wir sind es auch von der letzten türkis-schwarzen Regierung gewohnt: 12-Stunden-Tag, 60-Stunden-Woche, Karfreitagsregelung und die einzige Reform, die bisher durchgeführt wurde, zum Scha­den der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nämlich die Reform der Sozialversiche­rung. Die Beschäftigten, die einzahlen, dürfen in der Sozialversicherung nicht mehr selbst mitbestimmen, sondern die Wirtschaft bestimmt jetzt. Das sind die Schritte, die gesetzt wurden.

Nun gibt es ein Nachdenken – ich habe es im Ausschuss gesehen. Sieh einer an: Die FPÖ hat für unseren Antrag gestimmt. Das heißt, ich gehe davon aus, dass da ein Um­denken stattgefunden hat und dass erkannt worden ist, dass manches nicht so gut ge­laufen ist. Ein Hoch auf alle Dinge, bei denen ein Umdenken stattfindet und an bessere Lösungen gedacht wird! Damals sind Sie mit dieser Regelung eindeutig danebengele­gen, wir haben es aufgezeigt.

Ich stelle folgenden Antrag:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 7, Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 295/A(E)-BR/2021 die Zu­stimmung zu erteilen.“

*****

Ganz ehrlich, der Herr Landeshauptmann hat recht: Da ist Unrecht geschehen. Und die ArbeitnehmerInnenvertretung hat auch recht: Da ist Unrecht geschehen. Der Karfreitag hätte nicht so geregelt werden dürfen! Bitte gehen Sie in sich und suchen Sie bitte die Personen, die ihren persönlichen Feiertag angemeldet haben! Keine Schmähpartie, das ist nicht gut! Man muss es neu regeln und den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verankern. Vielen Dank an Landeshauptmann Schützenhöfer. Und bitte denken nicht nur Sie von der FPÖ um, sondern auch Sie von den anderen Fraktionen und stimmen Sie dem zu! Das wäre wesentlich. – Vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

11.01


Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


11.02.24

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim in dieser letzten Plenarwoche vor der Sommerpause! Gerade jetzt zu Ferienbeginn, da viele schon sehr urlaubsreif sind, kommt die Forderung nach einem zusätzlichen Feiertag wahrscheinlich vielen gele­gen, und der eine oder andere wird sich denken: Ja, warum denn nicht?


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Wir im Bundesrat haben die Aufgabe und es ist unsere Pflicht, dass wir uns kritisch mit diesen Themen auseinandersetzen und das differenziert betrachten, und dazu ist es auch hilfreich, wenn man den Hintergrund kennt. Meine Vorrednerin hat diesen bereits kurz angesprochen, und ich werde das auch noch einmal in aller Kürze machen, weil das ganz einfach für die Debatte, die wir hier führen, wichtig ist.

Bis 2019 galt der Karfreitag für Angehörige der altkatholischen Kirche und der evangeli­schen Kirche als Feiertag, und wenn Angehörige dieser Kirchen an diesem gearbeitet haben, bekamen sie einen Feiertagszuschlag. Diese Regelung war lange gelebte Praxis in Österreich, bis ein Mitarbeiter, der nicht dieser Kirchen angehört, dagegen geklagt hat. Er empfand das als Ungleichbehandlung und wollte ebenfalls diesen Feiertagszuschlag am Karfreitag, wenn er an diesem Tag arbeitet.

Der EuGH gab dem Mann auch recht. Die seit 60 Jahren praktizierte Regelung in Öster­reich war dem EuGH zufolge eine Diskriminierung aufgrund der Religion. Er sagt in seinem Urteil, dass ein Feiertag nicht nur einzelnen Religionsgemeinschaften zustehen darf. Das Ergebnis: Der Karfreitag als Feiertag wurde 2019 gestrichen, und stattdessen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Feiertag – Sie haben es bereits angesprochen – für alle Arbeitnehmer, egal welcher Religionsgemeinschaft, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.

Auf diese Lösung gab es dann unterschiedlichste Reaktionen. Ich war zu dieser Zeit in einer Personalleiterfunktion und habe auch sehnsüchtig auf diese Lösung gewartet, da­mit wir uns darauf bestmöglich vorbereiten können. Es gab positive wie negative Reak­tionen aus den verschiedensten Richtungen, aber mittlerweile ist diese Lösung tatsäch­lich weitestgehend akzeptiert, und in der alltäglichen Beratung – zumindest in der Arbei­terkammer Vorarlberg; ich habe da extra nachgefragt – ist sie kein Thema mehr. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Grimling.)

Deshalb war ich schon einigermaßen verwundert, wieso Sie, liebe Sozialdemokraten, jetzt, zwei Jahre später, dieses Thema wieder aufgreifen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe mich zuerst gefragt, ob es sich vielleicht einfach um einen Aktionismus Ihrer­seits handelt, um einmal nicht nur mit Ihren parteiinternen Problemen in den Schlagzei­len zu stehen. Dann habe ich mich aber auch noch gefragt, ob es Ihnen vielleicht im Entschließungsantrag darum geht, für Arbeitnehmer einfach einen zusätzlichen freien Tag zu erzielen. Das Ansinnen könnte ich prinzipiell verstehen und absolut nachvollzie­hen, aber in diesem Fall, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wäre das schlagende Argument die Erholung der Arbeitnehmer und nicht die Religionsausübung.

Wenn das Argument ist, es soll einen weiteren freien Arbeitstag geben, um die Erholung der Arbeitnehmer zu fördern, dann muss man sich das branchenspezifisch und differen­ziert ansehen und darüber eine Debatte führen, aber nicht mit dem vorgeschobenen Argument der Religionsausübung. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb habe ich mich zuallerletzt gefragt, ob Ihr Aktionismus vielleicht tatsächlich nur einen religiösen Hintergrund hat, damit eben Evangelisten ihren höchsten gesetzlichen Feiertag wiederbekommen. (Bundesrätin Schumann: Ich bin keine Evangelistin! Ich bin evangelisch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Ihre Beweggründe für den Entschließungsantrag religiöse sind, dann stelle ich mir aber wiederum die Frage, warum Sie Angehörige anderer Religionsgemeinschaften wie Muslime, Hinduisten oder Bud­dhisten zum Beispiel nicht unterstützen möchten. (Bundesrätin Schumann: Ich bin evan­gelisch! – Bundesrat Schennach: Es gibt nur vier Evangelisten! Wo sind die?)

Für Gläubige ist es doch sinnvoller und auch wertvoller, an ihrem höchsten religiösen Festtag feiern zu können, als an irgendeinem anderen für sie nicht relevanten Feiertag, nämlich dem Karfreitag. Dieser ist eben nicht für alle Religionsgemeinschaften gleich relevant. (Beifall bei der ÖVP.)


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Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige Regelung mit dem persönlichen Feiertag wird am ehesten allen Religionsgemeinschaften gerecht (Bundesrat Schen­nach: Aber geh!), denn mit dieser Regelung können Muslime ihren persönlichen Feier­tag am Zuckerfest nehmen, es können die Buddhisten ihren persönlichen Feiertag am Wesak nehmen. Ohne diese Regelung hätten sie keinen Anspruch darauf, an diesem Tag ihren Urlaub zu konsumieren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Fairness, Chancengleichheit und Gleichbehand­lung, das ist es doch, was wir alle wollen, das ist es auch, was wir für unsere Arbeitneh­mer wollen. Ihre vorgeschlagene Regelung wäre hinsichtlich des EuGH-Urteils und auch der diskriminierungsfreien Religionsausübung einfach eine unfairere als die, die wir jetzt in der Praxis haben, und deshalb werden wir diesem Entschließungsantrag leider nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Ruf des Bundesrates Schennach.)

11.07


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


11.07.57

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede meine Mama auf der Besuchergalerie begrüße, die sich so sehr freut, dass sie endlich wieder aktiv politisches Geschehen erleben kann. Herzlich willkommen, Mama, im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Nun zum Antrag der SPÖ: Wie der Werdegang war, wie es zu dieser Regelung gekom­men ist, haben sowohl Frau Schumann als auch meine Vorrednerin schon dargelegt. Ich möchte Ihnen aber vielleicht trotzdem noch ein paar Fakten bringen.

Es geht in Wirklichkeit um 3,1 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die sich zum evangelischen Glauben bekennen, und circa 15 000 gehören dem altkatholischen Glau­ben an. Also da von einer massiven Verschlechterung für die Arbeitnehmer Österreichs zu reden ist auch sehr, sehr überspitzt, Frau Kollegin Schumann.

Wenn man bedenkt, dass diese Regelung bis zu dieser Entscheidung 60 Jahre Gültigkeit hatte, und man sich erinnert, dass in der Vergangenheit hauptsächlich Rote Arbeitsmi­nister waren, dann muss ich Ihnen sagen, man hätte ja schon damals, wenn es Ihnen wirklich ein solch großes Anliegen ist, den Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer in Österreich einführen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt, wie Sie wissen, wenn man in einer politischen Partnerschaft ist, bedauerlicher­weise nicht die Möglichkeit, dass sich jeder durchsetzt, weil Partnerschaft immer Kom­promisse schließen heißt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Damals haben wir uns bei den Verhandlungen ganz massiv dafür eingesetzt, dass nicht das Gesetz kommt, dass man es kollektivvertraglich nicht mehr regeln kann. Das wäre, finde ich, die beste und die optimalste Lösung, da es wirklich eine ganz kleine Minderheit von Arbeitnehmern betrifft. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Da haben wir uns bedauerlicherweise nicht durchsetzen können. Es gibt kein Umdenken, weil, wie Sie aus vielen Wahlergebnissen wissen, die FPÖ mittlerweile die bessere Partei für die Arbeitnehmer ist. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Bundesrätin Schumann.)

Wie gesagt: Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen, weil es sicherlich super ist, wenn für alle Arbeitnehmer in Österreich ein zusätzlicher Feiertag geschaffen wird. Wenn Sie aber in Ihrer Begründung schreiben, dass es ganz, ganz wichtig ist, vor allem für jene, die jetzt in dieser Krise so besondere Arbeit geleistet haben, muss ich schon sagen: Es stimmt, dass sie diese geleistet haben, aber genau das sind jene Arbeitneh­mer, denen vollkommen egal ist, ob es ein Feiertag ist, ob Samstag ist, ob Sonntag ist, ob Mitternacht ist. Im Gesundheitswesen, im Sicherheitswesen und im Pflegewesen


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muss man so oder so immer arbeiten, unabhängig davon, was für ein Tag eigentlich im Kalender steht. Wie gesagt, das gibt es also nach wie vor. (Bundesrätin Schumann: Aber ein Arbeitszeitgesetz gibt es schon noch - -!) – Ja, das gibt es nach wie vor noch, und weil Sie jetzt wieder vom 12-Stunden-Tag und von der 60-Stunden-Woche anfan­gen, erzähle ich es Ihnen gerne noch einmal: § 2 des Arbeitszeitgesetzes: In Österreich ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden, die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden beschränkt. § 6 im Arbeitszeitgesetz ist auch nicht gestrichen worden, in dem steht: Wenn ich meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf vier Tage verteile, muss ich eine zusätzliche Entlohnung kriegen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Noch einmal: Wo ist der Unterschied zwischen einem 12-Stunden-Arbeitstag, den ein Betriebsrat gestattet, und jenem, für den wir ein Gesetz gemacht haben? Sie haben es noch immer nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrä­tin Schumann.)

11.11


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


11.12.14

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Kolleginnen und Kol­legen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es versteht sich von selbst, dass die Grünen die unnötige Abschaffung des Karfreitags als Feiertag ablehnen und für zusätzliche Frei­zeit eintreten – sei es als Karfreitagsfeiertag für alle Menschen oder als zusätzlicher, individuell frei wählbarer Feiertag, der den Urlaubsanspruch eben nicht reduziert. Die 2019 getroffene Regelung unter Schwarz-Blau, die als persönlicher Feiertag verkauft wurde, ist ja nichts anderes als ein Urlaubstag, der dadurch verbraucht wird.

Bei dieser Gelegenheit ist auch noch festzustellen, dass es zahlreiche Tage gibt, die in einer modernen demokratischen Gesellschaft zu feiern wären – sei es der Frauentag, der Tag der Niederlage des Nationalsozialismus, der Tag der Menschenrechte, der Tag der Befreiung von Auschwitz, um nur einige zu nennen.

Es geht aber nicht nur um einen Feiertag. Es geht auch um das Themenfeld Arbeitszeit­politik. Dabei ist jedenfalls festzuhalten: Der Anteil der Lohneinkommen am Bruttoin­landsprodukt nimmt seit Jahrzehnten konstant – mit Ausnahme kurzer Phasen von Wirtschaftskrisen – ab. Das heißt nichts anderes, als dass die ArbeitnehmerInnen heute mit ihrer Arbeit mehr erarbeiten und eine höhere Wertschöpfung und höhere Unterneh­mensgewinne bewirken als je zuvor in der Geschichte. Zusätzliche Freizeit ist daher ein berechtigter Ausgleich für diese erhöhte Wertschöpfung und für den zusätzlichen Ar­beitsdruck, für die deutlich gestiegene Arbeitsintensität, die wir heute erleben. Neben dem Instrument der Arbeitszeitverkürzung – und immerhin hat Österreich die höchste effektive Wochenarbeitszeit der Vollbeschäftigten in der EU – wären eben auch eine Verlängerung des Urlaubs und zusätzliche Feiertage ein probates Mittel des Ausgleichs. (Bundesrat Spanring: Ihr seid eh in der Regierung! Ihr braucht es nur ...!)

Tatsache ist aber leider auch, dass es derzeit keine Mehrheit für eine derartige Arbeits­zeitpolitik in Österreich gibt. Dieser Antrag wird daher leider keine faktischen Auswirkun­gen nach sich ziehen können. Ich bin aber trotzdem ganz froh über diesen Antrag, ge­nauso wie mich der Vorstoß des steirischen Landeshauptmanns gefreut hat, weil beides dazu beiträgt, dass wieder über Arbeitszeitpolitik diskutiert wird.

Auch wenn wir diesem Antrag heute nicht zustimmen, werden wir den Bereich Arbeits­zeitpolitik weiter thematisieren und versuchen, mit Argumenten Überzeugungsarbeit zu leisten. (Bundesrat Steiner: Das nützt aber nichts!) – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Schachner: Scherzerl!)

11.15



BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 47

Vizepräsident Günther Novak: Mittlerweile ist unser ehemaliger Vizepräsident Michael Wanner auf der Galerie eingetroffen. Wir wollen ihn alle recht herzlich begrüßen. – Herz­lich willkommen bei uns im Plenum der heutigen Bundesratssitzung! (Allgemeiner Bei­fall.)

Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.


11.15.41

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Ich wollte ja nichts sagen, aber es geht nicht anders. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Nachdem ich jetzt bereits zweimal sozusagen vorgeworfen bekommen habe, dass ich etwas nicht verstehe oder wir etwas nicht ver­stehen, möchte ich Folgendes klarstellen: Frau Bundesrätin Schartel, der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche waren natürlich möglich, aber Sie haben die Möglichkeit der Zustimmung des Betriebsrats hinausgekickt, und das heißt ganz einfach, dass der Arbeitgeber nicht mehr mit dem Betriebsrat zu verhandeln braucht, nämlich auch über viele Möglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Schartel: Genau! Weil die Leute selbst entscheiden können!)

Das heißt, Sie haben die Ebene der Betriebsräte hinausgekickt, und zwar ganz cool. Das schwächt natürlich die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und ich kann ganz ehrlich sagen – und das mache ich jetzt als Werbeeinschaltung –: Wir sehen gerade in der Krise, dass Unternehmen mit einem Betriebsrat wesentlich besser durch die Krise gekommen sind als jene, die keinen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kurzarbeitsregelungen haben überall dort funktioniert, wo es einen Betriebsrat gege­ben hat. (Bundesrat Steiner: ... Betriebsrat leisten, muss man auch sagen!) Ganz ehrlich gesagt: Was Sie gemacht haben, war nicht gut – nicht gut für die ArbeitnehmerInnen, nicht gut für die demokratische Struktur in den Betrieben und nicht gut für die Gesell­schaft, weil Sie die Arbeitszeiten auf ein unglaubliches Ausmaß hinaufgetrieben haben, die Verteilung der Arbeit noch einmal schlechter gestaltet und damit auch die Situation für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert haben.

Wir sehen es jetzt in der Krise und werden es noch mehr sehen: Bei einem höchst be­lasteten Arbeitsmarkt sind die Leute bereit, unter allen Bedingungen zu arbeiten und höchste Arbeitszeiten, schlechte Bezahlung in Kauf zu nehmen. Natürlich: Wenn ich die Angst habe, meinen Arbeitsplatz zu verlieren, dann mache ich viel mehr, als wenn ich weiß, ich bin nicht so leicht ersetzbar – und die Krise hat das bedingt.

Es muss einem schon ganz klar sein, dass es sehr gute Arbeitgeber gibt, die alles ma­chen, damit das Zusammenwirken gut funktioniert, und die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen, aber es gibt eine Menge schwarzer Schafe, die mit den Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gut umgehen. (Bundesrat Spanring: Die hat es aber davor auch schon gegeben!) Darum ist es wichtig, dass wir gescheite Arbeitszeitre­gelungen haben und dass man den Betriebsrat ganz ordentlich einbindet, damit wir ein gu­tes Miteinander aller Teile haben. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Zwazl: ... schwar­ze Schafe!)

11.17


Vizepräsident Günther Novak: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Bitte sehr, Frau Kollegin.


11.18.10

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Natürlich muss ich auf diese Dinge antworten. Noch einmal: Sie haben mir jetzt trotzdem nicht erklären können, warum ein 12-Stunden-Tag, den ein Betriebsrat bewilligt, weder ge­sundheitsgefährdend ist, noch Probleme für die betroffenen Personen bei der Kinderbe­treuung darstellt, noch, noch, noch. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Ihnen


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geht es natürlich nur darum, dass einer Vorfeldorganisation der SPÖ – die ganze Ge­werkschaft und die Betriebsräte – vielleicht ein bisschen Macht genommen worden ist. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)

Glauben Sie wirklich, dass die Arbeitnehmer in Österreich so unmündig sind und nicht selbst Entscheidungen treffen können? (He-Rufe bei der SPÖ.) Wenn Ihr Betriebsrat aber in einer großen Firma diesem Paket des 12-Stunden-Tages zugestimmt hat, kann der Arbeitnehmer gar nichts mehr dagegen machen, sondern muss sich dann diesem Diktat unterwerfen. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann.)

Noch einmal, es hat sich nichts geändert und der Betriebsrat darf ja weiterhin durchaus seiner Arbeit nachkommen. (Bundesrätin Grimling: Na geh! Danke schön!) Manches Mal könnte man fast sagen, nicht die Firmen mit Betriebsrat sind besser durch die Krise gekommen, sondern der Betriebsrat selbst ist besser durch die Krise gekommen. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ. – Bundesrätin Grimling: Na geh!)

11.19


11.19.22

Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein!

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Entschließungsantrag betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen die Zustimmung zu erteilen.

Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch, die Frau Kollegin Schriftführerin auch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem ge­genständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei­chen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

11.20.318. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen (296/A(E)-BR/2021 sowie 10716/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Bitte.


11.20.53

Berichterstatterin Andrea Kahofer: Hohes Präsidium! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Tourismus, Kunst und Kultur über den Entschließungsantrag der Bundes­räte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Corona-Tests für Pri­vatzimmervermieter*innen, 296/A(E)-BR/2021.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen, ist infolge von Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.


Vizepräsident Günther Novak: Danke für Ihren Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. – Ich bitte um Ihren Beitrag.


11.21.36

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Die Privatzimmervermietung hat gerade in Österreich einen traditionell sehr hohen Stellenwert. Wir haben sehr viele


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PrivatzimmervermieterInnen und Betriebe mit unter zehn Betten, die also nicht gewerb­lich sind. Sehr oft entstehen aus dieser Sparte aber in weiterer Folge auch gewerbliche Beherbergungsbetriebe – wenn sie ausgebaut werden, wenn sie gut funktionieren –, und das ist ja durchaus wünschenswert. Aber wie auch immer: Auf jeden Fall tragen diese Betriebe ganz, ganz wesentlich und Wertvolles zur regionalen Wirtschaftsleistung bei (Beifall bei der SPÖ), denn diese Betriebe haben Auswirkungen auf den Bäcker im Ort, auf die Gastronomie bis hin zu den Handwerksbetrieben, dem Installateur – auf alle. Sie tragen dadurch auch dazu bei, dass Arbeitsplätze gesichert sind.

Im Bereich der Privatzimmervermietung haben wir in Österreich im Jahr 2020 – in die­sem Coronajahr, das ja jetzt nicht das stärkste war – immerhin 21 Millionen Nächtigun­gen in circa 38 000 Betrieben gehabt. Das ist eine beachtliche Zahl, denn das ist ein Fünftel der gesamten Nächtigungen in Österreich gewesen.

Es hat einige Zeit gedauert, aber diese Betriebe haben nun Anspruch auf Förderungen, auf einen Ausfallsbonus, auf den Härtefallfonds und so weiter. Das ist auch gerechtfer­tigt, weil ja auch sie sehr viel investieren mussten. Sie mussten ihre Locations aufrechter­halten. Sie hatten keine Einnahmen – wie alle anderen Tourismusbetriebe auch. Auch wenn die Privatzimmervermietung im Nebenerwerb geführt wird, ist sie doch ein wesent­licher Bestandteil des Einkommens, des Auskommens der Familien, der Personen, die­ser Betriebsführenden.

Jetzt ist es so – und das hat mich schon schwer schockiert –, dass es nicht überall in Österreich tadellos funktioniert, dass diese PrivatzimmervermieterInnen auch wirklich die Förderungen, die Unterstützungen zeitnah und in ausreichender Höhe bekommen. Ich muss sagen, in Niederösterreich funktioniert es gut – darüber bin ich auch sehr froh ‑, aber Niederösterreich ist halt nicht ganz Österreich.

Ich habe eine Studie des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands hier – eine Umfra­ge –, die mir schon sehr zu denken gibt, wenn ich da lesen muss, dass (in den Unterla­gen blätternd) – ich muss die Zahlen da jetzt noch einmal heraussuchen – bisher unter 10 Prozent ausbezahlt wurden, dass die AMA, die bearbeitet, zwei Auszahlungstermine hat verstreichen lassen, dass die Antragsstellung ein Spießrutenlauf ist, dass die Privat­zimmerunternehmer und -unternehmerinnen, die VermieterInnen, auf Gemeindeämter pilgern müssen, um sich Ortstaxen ausheben zu lassen, dass da auf Homepages ge­schaut wird, wobei dann Sofas, die auf einem Foto zu sehen sind, als Betten gerechnet werden. – Das kann nicht wirklich sein, und ich – wir – fordern da schon, dass die AMA Transparenz schafft: Wie kommt es zu Auszahlungen? Was wird genehmigt? Was wird freigegeben? Warum wird abgelehnt? (Beifall bei der SPÖ.)

Von 257 PrivatzimmervermieterInnen, die angesucht haben, haben 81 Prozent angege­ben, dass die Bearbeitung ihrer Förderungen noch nicht beendet und nicht angezeigt wurde. Es schockiert mich aber auch, dass sie mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Privatzimmervermieter im Winter arbeitslos war. Daher hatte er laut Finanzamt ein Einkommen und erhält somit keinen Umsatzersatz, auch keinen Ausfallsbonus. Der darf dann also mit 55 Prozent Nettoersatzrate nicht nur seine Familie und sich selbst erhalten, sondern auch die Fixkosten für die Privatzimmervermietung tragen? Es glaubt hoffentlich keiner, dass das Haus nicht geheizt wird, weil keine Gäste da sind, dass nichts instand gesetzt werden muss, nichts gereinigt werden muss. Das ist also für mich nicht nachvollziehbar – überhaupt nicht.

Das ist die eine Seite: dass es da nicht funktioniert hat. Diese Angaben stammen aus dem Bundesland Salzburg. Sie sind überprüft, sie sind verifiziert. Es ist eine Tatsache, und genau diesen Privatzimmervermietern stellt man dann noch eine Hürde in den Weg – als ob sie es nicht eh schon schwer genug hätten. Im Mai – ich glaube, es war der 21. Mai oder war es der 27. Mai – gab es zwar den Beschluss, dass die Privatzim­mervermieterInnen und vier Haushaltsangehörige Gratistests bekommen, die Gäste


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aber nicht. Wenn die Expertin im Ausschuss gestern meinte, dass diese in Niederöster­reich zum Beispiel über Niederösterreich-Werbung erhältlich seien, dann wäre es gut, wenn die Niederösterreich-Werbung selbst das weiß. Ich habe nämlich gestern herum­telefoniert, ich habe mit der Niederösterreich-Werbung telefoniert: Die wissen nichts davon. Ich habe mit dem Dachverband für Österreichs PrivatvermieterInnen und auch dem Landesverband in Niederösterreich telefoniert: Auch die wissen nichts davon. Sie haben mir empfohlen, dass PrivatzimmervermieterInnen doch mit ihrer E-Card in die Apotheke gehen mögen, sich dort ihre privaten Tests holen und diese für die Gäste ver­wenden mögen.

Wenn also die Expertin weiß – oder wenn es die ÖVP weiß –, wie die Privatzimmerver­mieterInnen zu diesen Tests für die Gäste kommen, dann würde ich darum bitten, dass man das den Privatzimmervermietern mitteilt. Sie wissen es nicht, die Niederösterreich-Werbung weiß es nicht und der Dachverband weiß es nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Bun­desrat Schennach: Der Bader weiß es! – Zwischenruf des Bundesrates Bader.) Also: Das ist zu wenig, und das kann man dann auch nicht aufs Land abwälzen – nichts. (Bun­desrat Bader: Nein, nein ...!)

Wie war der Titel der Aktuellen Stunde unseres Ministers Schallenberg? – „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind“. – Na gilt das jetzt oder gilt das nicht? Gilt das nicht für unsere Gäste? Wenn unsere Gäste nicht sicher sind, dann sind auch wir nicht sicher, dann ist eben niemand sicher. Das muss ich aus dem Leitsatz von Minister Schallenberg auch so schlussfolgern. (Beifall bei der SPÖ.)

Für die PrivatzimmervermieterInnen aber – und um die geht es letztlich, es geht um die Sichere Gastfreundschaft, das Projekt von Ministerin Köstinger, das muss alle beinhal­ten – bitte ich deshalb jetzt und fordere dazu auf, dass die PrivatzimmervermieterInnen in unserem Land endlich darüber informiert werden, wo sie die Tests für ihre Gäste her­bekommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.29


Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Ver­handlungsgegenstand, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Silvester Gfrerer. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


11.30.05

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause! Ich bin wirklich sehr, sehr froh, dass alle Menschen, alle Betriebe, die mit Tourismus, mit Hotellerie, mit Gastronomie oder auch mit Privatzimmervermietung zu tun haben, dass wir alle wieder das tun dürfen und können, was wir gerne tun und auch gut können, nämlich Gäste zu empfangen, zu bewirten und zu betreuen.

Ich möchte mich da wirklich bei der Bundesregierung sehr, sehr herzlich bedanken, im Speziellen bei der Frau Bundesminister. Da wurde wirklich alles getan, damit wir wieder fast normal wirtschaften können.

Umso weniger verstehe ich den Entschließungsantrag der SPÖ-Fraktion betreffend Gra­tistests für Privatzimmervermieter und -vermieterinnen, denn das, was da dargestellt wird, stimmt so einfach nicht. Einige Punkte möchte ich dazu erläutern: Die Privatzim­mervermieter können seit November 2020 am Testangebot Sichere Gastfreundschaft des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus teilnehmen und sich einmal pro Woche freiwillig testen lassen. Mit dem Bundesgesetz zur Beschaffung


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von Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung wurden die Beschaffung von Selbsttests sowie die Zurverfügungstellung an die Länder durch die Frau Bundesministerin ermöglicht, und die bedarfsgemäße Verteilung an die betroffenen Betriebe obliegt eindeutig den Bundesländern.

Die Privatzimmervermietungen sind § 7 der Öffnungsverordnung zuzuordnen und davon mitumfasst. Dieses in den letzten Monaten aufgebaute Testangebot steht allen Perso­nen aus Österreich und auch den ausländischen Gästen kostenlos zur Verfügung. Für die Verteilung der Selbsttests und die Bedarfserhebung sind die Bundesländer zustän­dig. Dabei wird auch die Privatzimmervermietung berücksichtigt.

Ich möchte unseren Betrieb kurz vorstellen. Wir vermieten Privatzimmer, wir vermieten auch Ferienwohnungen, und wir haben ausreichend Schnelltests zu Hause. Es gibt die Möglichkeit von 3G. Der Großteil der Gäste, die sich anmelden, ist geimpft. Wir haben keine Kosten und überhaupt kein Problem, was die Covid-Situation betrifft. Ich fordere wirklich dazu auf, einzelne Betriebe oder Beschwerden oder Beispiele anzugeben, bei denen es Probleme gibt. Soweit ich weiß, gibt es diese Probleme in ganz Österreich nicht.

Ich möchte doch zum Abschluss noch sagen: Aufgrund der rechtlichen Faktenlage, die wirklich eindeutig ist – und ich glaube, es handelt sich nicht um ein Missverständnis, sondern um ein Nichtinformiertsein der SPÖ-Fraktion, die sich diese Informationen selbst holen sollte –, wäre es eigentlich logisch, den Entschließungsantrag zurückzuzie­hen. Wir können diesem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Steiner: Den kann man nicht mehr zurückziehen, wenn er schon auf der Tagesordnung liegt!)

11.33


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat.

Noch einmal zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Andrea Kahofer. – Bitte.


11.34.05

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Ich muss die Verlesung des Antrages nachholen:

Antrag

der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Entschlie­ßungsantrag der oben genannten Bundesräte betreffend Gratis Corona-Tests für Privat­zimmervermieter*innen

Die unterzeichnenden BundesrätInnen stellen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen.

*****

Danke.

11.34


Vizepräsident Günther Novak: Danke – der Antrag ist genügend unterstützt.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Kollegin Bundesrätin Zwazl. – Bitte.



BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 52

11.35.06

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Liebe KollegInnen! Ich möchte, weil Niederösterreich angesprochen wurde, etwas ergänzen. Es ist so: Am Anfang war ja gar nicht bekannt, an wen man die Tests schicken soll, denn wenn die Privatzimmerver­mieter weder bei der Sicheren Gastfreundschaft noch über die Landwirtschaftskammer für Privatzimmer zu erreichen waren, hat es natürlich am Anfang ein paar Probleme ge­geben.

Ich habe mir das jetzt aber angeschaut: Am 2. Juli sind in Niederösterreich wieder 5 000 Tests zur Verfügung gestellt worden, und die sind für jeden, der Privatzimmer ver­mietet, in unseren sechs Destinationsbüros abzuholen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­ruf der Bundesrätin Schumann.)

11.35


11.35.51

Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Bundesrätin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Entschließungsantrag betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen die Zustimmung zu erteilen.

Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch, die Kollegin Schriftführerin auch.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei­chen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit angenommen. (348/E-BR/2021)

11.37.019. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Voll­spaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (298/A(E)-BR/2021 sowie 10700/BR d.B.)

10. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung (300/A(E)-BR/2021 sowie 10719/BR d.B.)

11. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zu­gang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“) (299/A(E)-BR/2021 sowie 10720/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu Punkt 9 ist Frau Bundesrätin Nicole Riepl. – Bitte.


11.37.55


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 53

Berichterstatterin Nicole Riepl: Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Entschlie­ßungsantrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung mit Stimmen­mehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen.


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Frau Bundesrätin.

Weitere Berichterstatterin zu den Punkten 10 und 11 ist Frau Bundesrätin Bettina Lan­caster.


11.38.53

Berichterstatterin Mag. Bettina Lancaster: Ich erstatte den Bericht des Gesundheits­ausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehal­tung.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag keine Zustimmung zu erteilen.

Ich erstatte weiters den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungs­antrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend ei­ne Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustim­mung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.


Vizepräsident Günther Novak: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Bettina Lancaster. – Bitte.


11.40.32

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Geehrter Herr Präsident! Werte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Werte Zuseher via Livestream! Zwei Themen zum Tierschutz haben es heute über Selbstän­dige Anträge auf die Tagesordnung des Bundesrates geschafft: Vollspaltenböden in der Schweinehaltung und Kastrationspflicht für alle Katzen mit freiem Zugang zur Natur.

Zunächst zu den Vollspaltenböden: Die Förderung von Stallbauten mit Vollspaltenböden mit Steuergeldern läuft aus, und das ist auch richtig so. Es zeigt sich, dass im Umgang mit Lebewesen eine reine Orientierung auf Effizienz und Profit schnell an die Grenze zur Tierquälerei gelangt. (Beifall bei der SPÖ.)

Tierwohl hat in der industrialisierten Landwirtschaft einen geringen bis gar keinen Stel­lenwert. Da hat sich das Berufsbild des Bauern, der sorgfältig und wertschätzend mit seinen Nutztieren umgeht, stark gewandelt. Leben wurde auf etwas Abstraktes reduziert. Das tut niemandem gut und führt zu einer Verrohung im Umgang mit dem Lebendigen.

Ferkel werden am Betonboden erschlagen beziehungsweise halb erschlagen dem qual­vollen Tod im Tierkadavercontainer überlassen. Geschätzte 25 Prozent der Schweine verenden aufgrund der miserablen Lebensverhältnisse vor dem Schlachtalter. Viele von denen, die es bis zum Schlachtalter schaffen, leiden unter Gelenksentzündungen, Lungen-


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 54

und Augenentzündungen, die Anfälligkeit für Infektionskrankheiten ist hoch, gegenseiti­ges Ohren- und Schwanzabbeißen kommt noch dazu. Es ist ein leidvolles Dahinvege­tieren im eigenen Kot und in Ammoniakdämpfen, um am Ende in einer sterilen Fleischpa­ckung beim Konsumenten zu landen. Es ist eine triste Situation!

Im Kontrast dazu wird in der Werbung ein romantisierendes Bild gezeichnet, eine Idylle, in der vermenschlichte, glückliche Schweinchen auftauchen. Das ist Irreführung, das ist Täuschung höchsten Grades: Der Großteil des beworbenen Fleisches stammt aus er­wähnten Agrarindustrien mit Vollspaltenböden, wo Profit über Menge und Missachtung des tierischen Lebens erzielt wird. Der Konsument wird hinters Licht geführt und von ausgeklügelten Marketingstrategien manipuliert. (Beifall bei der SPÖ.)

Kommen dann hässliche Bilder von den tatsächlichen Zuständen an die Öffentlichkeit, hat man in türkiser Manier auch gleich die Schuldigen gefunden: Es sind die Konsumen­ten. Eine Geschichte wird erzählt und in leicht verständlicher Sprache gleich bis zum letzten türkisen Funktionär an die Basis transportiert, damit sich diese alternative Wahr­heit auch gründlich verfestigt.

Schaffen wir deshalb jetzt Transparenz und Sicherheit für unsere Bauern und Bäuerin­nen! Bringen wir wieder Ehrlichkeit in die Tierhaltung! Setzen wir Schritte, damit der Aus­stieg aus den Vollspaltenböden in Österreich gelingt! Orientieren wir uns an den Besten! Sich zurücklehnen und abzuwarten bis andere aktiv werden, das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Die Politik hat die Rahmenbedingungen anzupassen und Fehlentwick­lungen entgegenzuwirken.

Für das Gelingen gilt es, natürlich auch noch an anderen Stellschrauben zu drehen, und daran sollte auch gedreht werden. Es sollte aber nicht sein, dass die AMA, die Interes­senorganisationen, die Landwirtschaftskammern, der Bauernbund und nicht zuletzt die Türkisen und Landwirtschaftsministerin Köstinger ein Bild der österreichischen Schwei­nehaltung zeichnen, das den wahren Zuständen ferner nicht sein könnte. Frau Ministerin Köstinger wird nicht müde, immer wieder zu behaupten, dass Österreich einen der höchsten Tierschutzstandards in Europa hätte. Leider stimmt das halt nicht ganz. (Beifall bei der SPÖ.)

So funktioniert Politik, die sich vor der Verantwortung drückt. Politiker mit Verantwortung machen sich jedoch daran, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Bauern vor der überhandnehmenden Verrohung geschützt werden, Einkommen gesichert werden und Tierwohl den dringend notwendigen Stellenwert erhält. (Bundesrat Hübner: Wie wird das Einkommen gesichert, bitte?)

Die Forderungen der Sozialdemokratie dazu sind: Eine Änderung des Tierschutzgeset­zes, die ein Ende der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden beinhaltet, ist drin­gend notwendig. Agrarfördermittel sollen nicht mehr für Stallbauten mit Mindeststan­dards eingesetzt werden, Fördergelder sollten ausschließlich für hochwertige Standards vorgesehen werden.

Eine echte Schwerpunktsetzung ist bei der Investitionsförderung im Programm ländliche Entwicklung vorzusehen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen jeweils 50 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, dass bestehende Vollspaltenbödensysteme in Stallsys­teme mit hochwertigen Tierhaltungsstandards umgebaut werden können und keinesfalls Umbauten gefördert werden, die lediglich eine geringfügige kosmetische Änderung für einen kleinen Teil des Bodens bedeuten und keine echte Verbesserung bringen würden.

Nun zu Tagesordnungspunkt 11: Dazu kam es im Rahmen des Ausschusses zu einer heftigen Diskussion. Ich sage jetzt noch einmal, dass der Fokus bei allen Freigängern liegt. Aus sozialdemokratischer Sicht ist eine Änderung des Gesetzes notwendig, da es


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zu lasch und ungenau formuliert ist. Es lässt zu viele Schlupflöcher offen, die Tierleid verursachen, wie Tierschützer wie der Verein Streunerkatzen OÖ, Katzenjammer, Kat­zenfreunde Salzburg und Katzenkastration Salzburg zu Recht beklagen.

Wer seine Katzen nicht kastrieren will, meldet eine Zucht an. Diese sogenannten Zucht­katzen werfen dann ihre Jungen unbeobachtet, und die problematischen Streunerkat­zenpopulationen wachsen trotz Kastrationsgebot immer weiter an. Deshalb ist es not­wendig, die Definition von Zucht zu ändern. Probleme bei der Exekution und Kontrolle der Kastrationspflicht könnten so reduziert werden. Seriöse Züchter würden niemals ihre wertvollen Zuchttiere unkontrolliert herumlaufen lassen, da eine Verpaarung mit Streu­nern im Freigang ja immer möglich ist.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kol­legen betreffend den Entschließungsantrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Kollegin­nen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zu­gang zur Natur gehalten werden

Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag 299/A(E)-BR/2021 die Zustim­mung zu erteilen.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49


Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Der von den BundesrätInnen Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag, dem gegenständlichen Ent­schließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.


11.50.04

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Vorsitzender! Wir haben hier drei Entschließungsanträge, die es zu behandeln gilt. Zwei davon be­schäftigen sich mit dem Thema Vollspaltenböden und einer beschäftigt sich mit dem Thema Freigängerkatzen.

Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Lancaster! Es stimmt, dass die Betreiber der Landwirtschaft in Österreich dem Tierwohl einen sehr hohen Stellenwert beimessen, und ich bin froh, wenn wir Unterstützung bekommen, damit die Umsetzung einer artge­rechten Produktion auch entsprechend forciert wird. Damit begrüße ich Ihren Antrag, der davon handelt, dass Sie Agrarfördermittel in Richtung ökologische oder tiergerechte Pro­duktion steuern wollen. Nur, wenn wir hier von einer Umstellungsmaßnahme sprechen, die 250 Millionen Euro kostet, dann wird das nicht aus dem Agrarbudget möglich sein, sondern es wird dazu extra Mittel bedürfen.

Ich bitte Sie auch, nicht alle in einen Topf zu schmeißen und zu sagen, in der Landwirt­schaft wird die Tierhaltung verroht und es ist den Bäuerinnen und Bauern egal, wie die


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 56

Tiere gehalten werden. Dem ist nämlich nicht so! (Bundesrätin Grimling: Das hat sie nicht gesagt!)

Die österreichische Landwirtschaft ist eine umweltfreundliche und tiergerechte Landwirt­schaft. Ich darf das anhand der Produktionsgrößen wiedergeben: Ein durchschnittlicher österreichischer Schweinebetrieb hält an die 100 Schweine, ein durchschnittlicher däni­scher Schweinemastbetrieb hingegen an die 3 500. Ich glaube, daran sehen wir, wo wir von Agrarfabriken und wo wir von bäuerlicher Landwirtschaft reden können.

Es ist durchaus in unserem Interesse, die Vollspaltenböden zu reduzieren und mehr Freilandschweine und Strohschweine in Produktion zu bringen, nur bitte ich Sie, uns auch bei den Konsumenten entsprechend zu unterstützen. Es bringt uns nichts, wenn man eine Haltungsform in Österreich verbietet, und dann die Produkte aus solchen For­men, die es bei uns nicht mehr geben soll, importiert, und bei uns die Produktion ein­schränkt und es damit auch weniger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gibt. Es braucht eine klare Kennzeichnung, denn was wir nicht wollen – und ich habe das schon mehr­mals hier gesagt –, ist, dass wir Billigprodukte importieren und Tierleid exportieren.

Das gilt auch für den zweiten Antrag, nämlich jenen betreffend ein konkretes Verbot für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung einzuführen. Mögliche Alternativen werden von uns immer wieder begrüßt, aber da muss es auch einen Schulterschluss mit den Konsumenten geben. Es ist notwendig, dass es da klare Kennzeichnungen gibt, damit der Konsument weiß, aus welcher Produktion er seine Lebensmittel bezieht.

Sie haben in Ihrem Entschließungsantrag auch das Beispiel angeführt, dass Österreich sehr früh im Bereich der Hühnerhaltung die Käfighaltung verboten hat – 2008 ist der Be­schluss gefallen, die Käfighaltung mit 2020 zu verbieten. Das Ergebnis ist, dass in Öster­reich jetzt zwar nur mehr glückliche Hühner gehalten werden, dass aber täglich 1,7 Mil­lionen Eier importiert werden, nämlich in Form von Verarbeitungsware oder in Form von Flüssigei. Auch da wird das Produkt importiert und das Tierleid exportiert, und ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.

Es braucht da wie gesagt eine entsprechende Kennzeichnung, damit der Konsument entscheiden kann. Und den Konsumenten brauchen wir auch als Partner, denn es wird nicht helfen, wenn wir nur mit Verboten gegen die Landwirtschaft vorgehen. Gehen Sie hin und helfen Sie, die diesbezügliche Meinung des Konsumenten zu bilden!

Zum dritten Antrag, jenen betreffend die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, darf ich feststellen: Sie stellen den Antrag: „Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umge­hend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrations­pflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte ‚Freigängerkatzenʼ, beinhaltet.“

Ich darf Sie darüber informieren, dass es eine Novelle des Tierschutzgesetzes 2017 gab, die vorsieht, dass Katzen, sowohl weibliche als auch männliche, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern diese Tiere nicht zum Zwecke der Zucht verwendet werden. – Das ist eine Information der niederösterreichischen Tierschutzombudsstelle, die ich dazu eingeholt habe.

Gemäß Tierschutzgesetz ist die Zucht von Tieren bei der Behörde meldepflichtig bezie­hungsweise im Fall einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit sogar bewilligungspflichtig. Durch die vorhin angeführte Novelle des Tierschutzgesetzes sind Zuchtkatzen „mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips [...] von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen“ und in weiterer Folge zu registrieren.

Es gibt also Katzen, die, wenn sie mit Freigang gehalten werden, kastriert sein müssen, und solche, die der Zucht dienen. Letztere müssen gechippt, das heißt gekennzeichnet


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 57

sein. Damit sind sie auch registriert und man kann jederzeit feststellen, wer der Besitzer ist.

Eine Freigängerkatze muss also entweder kastriert oder gekennzeichnet werden. Ich bitte Sie daher, zu verstehen, dass wir dem keine Zustimmung geben können, weil wir diesen Entschließungsantrag mehr als bereits umgesetzt sehen. Es besteht für uns kein Handlungsbedarf.

Es gab gestern im Ausschuss eine sehr interessante Diskussion, als wir draufgekommen sind, dass das alles bereits umgesetzt ist. Kollegin Steiner-Wieser wird uns aber erklä­ren, warum wir den Antrag trotzdem brauchen. Ich bin schon gespannt darauf.

Ich bitte die Kollegen von der sozialistischen Fraktion, sich nicht mit der Vergangenheit zu beschäftigen, sondern mit der Zukunft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

11.57


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesrat.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile es ihr. – Bitte.


11.57.35

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Entgegen den Aussagen von Kollegin Lancaster finde ich, dass der Tierschutz in Österreich – man denke nur an das Tierschutzgesetz – sehr hoch­gehalten wird und im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr, sehr hohes Niveau auf­weist. (Beifall bei BundesrätInnen von FPÖ und ÖVP.)

In meinem Heimatbundesland Salzburg, ich kann es nur immer wieder sagen, haben wir die Tiere sogar als Mitgeschöpfe in die Landesverfassung mit aufgenommen. Es wäre doch eine nette Anregung an den Oberösterreichischen Landtag, Tiere eventuell auch in Oberösterreich als Mitgeschöpfe zu deklarieren.

Das Bewusstsein beim Tierschutz wird immer höher, davon zeugen nicht nur die 400 000 Unterschriften beim Tierschutzvolksbegehren. Dennoch dürfen wir uns da nicht ausruhen, denn es ist noch immer ein bisschen etwas zu tun, insbesondere – wir haben es im Zusammenhang mit den Anträgen, die heute auf der Tagesordnung sind, gehört – beim Thema Vollspaltenböden.

Dazu muss ich aber sagen: Wir Freiheitliche sind für den Ausstieg aus der Vollspalten­bodenhaltung, aber es muss bei der Umsetzung mit Maß und Ziel gearbeitet werden. Wir müssen dabei auch an die Umsetzbarkeit und die Praktikabilität für unsere Landwir­te, für unsere Bauern denken.

Ich glaube, wir alle hier sind überzeugt, dass die sogenannten Tierfabriken oder die Voll­spaltenböden vermieden werden sollten. Ich hoffe aber auch, dass Konsens darüber besteht, dass unsere Landwirte für ihre Produkte ordentlich entlohnt werden müssen, dass es eine Unterstützung für den Umbau der Ställe geben muss und, ganz wichtig, dass man unseren Landwirten bei der Umsetzung eine wirklich angemessene Über­gangsfrist einräumt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Alleingang Österreichs bei der Umsetzung wäre aus meiner Sicht durchaus gerecht­fertigt, jedoch darf man auf die europäische Ebene nicht vergessen. Schauen wir uns die Länder an, die die Vollspaltenböden schon zur Gänze verboten oder strengere Reg­lements aufgestellt haben! (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Ich nehme Schweden heraus: In Schweden gibt es bei Schweinen aufgrund der Ver­schärfung einen Selbstversorgeranteil von nur noch 80 Prozent, die restlichen 20 Pro­zent – Tendenz steigend – werden zugekauft und importiert. Genau diesen Trend möch­ten wir eben für Österreich nicht haben – genau das möchten wir nicht haben. (Beifall


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bei der FPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und Grünen.) In Schweden werden auch die landwirtschaftlichen Einheiten größer und in Österreich wollen wir aber eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft haben, am besten eine Kombination aus mehreren verschiedenen Tierarten.

In Salzburg zum Beispiel gibt es aufgrund der Verschärfungen nur mehr ganz, ganz wenige Landwirte, die sich eine Schweinehaltung leisten können. Es wundert aber auch nicht, wenn die Bauern  momentan ist der Schweinepreis ja ordentlich gesunken  maximal nur einen Kilopreis von bis zu 1,30 Euro erhalten. Na, welcher Bauer soll denn das überleben? Für welchen Bauern, für welchen Landwirt soll denn das ein Anreiz sein? (Zwischenruf des Bundesrates Egger.)

Nichtsdestotrotz ist sicherlich jeder Bauer, jeder Landwirt bemüht, die Tiere tierschutzge­recht zu behandeln, aber solange der Konsument und der Handel nicht gewillt sind, für gute Qualität einen angemessenen Preis zu zahlen, so lange werden wir diese Spirale weitertreiben. Dabei müssen wir zu einer ökologischen und auch ökonomischen Land­wirtschaft zurück, damit die Landwirte auch tatsächlich einen angemessenen Preis für ihre Produkte bekommen. Damit wir das erreichen, müssen wir eine wirklich vielschich­tige Strategie fahren können, wir müssen im eigenen Wirkungsbereich arbeiten können. Das heißt also, die Bauern sollten einerseits eine Förderung und angemessene Zeit be­kommen, andererseits sollte mit diesen Vollspaltenböden wirklich ganz drastisch unnö­tiges Tierleid vermieden werden.

Was aber in diesem Zusammenhang, in der Diskussion nicht außer Acht gelassen wer­den sollte und darf, ist, dass die Bundesregierung einmal auf EU-Ebene tätig werden muss. Darum appelliere ich an die Schwarzen und an die Grünen: Schaut, dass eure EU-Abgeordneten dazu endlich einmal auf EU-Ebene tätig werden, dementsprechend Richtlinien oder Verordnungen auf den Weg bringen, um diese Schere zwischen Land­wirten und dem Tierschutz wirklich im positiven Sinne schließen zu können! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche sind wie eingangs erwähnt für den Ausstieg aus Vollspaltenböden, wie auch schon erwähnt nur unter den Bedingungen, dass das auch für die Landwirtschaft leistbar und tatsächlich auch umsetzbar ist.

Was den zweiten Antrag, die Katzenkastration, anbelangt, Kollege Preineder: Hand aufs Herz, es wäre euch ohne uns Freiheitliche ja gar nicht aufgefallen, dass es das Gesetz schon gibt, wenn ich das im Ausschuss nicht aufs Tapet gebracht hätte. (Beifall bei der FPÖ.) Ich unterstütze den Inhalt des Antrages der Sozialdemokraten – ich unterstütze ihn ja –, ich verstehe ihn nur nicht und frage mich, welchen Sinn der Antrag hat, denn es steht tatsächlich in der Tierhalteverordnung in der Anlage 1 Punkt 2 Abs. 10 schon ge­nauso drinnen, wie es Kollegin Lancaster in ihrem Antrag gefordert hat.

Im Zuge der vorangegangenen Diskussion hat sie gesagt, es muss im Gesetz das Wort Zucht genau präzisiert werden. Ja, aber das steht ja nicht im Antrag drinnen. Im Antrag steht genau das drinnen, was im Gesetz steht, das ja derzeit schon besteht. Wie gesagt, wir wollten mit unserer Zustimmung für diesen Antrag noch einmal symbolisch zum Aus­druck bringen, dass wir den Inhalt dieses Gesetzes oder dieser Verordnung, muss ich jetzt sagen, unterstützen, dass wir da durchaus ein offenes Herz haben, aber an die Sozialdemokratie gerichtet der Antrag geht leider Gottes ins Leere, er geht daneben.

Wenn Sie wirklich Zucht präzisiert haben möchten, müssten Sie diesen Ausdruck auch in einem Antrag formulieren. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 59

12.04


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.04.47

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vor ein paar Wochen hat mich Sarah Wie­ner besucht und ich habe mit ihr bei mir in der Region ein paar landwirtschaftliche Betrie­be besucht. Sarah war ganz begeistert ob der Innovation, ob der Zuversicht und der positiven Stimmung, die von diesen Bäuerinnen und Bauern ausging.

Das ist nicht selbstverständlich, denn oft ist es ja so, dass Bäuerinnen und Bauern jam­mern, oft schwingt auch viel Frustration mit. Einer der Betriebe, den wir besucht haben, war ein Schweinehaltungsbetrieb; wir waren bei Sigi Augustin, der Wollschweine und Duroc-Schweine züchtet. Es war wirklich offensichtlich und klar zu sehen, dass sich die Tiere und der Bauer sehr wohl fühlen.

Ich habe mich dabei wieder an ein Erlebnis erinnert, das mich sehr beeindruckt hat. Das ist schon ungefähr eineinhalb Jahre her, damals war ein anderer Bauer bei Sigi zu Besuch, ein Bauer, der in seinem Betrieb Mastschweine hat und über Jahrzehnte jede Entwicklung, die ihm der Schweinezuchtverband vorgeschlagen hat, mitgegangen ist und am Ende eben auch beim Vollspaltenboden angekommen ist. Es war wirklich beein­druckend, dass dieser Bauer feuchte Augen bekam, als er die quietschfidelen, lebendi­gen und agilen Wollschweine und Duroc-Schweine sah und bei ihrem Treiben beob­achtete. Wenn ich es richtig im Kopf habe, sagte er, dass es eigentlich so sein sollte, dass es früher einmal so gewesen sei und man damals auch besser davon leben konnte. Wir haben uns dann länger zu dritt über die Thematik der Schweinemast unterhalten und waren uns am Ende einig, dass der Weg der Massentierhaltung ein Weg ist, der in die Irre führt. Profiteure dieses Systems sind viele, am Ende nur nicht die Bäuerinnen und Bauern.

Gerade Österreich mit seiner im europäischen Vergleich  kleinstrukturierten bäuerli­chen Landwirtschaft hat in diesem System letztlich keine Chance. Wenn es um Masse geht, werden wir nie mit den anderen mithalten können. Regionale Qualität ist der viel erfolgversprechendere Weg für die österreichische Landwirtschaft und es gilt eben, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Weg voranbringen. (Zwischenruf der Bun­desrätin Steiner-Wieser.) Dazu gehören neben mehr Tierwohl auch ein Ende der Impor­te von gentechnisch verändertem Regenwaldsoja, eine verpflichtende Herkunftskenn­zeichnung und Produzentenpreise, die ein wirtschaftliches Überleben der Bäuerinnen und Bauern sichern.

An einigen dieser Schrauben drehen wir, zum einen wäre da die Österreichische Eiweiß­strategie 2020+ und das Donau-Soja-Programm, ein erstes Tierwohlpaket verbunden mit einer Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für mehr Tierwohl und ein AMA-Güte­siegel für GVO-freie Produkte, das auch bereits auf den Weg gebracht wurde. Der vor Kurzem präsentierte Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung bringt einen Riesenfort­schritt für österreichische Qualität im Tierhaltungsbereich, weil damit sichere Absatz­märkte geschaffen werden. Betreffend Herkunftskennzeichnung ist einiges auf den Weg gebracht, noch keine Einigung gibt es leider bei der verpflichtenden Kennzeichnung in der Gastronomie, aber gerade die wäre ein ganz wichtiger Schlüssel zu mehr Qualität und besseren Preisen für Bäuerinnen und Bauern.

Das Tierschutzvolksbegehren wird gerade verhandelt und im Herbst werden auch die Verhandlungen zur nationalen Ausgestaltung der neuen GAP-Periode Fahrt aufnehmen. In diesen beiden Verhandlungen werden wir Grüne die Vollspaltenproblematik mit dem Ziel, am Ende einen Weg und einen Pfad für den Ausstieg aus diesem System zu haben, thematisieren. Die Zukunft liegt in der Qualität und nicht in der Masse. Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.09



BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 60

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Mag.a Bettina Lancaster. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.


12.09.36

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal klarstellen – ich zitiere aus der „Kronen Zeitung“, die ja weitverbrei­tet ist –: „Jede Katze mit Freigang muss in Österreich kastriert werden, mit Ausnahme von Zuchttieren. Eigentlich ganz einfach, in der Realität aber kaum zu kontrollieren. Das Resultat sind Hunderte Kitten, die niemand haben oder versorgen möchte. Eine Gruppe von Tierschützern kämpft für eine bessere Formulierung im Gesetz und hat sich dafür“ auch bekannte Anhänger gesucht.

Ich sehe, dass die Widerstände bei diesem Antrag groß sind, und ich lade alle Fraktionen ein, dass wir einen gemeinsamen Antrag im Sinne der Katzen und Freigänger machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.10


12.10.41

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein! – Die Plätze sind eingenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bet­tina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Errei­chung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich, 298/A(E)-BR/2021 sowie 10700/BR der Beilagen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Bundesrates hat mit Stim­menmehrheit beschlossen, dem Entschließungsantrag 298/A(E) keine Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bet­tina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung, 300/A(E)-BR/2021 sowie 10719/BR der Beilagen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bet­tina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Kastrationspflicht für alle Kat­zen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“), 299/A(E)-BR/2021 sowie 10720/BR der Beilagen.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kolle­gen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Entschließungsantrag 299/A(E) die Zustimmung zu erteilen.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 61

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei­chen. – Der Schriftführer macht auch vom Stimmrecht Gebrauch. – Es ist dies die Stim­menmehrheit. Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit angenommen. (349/E-BR/2021)

12.14.3012. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kol­legen betreffend flächendeckende Versorgung für LGBTIQ-Jugendliche (297/A(E)-BR/2021 sowie 10726/BR d.B.)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Ich bitte um den Bericht.


12.15.04

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Entschließungsan­trag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächende­ckende Versorgung für LGBTIQ-Jugendliche.

Der Bericht liegt schriftlich vor, daher komme ich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag keine Zustimmung zu erteilen.


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist auch gleich Frau Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.


12.15.54

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Vorsitzende! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wertes Publikum! Ich wechsle jetzt sozusagen meinen Hut von der Berichterstatterin zur Antragstellerin. Als Mitantragstellerin befürworte ich diesen Antrag natürlich aus ganzem Herzen und würde mir auch wünschen, dass er heute hier im Plenum angenommen wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Monaten bereits mehr­fach im Hohen Haus auf die psychische Belastung durch die Pandemie und speziell die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit junger Menschen aufmerksam gemacht und waren uns hier einig, dass das ein großes Thema ist. Alle Beschäftigten in diesem Bereich – angefangen von den Beratungshotlines bis hin zu den psychiatrischen Abtei­lungen – verzeichnen einen enormen Zuwachs und Bedarf an Beratung und auch Be­handlung psychischer Probleme, und das quer durch alle Bevölkerungsgruppen.

Dass Menschen mit besonderen Herausforderungen oder in herausfordernden Lebens­situationen auch besonders belastet sind, liegt auf der Hand, ob das materielle Sorgen sind, gesundheitliche Sorgen oder beispielsweise die Auseinandersetzung mit der eige­nen Identität, auch der sexuellen Identität. Für diese Betroffenen ist die Pandemie umso dramatischer und die Auswirkungen sind umso deutlicher. Junge Menschen in ihrer Selbstfindung und vor allem auch LGBTIQ-Jugendliche sind darauf angewiesen, dass es Orte und Bezugspersonen gibt, zu denen man mit Fragen kommen kann, wo man Beratung und auch Zuspruch erfährt. Pandemiebedingt war es jetzt über viele Monate einfach nur eingeschränkt bis gar nicht möglich, das zu bekommen. Das hat auch dazu geführt, dass gerade diese jungen Menschen oft unter Depressionen und manchmal so­gar unter Suizidgedanken leiden.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 62

Im Ausschuss wurde uns auch vor Augen geführt, dass die Versorgungslage in diesem Bereich mangelhaft ist, denn im Familien- und Jugendministerium ist dieses Thema – das Thema der LGBTIQ-Szene – offenbar kein Thema. Es gibt bis auf ein singuläres Projekt, das gefördert wurde, keine Anlaufstelle, keine Strategie, keine Fördertöpfe. Wir als SPÖ finden das enorm bedauerlich und wirklich bedenklich, dass nur wir diese Situa­tion als Problem erkennen und es keine andere Partei in diesem Parlament gibt, die es als notwendig erachtet, dass ein Ausbau stattfindet. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch etwas einbringen: Ein Kollege von mir im Nationalrat, Mario Lindner, hat kürzlich einen Bericht zur Lage der LGBTIQ-Community im Jahr 2021 präsentiert, der sehr deutlich aufzeigt – alle, die ihn gelesen haben, haben es gesehen –, wie viel Hass und Hetze Menschen dieser Community im Jahr 2021 in Österreich ausgesetzt sind. (Bundesrat Hübner: Weniger als Burschenschafter!) Das muss uns wachrütteln. Das darf in einem aufgeklärten Land, wie wir es eines sind, einfach nicht geduldet wer­den, dagegen muss aktiv vorgegangen werden.

Es braucht – das ist auch der Schluss aus diesen vielen, vielen Vorfällen, die da doku­mentiert sind – vollen Schutz für diese Personengruppe vor Diskriminierung im Gesetz. Es braucht einen nationalen Aktionsplan gegen Hass und Diskriminierung, eine bundes­weite Kompetenzstelle und entsprechende österreichweite Beratungsangebote. Das hätten wir als sozialdemokratische Fraktion heute mit unserem Entschließungsantrag eingefordert, haben aber dafür leider keine Bündnispartner im Parlament gefunden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.20


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Hirczy. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.20.40

Bundesrat Bernhard Hirczy (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln ein Thema, welches mit sehr viel Re­spekt und Sachlichkeit behandelt werden muss. Auch heute erfolgt noch keine vollstän­dige Gleichstellung von LGBTIQ-Personen in Österreich, wenngleich in der Bundesver­fassung festgehalten ist, dass alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor dem Ge­setz als gleich angesehen werden müssen.

Es geht um wichtige Anliegen einer Bevölkerungsgruppe, Anliegen von Menschen, mit denen wir im Freundeskreis, bei der Arbeit, in Vereinen oder manchmal auch einfach zufällig ins Gespräch kommen; es geht um Jugendliche, mit denen wir zusammenleben. Hinterfragen wir daher, wie wir diskutieren, wie wir argumentieren, denn manchmal kön­nen auch positive Vorschläge, Ratschläge verletzend sein. (Bundesrat Steiner: Des is a Minderheit!) Wenn man sich ein bisschen in der Community umhört, gibt es da wie dort Befürworter, natürlich auch Kritiker, interessante und kritische Stimmen. Wir sollten ver­suchen, all diese gebündelt in unsere Diskussionen einfließen zu lassen.

Ich darf festhalten: Es gibt bereits gute Einrichtungen und Anlaufstellen. Die Gleichstel­lungspolitik und der Schutz vor Diskriminierung sind der Bundesregierung sehr wichtig, und ich sehe das als selbstverständliches Anliegen. Die Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsmaterie und erfordert die Mitwirkung aller Mi­nisterien, Ressorts, aber auch der Länder und der Zivilgesellschaft. Wichtig ist, dass junge Menschen ihre eigene Identität auch im Hinblick auf Sexualität und Gender entwi­ckeln können, daher ist auch die Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendar­beit wichtig. Es geht um junge Menschen, die wir begleiten, es geht um Vorurteile, denen wir entgegenwirken wollen, und es geht darum, die Betroffenen bei der Entwicklung ihrer eigenen Sexualität zu unterstützen.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 63

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Förderung einzelner Einrichtungen der außerschuli­schen, sprich offenen Jugendarbeit und der Jugendzentren. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das Bundeskanzleramt fördert zum Beispiel Beratungsstellen in Wien, Linz, Graz, Salz­burg und Innsbruck. Dezidiert möchte ich auf den Verein Courage verweisen. Dort gibt es kostenlose und anonyme Beratungen, vor allem für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen und ihre Angehörigen. Ich darf auch auf die Aufstockung der Mittel für die Familienberatung im Zuge des Gewaltschutzpakets in Höhe von 2,9 Millio­nen Euro verweisen. 2020 wurden weitere Beratungsangebote gefördert, zum Beispiel in Niederösterreich das Transgender-Team Austria, in Oberösterreich das autonome Frauenzentrum und Lena sowie die Beratungsangebote des eben erwähnten Vereins Courage in Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien.

Auf Bundesebene befassen sich insbesondere die Gleichbehandlungsanwaltschaft und ihre Regionalstellen sowie die beiden Gleichbehandlungskommissionen mit Fragen der Antidiskriminierung und Gleichbehandlung in und außerhalb der Arbeitswelt. Ich darf auch auf die Beratungsstelle gegen Hass im Netz verweisen. Von ihr werden LGBTIQ-Personen im Bereich von Hassmeldungen unterstützt. Zusätzlich wird der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern finanziert.

Unsere Gesellschaft ist gefordert. Diskriminierung kann beabsichtigt oder unbeabsichtigt erfolgen. Die ungleiche Behandlung ist ausschlaggebend, nicht das Motiv. Manchmal ist es Gedankenlosigkeit, es passiert im Übermut oder es ist auch pure Absicht. Verbale Verletzungen, benachteiligendes Verhalten und vor allem diskriminierende oder unglei­che Behandlung sind verbreitet. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat eine Onlineer­hebung im betroffenen Personenkreis durchgeführt. In den Rückmeldungen wurde ein Wunsch klar definiert: Es geht um eine bessere Prävention gegen Diskriminierung, das wurde festgehalten.

Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Ich möchte auf die Maßnahmen der Bundes­regierung verweisen und auf die konkreten Wünsche der Community hinweisen. Es geht darum, dass man den Menschen Chancen bietet und eben nicht mit imaginären Türen oder Barrieren arbeitet, sondern dort, wo es möglich ist, auch online Rat und Hilfe gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.25


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mar­kus Leinfellner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.25.45

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Hohes Haus! Werte Zuhörer! Liebe Österreicher! Gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen nach mehr als einem Jahr Coronapolitik vor enormen psychischen Herausforderun­gen. – Das ist der erste Satz im Antrag, und diesen Satz können wir wohl alle unter­schreiben. Jugendliche, die nicht mehr wissen, wie es weitergeht, Jugendliche, die ohne Präsenzunterricht ihre Klasse absolvieren mussten, Jugendliche, die ihre Geburtstage alleine gefeiert haben, Jugendliche, die Ostern und Weihnachten ohne Großeltern ver­bracht haben und vieles, vieles mehr – ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ju­gendliche wurden tatsächlich von diesen völlig überzogenen Maßnahmen einer türkis-grünen Bundesregierung drangsaliert. Das steht außer Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ja, es steht auch außer Frage, dass das Betreuungsangebot für unsere Kinder und Jugendlichen ausgebaut werden muss. Der einzige Peak, den wir in den vergangenen Monaten gehabt haben, war jener in den Kinderpsychiatrien, meine sehr geehrten Da­men und Herren. Sich jetzt hierherzustellen und sich eine kleine, kleine Splittergruppe herauszupicken, das ist nicht nur populistisch, sondern völlig fehl am Platz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 64

Warum führt man diesen Antrag nicht zu Ende, nämlich genau so, wie er begonnen worden ist? Man zählt die Probleme im ganzen Coronawahnsinn auf – und bezieht sich dann aber nur mehr auf einen kleinen Teil der Bevölkerung; dann führt man darin noch das Trevor-Project an, ein Mottenkistenprojekt, möchte ich fast sagen, aus dem Jahr 1998. Heute sind wir im Jahr 2021 angekommen, und deswegen möchte ich Ihnen auch einen Antrag aus der letzten Sitzung des Voitsberger Gemeinderats nicht vorenthalten – das ist nämlich etwas Aktuelles und nicht mehr als 20 Jahre alt –: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die rasche, flächendeckende Ausweitung eines kostenfreien psychologi­schen und psychotherapeutischen Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebots sicherzustellen. Dabei ist es notwendig, auf die Versorgung von Kindern und Jugendli­chen besonderes Augenmerk zu legen. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was glauben Sie, welche Fraktion diesen An­trag abgelehnt hat? – Die FPÖ war es nicht. Die ÖVP war es auch nicht, auch nicht die Grünen, und die Kommunisten haben diesen Antrag gestellt. Es war die SPÖ, die diesen Antrag abgelehnt hat, nämlich genau jene, die sich heute hierher ans Pult stellen und diesen populistischen Antrag stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Ah-Rufe bei der ÖVP.)

Ich würde fast sagen: Dieser Antrag ist ja nicht nur weltfremd, der ist jetzt wirklich dis­kriminierend, denn der befasst sich nur mit einer kleinen Splittergruppe der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir völlig egal, ob ein Manderl auf ein Manderl steht, ein Weiberl auf ein Weiberl oder ein Manderl auf ein Weiberl, ja, das ist mir völlig egal, aber mit diesen gesamten LGBTIQ- und LGBTIQ-Plus-Dingen kann ich einfach nichts mehr anfangen. Wir übergehen Straßenverkehrsordnungen, malen, wie ich es gerade wieder gesehen habe, Regenbogen statt Zebrastreifen, wir ersetzen das Ampelmännchen durch Ampelweibchen – ja, liebe Kollegen, das sind ja alles Farcen, die völlig weltfremd sind und in mein Weltbild nicht mehr hineinpassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ja – das möchte ich abschließend schon sagen –, das psychosoziale Beratungs­angebot muss auf jeden Fall ausgebaut werden, aber für alle Kinder und Jugendlichen und nicht nur für eine kleine Splittergruppe. Bei diesen Anträgen kommt es mir immer so vor, dass ich mich bald schon rechtfertigen muss, dass ich als Manderl auf ein Weiberl stehe, ja, oder nicht das typische Familienbild Ihrer Fraktion darstelle. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ sowie Bravoruf des Bun­desrates Steiner.)

12.30


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.30.15

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Es ist natürlich ein bisschen bedauerlich, wenn Sie ein bisschen Buntheit auf Straßen oder in der Gesellschaft nicht so mögen – ich mag das. Aber sei’s drum! Ich fand das auch ganz lustig, Herr Kollege Leinfellner, Andreas Gabalier hat nämlich genau dasselbe gesagt. Sie haben wortwörtlich Andreas Gabalier zitiert, das, was er bei der Amadeusverleihung gesagt hat. Mittlerweile ist es ihm auch unangenehm, und er macht jetzt einen eigentlich ziemlich coolen Song zum Thema. Aber sei’s drum!

Ich möchte natürlich trotzdem über den Antrag sprechen. Ich bin für den Antrag auch durchaus dankbar und dafür, dass dieses Thema hier behandelt wird – wir haben ja auch im Vorfeld darüber gesprochen –; ich bin sehr froh darüber, und ich finde das auch sehr gut. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ich finde das sehr gut – Herr Kollege Steiner, ich werde das jetzt ausführen, Sie brauchen nur zuzuhören –, und den Grund dafür möchte ich hier


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 65

auch abfeiern, wenn das möglich ist: Ich habe hier das Stenographische Protokoll der Bundesratssitzung von vor ziemlich genau 50 Jahren, vom 21. und 22. Juli 1971. Da wurde hier im Bundesrat die sogenannte kleine Strafrechtsreform diskutiert, die wir dem damaligen Justizminister Broda zu verdanken haben, der für diese Republik tatsächlich sehr Großes geleistet hat. Er hat die Homosexualität aus dem Verbot herausgeholt, und dafür sollten wir ihm 50 Jahre später immer noch sehr dankbar sein.

50 Jahre später kann man natürlich auch sehen, dass die Diskussionen sehr andere geworden sind. Ich habe mir tatsächlich gestern Abend das Stenographische Protokoll von 1971 noch einmal zu Gemüte geführt, und es ist nicht so toll, das jetzt zu lesen. Man freut sich, dass die Homosexualität grundsätzlich legalisiert wurde, wenn man dann aller­dings liest, welche Prägungstheorien, die wissenschaftlich längst widerlegt sind, da bei allen Fraktionen noch üblich waren, dann sieht man auch, welche Entwicklung wir in 50 Jahren hatten.

Ich bin ja nun der einzige offen schwule Mann – zumindest von dem ich es weiß – in diesem Haus, der selber in seiner Jugend ein Coming-out hatte, und das auch noch in einer sehr religiösen Familie; meine Familie waren ja Zeugen Jehovas. Wer in solchen Verhältnissen aufgewachsen ist, kennt natürlich auch die Schwierigkeiten, was es be­deutet, wenn man als Jugendlicher draufkommt, dass man nicht den Erwartungen der Gesellschaft entspricht, dass man halt ein bisschen anders ist, als Familie, Verwandte und Freunde erwarten.

Frau Kollegin, da kommt auch meine Kritik am Antrag, die eine rein inhaltliche ist. Ich glaube aber, dass wir uns da zusammenraufen könnten und eine tolle Lösung finden können. Ich glaube – das ist meine Erfahrung als Politiker seit 20 Jahren –, wenn man will, dass es ein Beratungsangebot in ganz Österreich geben soll, dann braucht man auch eine Institution, die das leisten kann. Das ist wirklich ganz wichtig. Es gibt eine Institution, die wir auch unterstützen, das ist die Courage-Beratung. Die gibt es in vier Städten in Österreich, und die macht wirklich ganz hervorragende Arbeit. Wir müssen uns wirklich einmal beim Leiter der Courage-Beratung, Johannes Wahala, für seine großartige Arbeit bedanken. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.) Das heißt, es gibt ein Beratungsangebot.

Außerdem haben wir auch das Thema, das Herr Kollege Leinfellner angesprochen hat, und er hat in dieser Frage ja sogar recht, wenn auch nicht inhaltlich: Man stellt mittler­weile LGBTIQ oft ein bisschen als eine Community dar. Man hat diesen Sammelbegriff für verschiedenste Minderheiten gefunden, um gemeinsame Positionen zu entwickeln, was auch sehr wichtig ist. Die Bedürfnisse sind allerdings, wenn es tatsächlich um Be­ratung geht, extrem unterschiedlich, und keine Beratungsstelle könnte gewährleisten, dass alle erfüllt werden, denn intersexuelle oder Transgenderpersonen brauchen eine ganz andere Form von Beratung als ein schwuler junger Mann im Coming-out. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Eine intersexuelle Person, die mit beiden Geschlechtern geboren wurde, braucht eine ganz andere Beratung und auch ein ganz anderes medizinisches, psychologisches, so­ziales Know-how als Menschen, die man in einer Coming-out-Beratung empowern will; deswegen bin ich mir auch nicht sicher, ob eine Beratungsstelle sozusagen klug ist. Dazu kommt, und das möchte ich auch sagen: Die Beratung für die LGBTIQ-Community hat sich – und das hat sich in der Coronakrise noch verstärkt – sehr stark in Richtung online entwickelt. Unsere Treffen finden inzwischen viel häufiger online statt als offline. Ich glaube daher, wenn man ein vernünftiges Beratungsangebot flächendeckend in ganz Österreich anbieten möchte, dann braucht man das auf jeden Fall auch auf einer Online­ebene, und das ist keine Zuständigkeit der Bundesländer, wenn ich ganz ehrlich bin.

Welche Beratungsangebote wären das? – Was die sexuelle Gesundheit betrifft, gibt es gerade in Wien zum Beispiel sehr intensive Bestrebungen, die Aidshilfe umzufunktionieren,


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 66

denn das Thema Aids hat sich ja auch sehr stark entwickelt. Es gibt in allen Bundes­ländern Aidshilfen, und die sind mittlerweile nicht mehr nur für Aids zuständig, sondern richtigerweise für die sexuelle Gesundheit an sich. Das heißt, wenn man Fragen zur sexuellen Gesundheit hat, dann sind die Aidshilfen die richtigen Beratungsstellen dafür.

Bei Fragen zum Coming-out oder bei psychischen Problemen gibt es die Courage-Be­ratung. Sollte die Courage-Beratung in der Lage sein, auch in anderen Bundesländern solche Beratungsstellen aufzubauen – ja wunderbar! Derzeit machen sie es in vier Hauptstädten, und das ist gut so, und wir unterstützen das auch finanziell.

Bei Rechtsfragen sind wieder ganz andere Kompetenzen gefordert. Wie ist das, wenn ich im Ausland verheiratet bin und wenn ich in dieses Land ziehe, welchen Diskriminie­rungsschutz habe ich, und was habe ich nicht? Ich verliere meine Arbeit aufgrund meiner sexuellen Orientierung, wie wehre ich mich dagegen? – Das sind wieder ganz andere Fragen als die psychologischen Fragen. Geschlechtsfragen bei Transsexualität oder Intersexualität sind wieder ganz andere Themen. Da braucht man wieder ein ganz ande­res Know-how und ganz anderes Wissen. Das kann man nicht in nur einer Beratungs­stelle machen, das geht nicht.

Dann gibt es natürlich die klassische Coming-out-Hilfe und die Vernetzungsmöglichkei­ten, die auch sehr wichtig sind. Da kann ich nur alle Schulen und Universitäten – die Universitäten und die ÖH machen da wirklich hervorragende Arbeit – einladen: Macht das, unterstützt das, dass es auch da Vernetzungsmöglichkeiten gibt. Das kann man im Rahmen der Schulautonomie in allen Schulen machen, und ich kann hier nur empowern, das auch wirklich zu tun.

Wir haben vor 50 Jahren in Österreich die Homosexualität legalisiert, mittlerweile dürfen wir heiraten, dafür haben wir auch lange gekämpft. Leider haben in diesem Land vor allem Gerichte dafür gesorgt, dass es eine Gleichstellung gibt. Das war für die Politik tatsächlich kein besonderes Ruhmesblatt, da sind wir uns, glaube ich, einig. Aber was mit Justizminister Christian Broda begann und mit der Entschuldigung von Alma Zadić bei allen Opfern von Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vor einigen Wo­chen fortgeführt wurde, das ist ein erfreulicher Weg.

Ich als offen schwuler Mann kann nur sagen, ich bin ziemlich stolz darauf, was diese Community jetzt in diesem Land vorfindet, dass wir hier offen und, im Unterschied zum Beispiel zu Ungarn, ziemlich schön angstfrei leben können.

Auf einen Punkt möchte ich auch noch hinweisen, weil von Hass und Übergriffen die Rede war. Da bin ich Mario Lindner übrigens auch sehr, sehr dankbar dafür, dass er das aufgreift. Da haben wir als Bundesregierung auch etwas geschafft. Diese Hatecrimes werden jetzt zum allerersten Mal vom Innenministerium auch erfasst und somit in der Kriminalstatistik sichtbar werden, und das hilft uns natürlich irrsinnig, Genaueres zu wis­sen. Ich bin Innenminister Nehammer und der Kollegin, die früher bei uns war, Ewa Ernst-Dziedzic, wirklich sehr dankbar, dass sie das gemeinsam vereinbaren konnten, denn das hilft uns ja dann auch beim Bearbeiten dieser Hassverbrechen.

In diesem Sinne bin ich froh über diesen Antrag; wie gesagt, ich halte ihn inhaltlich für nicht besonders durchdacht. Ich glaube, dass wir da gemeinsam wirklich noch etwas voranbringen können. (Rufe bei der SPÖ: Oh! Genau!) – Nein, in der sexuellen Gesund­heit sind andere Fragen relevant als in Transgenderfragen oder bei der Coming-out-Sache – ich habe das jetzt, glaube ich, erklärt – oder bei Rechtsfragen. Da braucht man einfach unterschiedliche Kompetenzen, das kann eine einzige Beratungsstelle nicht leis­ten. Ich bin froh, dass wir das heute diskutieren konnten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

12.39


12.39.43

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 67

Wir begrüßen Herrn Bundesminister Mag. Gernot Blümel. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Der Ausschuss für Familie und Jugend des Bundesrates hat mit Stimmenmehrheit be­schlossen, dem Entschließungsantrag 297/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen.

12.40.4913. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Ka­tastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B. und 953 d.B. sowie 10727/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geneh­migt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Be­darfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1778/A und 955 d.B. sowie 10691/BR d.B. und 10728/BR d.B.)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 13 und 14, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu Punkt 13 ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck, und Berichterstatterin zu Punkt 14 ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Ich bitte um die beiden Be­richte.


12.42.28

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanz­ausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitions­gesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge von Stimmengleichheit nicht zustande gekom­men. – Danke.


12.43.04

Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA: Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für So­ziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-


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Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geän­dert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Juli 2021 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. – Danke.


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm. – Bitte.


12.44.10

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Tagesordnungspunkt 13 sind wiederum eine Vielzahl von Gesetzesvorschlägen enthalten, daher möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass wir einigen davon die Zustimmung erteilen könnten. Da jedoch bei zwei Teilbereichen unserer Meinung nach nicht ausreichend Änderungen vor­genommen wurden beziehungsweise Anträge keine Berücksichtigung gefunden haben, können wir TOP 13 nicht zustimmen. Zu TOP 14 erfolgt unsere Zustimmung.

Nun möchte ich zu unseren Kritikpunkten kommen. Im Detail betreffen sie das Transpa­renzdatenbankgesetz und im Besonderen das Kommunalinvestitionsgesetz.

Kurz zum Transparenzdatenbankgesetz: Durch die Novellierung des § 23 wird die Sys­tematik der Datenbank umgestellt. Es sieht so aus, als sollten damit Daten dupliziert werden, insbesondere die des Bundesministeriums für Finanzen, was dem bisherigen Grundgedanken der aggregierten Abfrage widerspricht. Eine Klarstellung des BMF, was mit der Umstellung technisch tatsächlich ausgelöst wird, ist bis dato nicht erfolgt, damit bleibt die Beurteilung, was dies aus datenschutzrechtlichen Gründen bedeuten würde, unbeantwortet.

Nun möchte ich aber zum Kommunalinvestitionsgesetz kommen: Fakt ist, dass das im letzten Jahr beschlossene KIG nicht wirklich in allen Gemeinden angekommen ist und vor allem finanzschwache Gemeinden die kofinanzierten Mittel gar nicht abholen konn­ten. Wie das KDZ bereits festgestellt und gestern der Vertreter des BMF im Ausschuss auch bestätigt hat, wurden bis dato circa 700 Millionen Euro an Mitteln von circa 1 100 Gemein­den abgerufen.

Weniger überraschend ist auch die Auskunft über die Zweckwidmung in den Gemeinden: Zwei Drittel der Mittel wurden für Straßenbauinvestitionen, für Kinderbetreuungseinrich­tungen, Schulen, Bildungseinrichtungen sowie für die Grundversorgung aufgebraucht. Für uns als Bürgermeister ist dies nicht überraschend, da dies doch die Kernbereiche der kommunalen Investitionen der Gemeinden darstellen, in denen uns allen schon im­mer Mittel fehlen.

Seit über einem Jahr weisen wir auf die Problematik hin – des Öfteren in diesem Haus auch belächelt –, dass das aufgrund der Regeln für eine Vielzahl von Gemeinden keine Anschubfinanzierung darstellt. Dies begründet sich damit, dass diese Gemeinden die 50-prozentige Kofinanzierung einfach nicht aufbringen können. Gerade die finanzschwa­chen Gemeinden benötigen dringend Hilfe, um auch in der Krise investieren zu können.

Daraufhin folgte Anfang des Jahres 2021 das zweite Gemeindehilfspaket, mit dem den Gemeinden Sondervorschüsse auf Ertragsanteile als Darlehen gewährt wurden, die ab 2023 wieder von den Gemeinden zurückbezahlt werden müssen. In der Realität bedeu­tet dies, dass den Gemeinden nach der Krise die ihnen zustehenden Ertragsanteile wie­derum gekürzt werden.


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Angesichts der steigenden Ausgaben der Gemeinden in den nächsten Jahren stellt diese Kürzung die Gemeinden zukünftig vor ein kaum lösbares Finanzdilemma. Das KDZ hat im Juni 2021 auf die kritische Situation der Gemeinden aufgrund dieser Maßnahme der Bundesregierung hingewiesen und vorgeschlagen, dass die Rückzahlungen zumindest für ein Jahr ausgesetzt werden müssten, um den Kommunen wieder einen gewissen finanziellen Spielraum zu gewährleisten.

Fakt ist, dass die Gemeinden vor der finanziellen Krise Spielräume hatten – die für diese Investitionen hätten genutzt werden können –, welche sich durch das Darlehensmodell der Bundesregierung nunmehr auf 6,4 Prozent reduzieren und damit mehr als halbieren würden. Würden die Darlehensrückzahlungen ausgesetzt, könnten die Spielräume zu­mindest auf 9,6 Prozent erhöht werden, was aber immer noch unter dem Wert aus dem Jahr 2019 liegt.

Es geht also um sehr viel Geld, es geht um 1 Milliarde Euro für die Kommunen, um diesen mittelfristig auch helfen zu können. Leider hat ja die türkis-grüne Regierung den wohldurchdachten Vorschlag der SPÖ aus dem Jahr 2020, unseren Gemeinden mit 2,2 Milliarden Euro effektiv zu helfen, hinausgezögert und schlussendlich abgelehnt. Die Gemeinden sind nachweislich der größte Auftraggeber vor Ort und gerade für die Wirt­schaft ein nicht mehr wegzudenkender Faktor, daher wäre es recht und billig, den Ge­meinden dieselben Förderbedingungen zu gewähren wie der Wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Bleibt das Darlehensmodell der Bundesregierung aufrecht, werden den Gemeinden in den kommenden Jahren Ausgabeneinsparungen aufgezwungen, die das Leistungsan­gebot für die Bevölkerung nachhaltig verschlechtern werden, und der Wirtschaft Aufträge entzogen, die sie dringend benötigen wird.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Unterstüt­zung für Gemeinden in der Krise“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher das an die Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € [...] in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umgewandelt wird, der den Gemeinden je­denfalls verbleibt, um die kommunalen Leistungen für die Bevölkerung ab dem Jahr 2023 erhalten zu können.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Ingo Ap­pé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.



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12.51.00

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste im Saal und zu Hause! Die beiden Be­schlüsse, über die wir diskutieren, regeln viele Vorgangsweisen und Beschaffungsmög­lichkeiten. Die erste und für mich wichtigste Beschaffungsregelung ist die Impfstoffbe­schaffung, die ist nämlich für uns die Lösung der Pandemie. Es ermöglicht ein uneinge­schränktes Leben unserer Gesellschaft, wenn möglichst viele Menschen geimpft sind. Sinnvoll ist auch, wenn vor Ablauf des Impfstoffes dieser nicht irgendwie entsorgt wird, sondern anderen, finanzschwachen Ländern zur Verfügung gestellt wird, damit diese ihre Bevölkerung impfen können. Es sollte kein Impfstoff ungenützt bleiben. Die Impfung ist die bestmögliche Absicherung der Gesellschaft gegenüber Corona.

Als Zweites möchte ich den Ifad-Fonds nennen, der als Hilfsmittel für die Landwirtschaft im asiatischen Raum verwendet werden kann. Er ist eine Hilfe für die Wirtschaft in diesen Ländern. Der Anteil, den Österreich dazu leisten muss, beträgt lediglich 1,6 Prozent. Die Auswirkungen dieses Hilfsfonds sind eine Sicherung der Arbeitsplätze bei uns durch Export und Technologie in diese Länder und eine Sicherung der Versorgung mit Nah­rungsmitteln durch landwirtschaftliche Produkte vor Ort, in den entsprechenden Ländern. Somit wird der Flüchtlingsstrom eingedämmt. Der Landwirtschaftsteil dient auch in un­seren benachteiligten heimischen Gebieten zur Unterstützung der Landwirtschaft. All das stellt natürlich einen sehr großen Beitrag zum Klimaschutz dar.

Es gibt viele gute und nachhaltige Unterstützungsprojekte und Hilfsmaßnahmen. Als eines der wichtigsten für mich möchte ich das Gemeindepaket, die sogenannte Gemein­demilliarde, und alle anderen Hilfszahlungen, die im Rahmen dessen ausgezahlt wur­den, nennen. Mittlerweile haben wir 700 Millionen Euro an rund 1 600 Gemeinden aus­bezahlt. Das löst eine Investitionssumme von rund 2,6 Milliarden Euro aus. Das Gute dabei ist noch, dass 30 Prozent dieser Investitionen in Klimamaßnahmen investiert wer­den. Die Gemeinden kommen dadurch recht gut aus der Krise und ich denke, dass die Hilfen auch zielgerichtet ankommen.

Ich kann nur das Beispiel aus meiner Heimatgemeinde nennen: Wir haben über die Co­ronazuweisungen um circa 10 Prozent mehr Geld bekommen als wir durch Ertragsan­teilsverluste verloren haben. Ich denke also, da ist etwas Gutes passiert. Die Gemeinden haben also Geld für Investitionen gehabt, diese Investitionen bringen Arbeit und für den Bund und für die Länder auch Steuereinnahmen. Daher sehe ich die Fristverlängerung für die Umsetzung der KIP-Milliarde, also für das Fertigstellen der Projekte, um ein Jahr durchaus als gerechtfertigt.

Ebenfalls möchte ich hier die Gemeindeunterstützung bei der Kinderbetreuung nennen, denn es werden junge Familien unterstützt. Wir wissen alle, am Ende des Tages bleiben alle Zahlungen, die durch die Familien bei der Kinderbetreuung oder bei anderen Dingen nicht geleistet werden, an der Gemeinde hängen. Da ist es wichtig, dass die Gemeinden, speziell finanzschwache Gemeinden, nicht im Regen stehen bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier, und das ist mir besonders wichtig, ein großes Danke an alle Freiwilligen und an alle Gemeinden sagen, im Beson­deren an die Feuerwehren, die in der Pandemie wirklich Großes geleistet haben – egal ob es in der Organisation oder im Ablauf der Tests und der Impfungen war. Man hat gesehen, dass der Freiwilligenkörper in der Gesellschaft ein sehr aktiver ist, der durch­aus imstande ist, eine Leistung zu bringen.

Weiters ist für mich die Transparenzdatenbank und die Änderung der Bundesabgaben­ordnung ein Thema. Sie ist notwendig, denn die Gelder, die ausbezahlt werden, müssen im Hinblick auf ihre Verwendung geprüft und kontrolliert werden, denn das sind Steuer­gelder und da muss eine korrekte Mittelverwendung gewährleistet sein. Ich denke, mit


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allen Coronahilfs- und Unterstützungsgeldern können viele gute und nachhaltige Projek­te entstehen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 13) Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden.

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

*****

Unterstützen Sie uns dabei! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Karl Ba­der, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsord­nung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichgesetz 2017 und weitere Gesetze geän­dert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Dim. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.57.00

Bundesrat Thomas Dim (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Tagesordnungspunkt 13 – Kollege Appé hat es schon gesagt – sind wieder einmal Änderungen zu fünf Gesetzen zu beschließen und wir haben wieder einmal leider nicht die Möglichkeit, zu dem einen oder anderen sogar auch unsere Zustimmung zu geben, was durchaus Sinn gemacht hätte.

Wir haben es gerade von Kollegen Auer gehört: Bei der Änderung der Bundesabga­benordnung wird die Möglichkeit geschaffen, personenbezogene Abfragen in der Trans­parenzdatenbank zu tätigen. Die Fragen, ob und in welcher Höhe Förderungen gewährt worden sind, sind natürlich relevant für die Finanzämter, weil es für die Beurteilung durch die Finanzämter natürlich schon ein erheblicher Vorteil ist, zu wissen, ob die Förderung berechtigt war oder nicht.

Auch die Änderung im Kommunalinvestitionsgesetz mit der Verlängerung der Fristen für die Einbringung der Anträge entspricht eigentlich auch genau unseren Forderungen. Kollege Appé, du bist ja auch Bürgermeister: So ehrlich muss man allerdings schon sein, dass gewisse Projekte, die durch die Länder nicht gefördert werden, durch den Bund gefördert sind. Ich weiß das aus meiner Heimatstadt: In Oberösterreich beispielsweise werden Straßenbauprojekte kaum gefördert, die werden jetzt durch den Bund mitge­fördert und man hat dann dafür mehr Geld für andere Projekte – ich sage einmal Schul­bauten, Kindergarten und solche Sachen –, die das Land dann mitfördert. Ein bisschen Ehrlichkeit muss man also schon aufbringen und diesen Vorteil, der einer für die Ge­meinden ist, einmal hervorheben. (Beifall bei der FPÖ.)


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Zu den anderen Änderungen: Ich sage einmal, ob eine Vollzugskonzentration für das Katastrophenfondsgesetz im Finanzministerium sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Es mag durchaus Vorteile haben. Ebenso haben wir dem Finanzausgleichsgesetz mit dem auf 1.1.2021 rückwirkenden Eigenmittelbeschluss und dem daraus resultierenden Anteil am Gesamthaushalt der EU nicht zugestimmt – und zwar aus den verschiedens­ten Gründen, die ich jetzt nicht noch näher erläutern will, das haben wir schon damals gemacht.

Durch die Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes wird der Zugriff auf die Daten­bank massiv erweitert. Das ist eine Tatsache, die man sich auch ohne Zeitdruck und vielleicht mit ein bisschen Ruhe und Gelassenheit ansehen muss – da ist wirklich keine Dringlichkeit gegeben.

Mit einem Wort: Wichtige und dringende Änderungen wurden wieder einmal mit weniger dringenden, aber dafür weitreichenden vermischt und es gab wieder keine Begutach­tung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die eine oder andere Änderung dann wieder repariert werden muss, steht natürlich im Raum. Wie gesagt, da wir nicht separat über die Sachen abstimmen können, bleibt uns nur die Möglichkeit, das gesamte Sammelsurium abzu­lehnen.

Zum Tagesordnungspunkt 14 und der Ermächtigung des Gesundheitsministers, im Ein­vernehmen mit dem Finanzminister Covid-19-Impfstoffe bis zum vollen Anteil Öster­reichs im Rahmen der EU-Beschaffung zu besorgen, kann man nur feststellen, dass es einerseits durchaus löblich ist, möglichst vielen Personengruppen angepasst an die ver­schiedensten Bedürfnisse und zum richtigen Zeitpunkt den besten Impfstoff zur Verfü­gung zu stellen. Das kostet die österreichischen Steuerzahler auch eine Menge Geld. Auf der anderen Seite frage ich mich aber, wie der Bundeskanzler, nach einer Presse­aussendung vom 18. Juni, schon zu diesem Zeitpunkt 1 Million Impfdosen an die West­balkanstaaten verschenken kann.

Ich hoffe nur, er weiß, was er da tut. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

13.01


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses. – Bitte.


13.01.47

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Es scheint so, als wäre bei diesen zwei Tagesordnungspunkten alles kun­terbunt zusammengemischt, aber alles betrifft eigentlich die Bekämpfung der Pandemie und deren Folgen von der internationalen Ebene bis zur Gemeindeebene.

Sie haben Glück, es wurde schon einiges gesagt, auch vor allem zum TOP betreffend Ermächtigung zur Verfügung über das Bundesvermögen – das erspare ich Ihnen jetzt. Nur ein Punkt dazu: Die Erweiterung auf die Nachbarländer ist in dem Sinne zu begrü­ßen, da es natürlich schneller zu offenen Grenzen und zur Belebung der Wirtschaft bei­trägt. Wir haben mit unseren Nachbarländern Beziehungen, seien es wirtschaftliche oder seien es familiäre. – Also das ist sicher sehr begrüßenswert.

Auch zur Transparenzdatenbank haben wir jetzt schon genug gehört, daher komme ich zum Gemeindepaket. Zur Erinnerung: Das Gemeindepaket umfasst gesamt 2,5 Milliar­den Euro, die auf vier verschiedene Maßnahmen aufgeteilt sind. Das ist einerseits die Erhöhung der Ertragsanteile um 400 Millionen Euro, das ist aber auch die heute zu be­schließende Verlängerung der Einreich- und Durchführungsfrist für die nicht rückzahlba­ren 50-prozentigen Zuschüsse für bestimmte Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro.


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Die dritte Maßnahme ist die Unterstützung strukturschwacher Gemeinden mit 100 Millio­nen Euro, die weitreichende Auswirkungen hat.

Warum erzähle ich jetzt, was das Gemeindepaket umfasst? – Um auch ein bisschen zu erklären, warum 50-prozentige Zuschüsse vielleicht auch von Gemeinden in Anspruch genommen werden können, die sonst schwächer sind. Dazu ein Beispiel: 1 100 Ge­meinden in Österreich sind strukturschwache Gemeinden, die jeweils 100 000 Euro aus dem Strukturfonds bekommen. Wenn man die Zuschüsse aus dem Strukturfonds für beide Jahre zusammenzählt und den Durchschnitt davon nimmt – ich weiß, die Indikato­ren sind andere –, wären das mit dem 50-prozentigen Investitionszuschuss 200 000 Eu­ro. Das heißt, der Strukturfonds ist auch eine Erhöhung der Liquidität und durch den Investitionszuschuss ist das natürlich auch eine treffsichere Bedarfszuweisung.

Die kritisierten Sondervorschüsse von 1 Milliarde Euro, die eben nicht rückzahlbar sind, sind aber auch wichtig, denn auch sie erhöhen die Handlungsfähigkeit der Gemeinden, da sie auf der einen Seite die Bonität der Gemeinden für eine Darlehensaufnahme ex­tern, aber auch – wir haben es gestern im Ausschuss gehört – mittelbar über die Länder vom Bund erleichtern und auch da wieder der 50-prozentige Investitionszuschuss er­möglicht wird. Ab 2023 müssen sie sozusagen ausgeglichen werden, aber auch nur un­ter der Bedingung einer 2-prozentigen Wachstumsgarantie.

Ich würde hier gerne auch noch ein paar Worte zu den Zweckzuschüssen und dazu, welche Investitionen gefördert werden, sagen. Wir haben es zuerst gehört, es sind, glau­be ich, nicht zwei Drittel für Straßenbau oder Straßensanierung, sondern es ist ein Drittel dafür ausgegeben worden. Wir haben auch schon gehört, dass mehr als ein Drittel für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben worden ist. Also man kann das eben auch für die Kreislaufwirtschaft, für Energiesparmaßnahmen, für die erneuerbare Energiegewinnung, für Investitionen in den öffentlichen Verkehr und – das würde ich jetzt auch gleich vor­wegnehmen – für die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ausgeben.

Die Hälfte der Gemeinden hat ihren Investitionszuschuss noch nicht abgerufen. Man könnte ihn zum Beispiel für E-Ladeinfrastruktur abrufen. Vielleicht möchte die FPÖ dann auch dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz zustimmen. Das ist die Umsetzung der EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge, bei der in den Gebietskörperschaften eine Quote erfüllt werden muss, E-Autos gekauft werden müssen, wenn man den Fuhrpark erwei­tert. Wir wissen – ich möchte nur noch kurz darauf eingehen –, das ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz, denn der Verkehr ist der stärkste Hebel für die Reduk­tion des CO2-Ausstoßes. Das Gute ist, das wird eine EU-Richtlinie sein, die verpflichtend umgesetzt werden muss, und das ist natürlich ein Vorteil, weil dann auch die E-Auto-Produktion verstärkt von den Firmen, von den Unternehmen vorangetrieben wird. E-Au­tos werden dann billiger, wir können sie dann günstiger kaufen.

Ein kleiner Punkt noch dazu, warum es wichtig ist, auf E-Autos umzusteigen: weil auch die Lebensqualität verbessert wird. Das ist eine soziale Komponente, denn es wird auf den Straßen in diesem Raum bewegen sich meistens Menschen, die nicht so viel Ein­kommen haben nicht mehr so laut und nicht mehr so dreckig sein. Das heißt, das ist eine gute Investition im Rahmen des Investitionsprogramms und auch in unser Klima.

Ja, deswegen sage ich hier: Liebe Bürgermeisterinnen, liebe Bürgermeister, bleiben Sie dabei, fokussieren Sie auf klimaschützende Investitionen, denn es tut uns gut, es tut der Umwelt gut, es fördert unsere Lebensqualität und vor allem die Lebensqualität der Men­schen, die sich nicht so viel leisten können, und es ist ein Wirtschafts- und Jobmotor! Investieren wir in ein sauberes, klimafreundliches Betriebssystem, wie es Lukas Hammer schon gesagt hat, auch in unserer Verwaltung! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)

13.07



BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 74

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl Arthur Arlamovsky. Ich erteile dieses. – Bitte.


13.08.06

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat mit einem Sammelgesetz mit verschiedenen einzelnen Gesetzesbestimmungen – Gesetzen sogar – wieder riskiert, hat aber das Glück, dass die Zustimmungen überwie­gen und wir auch der Gesetzesvorlage zu TOP 13 zustimmen werden.

Im Einzelnen unsere Positionen:

Artikel 1, Änderung der BAO: Wir stimmen zu und fragen uns, warum das nicht bisher schon möglich war.

Artikel 2, Finanzausgleichsgesetz: Dem stimmen wir auch zu, wobei die Frage offen ist, ob die Bundesregierung vorhat, die Finanzierung der Plastikeigenmittel über die ge­samte Dauer des EU-Eigenmittelbeschlusses über das Bundesbudget zu finanzieren.

Artikel 3, Katastrophenfondsgesetz: Auch da stimmen wir zu und fragen uns auch da, warum das erst jetzt passiert, denn die Novelle war bereits 2019.

Hinsichtlich Kommunalinvestitionsgesetz sind wir zwar der Meinung, dass die Finanzen der Gemeinden prinzipiell anders aufgestellt werden müssten. Allerdings findet das, wo­rum es da geht – die Ausweitung der Fristen, nämlich dass der Zweckzuschuss auch angesucht werden kann, wenn das Projekt erst 2022 beginnt –, unsere Zustimmung, weil somit im zweiten Halbjahr 2021 kein sinnloser Run auf Förderungen entsteht.

Artikel 5 des Transparenzdatenbankgesetzes ist ein Wermutstropfen. Es werden zwar die Voraussetzungen für eine personenbezogene Abfrage der Transparenzdatenbank geschaffen, allerdings hat solche Auswertemöglichkeiten zum Beispiel nur das BMF, nicht aber eine Bürgerin oder ein Bürger. Es wäre ja eigentlich der Sinn einer Transpa­renzdatenbank, dass die Transparenz nicht nur für wenige besteht. Es hätte übrigens auch die Europäische Kommission eingefordert, dass Kontrollmöglichkeiten für die Öf­fentlichkeit geschaffen werden.

Zu Tagesordnungspunkt 14: Wir stimmen zu, dass die finanziellen Vorkehrungen auch in Höhe der vorgeschlagenen Summe für die Verpflichtungen aus der Impfstoffbeschaf­fung für 2022 und 2023 geschaffen werden. Wir sehen es nämlich auch so, dass das Durchimpfen eines möglichst hohen Bevölkerungsanteils die effektivste und am Ende des Tages kosteneffizienteste Strategie der Pandemie- und Krisenbekämpfung ist.

Wir stimmen auch zu, dass sowohl die entgeltliche – nämlich an Staaten – als auch die unentgeltliche Überlassung von Impfstoffen, Masken und Schnelltests an internationale Organisationen angesichts der bevorstehenden Urlaubs- und Reisesaison dringend not­wendig ist. Wir sehen auch, dass es für Österreich wichtig ist, wenn dies schwerpunkt­mäßig den Westbalkanstaaten zugutekommen kann. Deswegen gab es von unserem Parlamentsklub, den ich hier ja als Einziger im Bundesrat vertrete, Zustimmung zu bei­den Gesetzesvorlagen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

13.11


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister Mag. Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.11.23

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf betreffend das vorliegende Gesetzespaket kurz auf zwei aus meiner Sicht sehr relevante Themen


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eingehen, die auch in der Debatte angesprochen worden sind: auf die Änderungen einer­seits bei der Transparenzdatenbank, andererseits beim Kommunalinvestitionsgesetz.

Zur Transparenzdatenbank darf ich dem Kollegen von den NEOS in vielen Bereichen recht geben. Ja, ich glaube, wir müssen die Transparenzdatenbank weiterentwickeln, das ist nicht das Ende. Die Geschichte der Transparenzdatenbank kennend: Es ist ja schon einiges passiert, bei Weitem aber noch nicht alles, und deswegen bin auch ich noch nicht zufrieden. Der Schritt, der heute gesetzt wird, ist aber ein wichtiger, um näm­lich die 3,5 Milliarden Euro aus dem Coronawiederaufbaufonds im Budget entsprechend sichtbar zu machen und die Möglichkeit zu schaffen, die notwendige Transparenz für die Abgabenbehörden sicherzustellen, um nachzuvollziehen, wie auch steuerliche Aspekte mit einfließen. Dennoch gebe ich Ihnen recht, dass das noch nicht das Ende des Liedes ist.

Beim kommunalen Investitionsprogramm haben wir die letzten Monate und das letzte Jahr hindurch immer wieder Adaptierungen vorgenommen. Wir haben ein zweites Ge­meindepaket aufgelegt, um die Liquidität sicherzustellen und die Möglichkeit zu geben, die erste Milliarde aus dem KIG auch abrufen zu können. Darüber hat es auch hier im Bundesrat viele Debatten gegeben. Ich bedanke mich für die konstruktiven Vorschläge.

Nun ist eine Situation eingetreten, die wir alle erhofft haben, aber nicht jeder wirklich vorhergesehen hat, denn wir haben mittlerweile die Situation, dass es in Teilen der Wirt­schaft fast schon zu einer Überhitzung kommt. Wir sehen, dass die Rohstoffpreise stei­gen, es gibt eine klassische Vermögenswertinflation und es gibt viele Unternehmen, die so viele Aufträge haben, dass sie diese in vielen Bereichen nicht mehr annehmen kön­nen, hinauszögern müssen et cetera. Das führt natürlich dazu, dass Auftraggeber länger darauf warten müssen, Zuschläge zu erhalten oder auch um die ersten Abschlüsse wirklich bei den Behörden einreichen zu können.

Um auch die Möglichkeit zu geben, dass wirklich das gesamte Geld abgerufen wird, ist es wichtig, dass wir die Fristen verlängern. Das ist einer der wesentlichen Punkte.

Darüber hinaus ist auch neu, dass die Zuschüsse des Bundes auch für die Kinderbetreu­ung in den Sommerferien 2021 und 2022 verwendet werden können. Auch das, glaube ich, ist eine wichtige Flexibilisierung und eine Maßnahme, um das Geld wirklich fließen lassen zu können.

Generell sind aus dem kommunalen Investitionsprogramm bisher 740 Millionen Euro genehmigt und an rund 1 693 Gemeinden oder Gemeindeverbände ausbezahlt worden. Das hat natürlich auch viele Investitionen darüber hinaus ausgelöst, nämlich rund 2,6 Milliarden Euro. Dieses Programm kann sich aus meiner Sicht sehen lassen. Ich danke auch für die konstruktiven Debatten zur Weiterentwicklung in diesem Bereich. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.14


13.14.35

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzaus­gleichsgesetz 2017 und weitere Gesetze geändert werden, 948 der Beilagen und 953 der Beilagen sowie 10727/BR der Beilagen.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 76

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu­mentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Ab­deckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.17.3315. Punkt

Antrag der Bundesräte Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamen­tarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Postcorona – Neue Wert­schätzung für den ländlichen Raum“ (302/A-BR/2021)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zum 15. Punkt der Ta­gesordnung.

Es liegen keine Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

13.18.19

Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 302/A-BR/2021 der Bun­desräte Dr. Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen auf Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Postcorona – Neue Wertschätzung für den ländlichen Raum“.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung ge­ben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhal­tung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zu­gegangenen Selbständigen Antrag 302/A-BR/2021 verweisen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


BundesratStenographisches Protokoll928. Sitzung, 928. Sitzung des Bundesrates am 14. Juli 2021 / Seite 77

13.19.28Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt die zwei Anfragen 3899/J-BR/2021 bis 3900/J-BR/2021 eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Antrag 303/A(E)-BR/2021 der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Förderung der Rehkitzrettung“, der dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zugewiesen wird.

Weiters eingelangt ist der Antrag 304/A(E)-BR/2021 der BundesrätInnen Marlies Stei­ner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Modell Hundecampus“, der dem Ge­sundheitsausschuss zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin ist morgen Donnerstag, der 15. Juli 2021, 9 Uhr in Aus­sicht genommen.

Die Sitzung ist geschlossen.

13.20.36Schluss der Sitzung: 13.20 Uhr

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Parlamentsdirektion

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