1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen wird sowie das Ökostrom­ge­setz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gas­wirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastruk­turaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Lei­tungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (733 d.B. und 982 d.B. sowie 10690/BR d.B. und 10724/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (983 d.B. sowie 10686/BR d.B. und 10725/BR d.B.)

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um die Berichte.