12.49

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ja, ein ganz zentrales energie- und klimapolitisches Ziel unserer Zeit ist es, aktiv gegen die Klimakrise anzugehen und mit ganz konkreten Maßnahmen auf den Klimawandel und seine Aus­wirkungen zu reagieren.

Wir haben ja schon in der letzten Debatte über das Thema Artenvielfalt gesprochen, und wir wissen alle, dass der Zeitpunkt, an dem nur mehr engagiertes und aktives Handeln – jetzt und in Zukunft – helfen kann, um den Kampf gegen die Klimakrise erfolgreich um­zusetzen, schon längst erreicht, wenn nicht schon überschritten ist. Mit dem heutigen Beschluss des EAG läuten wir die Klima- und Energiewende ein – Kollege Gross hat das ja schon sehr, sehr ausführlich erklärt und auch in diese Richtung hin argumentiert.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich schon auch sagen, dass es in langen und teilweise sehr harten, aber letztlich auch sehr erfolgreichen Verhandlungen gelungen ist, mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, also dem EAG, die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in unserem Land die Strom­versorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umgestellt werden kann. Ich habe oft Gespräche mit Kollegen Alois Schroll geführt, der ja im Ausschuss des Nationalrates mit dabei war, und es war nicht immer einfach, aber was ist in einer Demokratie schon einfach? Es dauerte ein bissel länger, und eigentlich wurde ja schon in der Zeit von Frau Bundesministerin Köstinger in diese Richtung etwas getan. Es hat halt seine Zeit gedauert, und jetzt ist es so weit.

Die Entwicklung in Richtung Energiewende hat damit nun deutlich an Dynamik ge­wonnen, und das wird es auch brauchen, wenn es gilt, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen, die schon so genau erläutert worden sind, dafür geschaffen worden, durch die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energieformen wie dem Ausbau der Windenergie, der Fotovoltaik oder der Erweiterung und Verbesserung der Wasserkraft – bei uns in Kärnten ist es ja zu rund 90 Prozent die Wasserkraft – eine Wende zu schaffen, wobei in der Fotovoltaik das größte Potenzial steckt, da sie die wenigsten Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutz bringt und eine sehr, sehr große Akzeptanz genießt.

Ich möchte da aus unserer Gemeinde berichten: Wir haben – angesichts des Förde­rungs­volumens, das derzeit zur Verfügung steht – vor kurzer Zeit in eine Fotovoltaik­anlage auf dem Hallenbaddach investiert. Wir sparen uns circa 30 Prozent an Strom und können den Rest, der nicht verbraucht wird, bei der Kelag einspeisen. Ich kann nur jedem raten – im privaten Bereich und im kommunalen Bereich oder wo auch immer –, in diese Richtung zu investieren. Es ist sehr viel Geld für Förderungen in diesem Bereich vorhanden, das dafür eingesetzt werden kann.

Jedenfalls ist das neue EAG, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.

Beim Ausstieg aus fossiler Energie ist, abgesehen von allen ökologischen Erwägungen, für uns Sozialdemokraten jedoch ein besonderer Aspekt wichtig, das ist die soziale Komponente, die ja auch heute hier schon gestreift wurde, also die soziale Treff­sicher­heit. Ich denke, dass Alois Schroll mit seinem Team genau darauf geschaut hat, dass bei den Verhandlungen auch immer ein Augenmerk darauf gelegt wurde, dass der Aus­bau von Ökostrom zu keinem Zeitpunkt zulasten von einkommensschwachen Haushal­ten gehen darf und dass die Energiewende keine Zweiklassenenergiewende werden darf.

Unsere Forderungen wurden auch erfolgreich in das Gesetz aufgenommen: So gibt es – das ist, glaube ich, heute noch nicht gesagt worden – eine Kostendeckelung der jähr­lichen Ökostrombeiträge der EnergieverbraucherInnen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Alles, was darüber hinausgeht, darf nicht von privaten Haushalten gezahlt werden. Einkommensschwache Haushalte, für die die automatische GIS-Befreiung gilt, sind in Zukunft auch automatisch von der Ökostrompauschale befreit. Dieser Personenkreis wurde auch noch wesentlich ausgedehnt. Für rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die heute armutsgefährdet sind und durch die Pandemie ohnedies sehr schwer getroffen wurden und es sehr schwer haben, wird zukünftig nicht der 100-Euro-Deckel gelten, sondern dieser auf 75 Euro herabgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, das war auch ein Knackpunkt – ich habe mit dem Herrn Staatssekretär auch darüber diskutiert. Man kann nur Danke dafür sagen, dass man bei diesem riesengroßen Projekt und Gesetz, das ja viele, viele Milliarden beinhaltet, auch den sozialen Bereich mitgedacht hat.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Fernwärmeförderung. Ich denke, dass es unse­rem Team auch gelungen ist, gemeinsam mit Ihnen eine Förderschiene – bis 2030 ins­ge­samt 300 Millionen Euro – für die Umstellung auf erneuerbare Energieträger in den Städten unterzubringen, das sicherzustellen und zusätzlich auch 110 Millionen Euro für die Pro­jekte, die in den letzten Jahren aufgrund der fehlenden gesetzlichen Rahmen im Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz auf ihre Förderung warten mussten, bereitzustellen. Das ist nun auch gesetzlich gesichert – auch das ist, glaube ich, ein großer Erfolg.

Abschließend ist noch einmal festzustellen, dass mit dem EAG zweifelsohne ein sehr, sehr großer Wurf gelungen ist, und das vor allem auch durch die hartnäckigen Ver­handlungen, sage ich jetzt noch einmal, der Sozialdemokratie, wodurch dieses Gesetz über die ökologische Relevanz hinaus auch deutlich an sozialer Ausgewogenheit ge­won­nen hat, womit eine klare Verbesserung besonders für armutsgefährdete Personen­kreise geschaffen wurde.

Das EAG war aber nur der erste Schritt. Es wird in der Zukunft auch laufend, wie das Herr Bernard kritisiert hat, Verbesserungen und Anpassungen geben – ich glaube, das ist keine Frage. Wichtig war für uns beziehungsweise für die Opposition, dass man das dann schlussendlich so verhandelt hat, dass es auch noch die Zweidrittelmehrheit gibt – ich habe gehört, dass man dann mit einfacher Mehrheit weiterarbeiten wollte. Es steht auch noch das Energieeffizienzgesetz an, und das ist auch ein riesengroßer Brocken – so sehe ich es, genauso wie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz –, dafür ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Sie, Frau Bundesministerin, und natürlich auch der Herr Staatssekretär sprechen von einem Freudentag für die Klima- und Energiewende. Wir, die SPÖ, stehen auch da bereit, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher zu handeln, und wir haben auch mitgehandelt. Es war schwierig, aber wie gesagt, Politik ist ja nicht immer so einfach, und man kann es, wenn man miteinander redet, schlussendlich dann doch umsetzen. Wir werden auch in Zukunft unser spezielles Augenmerk auf diesen sozialen Aspekt legen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von SPÖ und Grünen.)

Ah, Entschuldigung, ich muss noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Günther Novak, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz/Gesetzeswerdung/Vollziehung“

Bei der Beschlussfassung im Nationalrat hat sich im Rahmen eines Abänderungs­antra­ges ein legistischer Fehler betreffend den § 71 EAG ergeben. Dies führte dazu, dass im § 71 Abs. 1 EAG zwei Ziffern 2 und 3 eingefügt wurden, der Absatz 2 jedoch lediglich aus einer Ziffer 1 und Ziffer 4 besteht. Dieser legistische Fehler wurde erst nach der Beschlussfassung erkannt, konnte daher im Nationalrat nicht mehr repariert werden. Im Gesetzesbeschluss des Nationalrates 733 d.B. XXVII. GP wurde der betreffend den § 71 EAG fehlerhafte Beschluss dem Bundesrat übermittelt und steht nunmehr in Verhand­lung.

Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Inno­va­tion und Technologie wird aufgefordert, bei der Vollziehung des EAG den im Betreff genau dargestellten Umstand bei der Gesetzesentstehung im Rahmen der Vollziehung zu berücksichtigen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Das heißt aber nicht, dass wir gegen das EAG sind. (Zwischenruf des Bundesrates Bader.) – Was? (Bundesrat Bader: Es gibt eh schon einen Fristsetzungsantrag!) – Na bitte, dann haben wir eine Fleißaufgabe gemacht. (Bundesrat Bader: Das ist überflüs­sig!) – Nein, überflüssig ist es nicht.

Wir werden dem EAG, dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Günther Novak, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz/Gesetzeswerd­ung/Voll­ziehung“ ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Ich erteile es ihr.