15.52

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, heute als Vertretung! Mit der Reform des BVT habe ich mich schon in meiner früheren Rolle beschäftigt, nämlich 2014 als Rechtsberater des – damals nur – Nationalratsklubs. Jetzt kommt die Geschichte ein zweites Mal. Nun ist es eine Zweitreform, eine umfangreichere Reform, die mehrere Versäumnisse behebt oder Dinge, die beim letzten Mal nicht reformiert wurden, aber schon damals hätten reformiert gehört, endlich reformiert, deswegen stimmen wir NEOS dem Großteil der Punkte, die darin vorkommen, zu.

Dem ganzen Entwurf können wir allerdings leider nicht zustimmen, und zwar wegen eines großen Problems, das wir sehen, nämlich der Ausgestaltung des Rechtsschutzes, der parlamentarischen Kontrolle der neuen DSN. Diese soll im Wege einer neu geschaf­fenen Kontrollkommission stattfinden, nämlich als selbstständige Schnittstelle zwischen dem BMI und der Direktion Verfassungsschutz und dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Nationalrates.

Den Namen Kontrollkommission verdient die Kommission unserer Meinung nach aller­dings nur, wenn sie tatsächlich kontrollieren kann. Dieser Zielrichtung wird aber unserer Meinung nach aufgrund von zwei Bestimmungen nicht Rechnung getragen.

Erstens sind nach unserer Meinung die Aufgaben der Kontrollkommission zu sehr eingeschränkt. Es wird die operative Kontrolle nicht umfasst. Wir hätten uns gewünscht oder hätten gefordert, dass die begleitende Beobachtung sich auf zumindest einzelne Sachverhalte von öffentlicher Bedeutung sowie auf Sachverhalte gemäß § 17 Abs. 3, die nämlich Gegenstand politischer Diskussionen oder öffentlicher Berichterstattung sind oder sein können, bezieht.

Der zweite Punkt ist, dass zwar grundsätzlich nach § 17c Abs. 2 der Kontrollkommission Einblick in alle Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren ist, allerdings nicht, „wenn das Bekanntwerden der jeweiligen Information die nationale Sicherheit oder die Sicher­heit von Menschen gefährden würde“. – Das ist insofern für uns nicht nachvollziehbar, als nämlich die Mitglieder der Kontrollkommission, die diese Informationen nicht er­halten, der Amtsverschwiegenheit unterliegen, sicherheitsbelehrt und vertrauensgeprüft sind.

Durch diese Einschränkungen droht die Tätigkeit der Kontrollkommission mit der Be­rufung auf die nationale Sicherheit zu stark eingeschränkt zu werden, weswegen wir leider dem ganzen Paket nicht zustimmen können.

15.55

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Herr Bundesrat Seeber, sprechen Sie kurz oder lang? (Bundesrat Seeber: Kurz!) – Dann würde ich Sie bitten, Ihren Beitrag zu leisten. (Bundesrat Seeber – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, wir haben eine Dringliche Anfrage!)