19.56

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner be­reits ausgeführt haben, geht es im TOP 19 um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien: die Digitale-Inhalte-Richtlinie und die Warenkauf-Richtlinie. Da schon so viel ausgeführt wurde – Kollegin Kittl hat das ja sehr im Detail getan –, möchte ich dazu nur kurz zwei Punkte erwähnen.

Die EU ist ja der größte Binnenmarkt der Welt, und dieses Potenzial müssen wir für unsere Wirtschaft, für unsere Firmen und für unsere Arbeitsplätze nutzen. Es geht letztendlich auch um den Wettbewerb in Europa, es geht um das Gleichziehen der Richtlinien zur Gewährleistung in ganz Europa.

Zum Punkt der Digitale-Inhalte-Richtlinie, der Anpassung an die digitale Welt: Wir schaf­fen es mit der Umsetzung dieser Richtlinie erstmals, dass digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten ausdrücklich in das Gewährleistungsrecht übernommen werden, und das ist wichtig, richtig und zeitgemäß.

Kurz noch zum Tagesordnungspunkt 20, weil dieser ein sehr wichtiger ist: Mit diesem Gesetzesbeschluss soll mit einer Insolvenzrechtsreform unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenz von fünf auf drei Jahre ermöglicht werden – coronabedingt nicht nur für Unternehmen, sondern befristet auf die kommenden fünf Jahre auch für Verbraucher.

Darüber hinaus beinhaltet das Paket ein präventives Restrukturierungsverfahren für Unternehmen, das es Schuldnern ermöglichen soll, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz im Vorfeld zu vermeiden.

Das heißt, es geht in erster Linie darum, Maßnahmen zu finden, damit sich Unternehmen und Private rascher entschulden können.

EU-weit wurde nun dafür gesorgt, dass es ein Verfahren gibt, das vorinsolvenzlich ist. Wenn eine Insolvenz absehbar ist, dann gibt es Möglichkeiten, das Unternehmen zumin­dest etwas unter Schutz zu stellen. Es wird möglich, bereits in dieser Situation Forde­rungen zu kürzen, schlichtweg um Liquidationen zu vermeiden. Das ist notwendig, da die Coronakrise viele vor wirtschaftliche Herausforderungen gestellt hat. Es geht darum, für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, Möglichkeiten zu schaffen, dass sie rasch saniert werden können. Wenn sich das nicht ausgeht, dann sollen sie auch rasch geschlossen werden können.

Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer im schlimmsten Fall gescheitert ist – und das kann aktuell als Folge der Coronawirtschaftskrise leider so manchen treffen –, so kann er oder sie sich jetzt innerhalb von drei Jahren entschulden und somit mit dieser zweiten Chance neu starten. Das ist sehr wichtig, denn wir brauchen auch in Zukunft Unternehmertum in Österreich. Wir dürfen dies durch die aktuelle Coronakrise nicht allzu lange bremsen. Es ist wichtig, mit dieser Maßnahme dafür zu sorgen, dass Unternehmer, die wegen Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind, rasch eine zweite Chance bekommen und somit wieder Arbeitsplätze schaffen können.

Diese verkürzte Entschuldungsfrist von drei Jahren gilt für die kommenden fünf Jahre, wie bereits erwähnt, auch für private Schuldner, denn auch viele private Verbraucher sind aufgrund von Corona teils unverschuldet in finanzielle Schieflage und Überschul­dung geraten, zum Beispiel weil sie arbeitslos geworden sind oder sich in Kurzarbeit befinden und daher monatlich weniger Geld beziehungsweise Einkommen zur Verfü­gung haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jeder und jede hat eine zweite Chance verdient, finde ich, deshalb hoffe ich auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.00

Vizepräsident Günther Novak: Danke.

Ich möchte Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen­ten­schutz Mückstein, begrüßen. Herzlich willkommen im Plenum! (Beifall bei ÖVP und Grü­nen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte.