21.33

Bundesrätin Nicole Riepl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Heute beschließen wir das neue Holzhan­dels­überwachungsgesetz, mit dem wir dem illegalen Handel mit Holz entgegenwirken und einen effizienteren Vollzug bei den Kontrollen einführen werden. Das ist sehr zu begrüßen, da eine Verstärkung der Kontrollen unbedingt erforderlich ist und so außer­dem weitere Arbeitsplätze in den zuständigen Behörden entstehen.

Ein wichtiger Punkt in dem neuen Gesetz ist die deutliche Erhöhung von Strafen, denn es werden nicht nur Mindeststrafen eingeführt, sondern auch bei vorsätzlichen und wiederholten Tatbegehungen die Höchststrafen auf bis zu 100 000 Euro erhöht. Solche Geldstrafen sind nur dann wirksam, wenn sie auch im Geldbörserl wehtun. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Auszug aus der Stellungnahme der Arbeiterkammer zum Ministerialentwurf von Frau Dipl.-Ing. Maria Burgstaller: „Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommis­sion regelmäßig über die Anwendung der“ Holzhandelsverordnung. „Gemäß dem Be­richt für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2019 wurden in Österreich lediglich 29 Kontrollen von eingeführtem Holz durchgeführt, dies bei insgesamt 7.000 einführenden“ Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern. „Die durchgeführten Kontrollen beschränk­ten sich auf die Überprüfung von Unterlagen, es fand keine Überprüfung von Erzeug­nissen vor Ort statt. Kein/e einzige/r kontrollierte/r MarktteilnehmerIn erfüllte die durch die“ Verordnung „auferlegten Sorgfaltspflichten vollständig. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Regelungen das Ziel verfehlen, illegalen Holzhandel in der EU hint­anzuhalten.“

Die Arbeiterkammer „begrüßt sämtliche Regelungen, die einen effizienten Vollzug des HolzHÜG und insbesondere eine bessere Kontrolltätigkeit der Behörden ermöglichen.“ Die Arbeiterkammer „fordert, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die zuständigen Behörden ihren Kontrollaufgaben gemäß Art 10 EUTR nachkommen können und ins­besondere die finanziellen, technischen und personellen Ressourcen bereitzustellen,“ um die Kontrollen gemäß dem Gesetz durchzuführen. Insbesondere die „Stichproben und Vor-Ort-Überprüfungen“ werden hierbei „explizit hervorgehoben“.

Abschließend können wir zusammenfassen, dass die Erhöhung der Strafen, die Ein­führung der Mindeststrafe und der Kontrollen zu begrüßen sind. Ich hoffe, dass diesen Worten auch entsprechende Taten folgen und die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Schönen Sommer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

21.36

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte sehr.