21.36

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Mit der No­velle des Holzhandelsüberwachungsgesetzes schaffen wir nicht nur die Verordnungs­ermächtigung zur Umsetzung der Richtlinie RED II der Europäischen Union, sondern wir verstärken vor allem auch die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, vor allem wenn es um Importe aus Drittstaaten geht.

Wir setzen dabei massiv bei den Strafen an. Die Strafen werden mindestens verdrei­facht, entsprechend der Tatbegehung, und wir schaffen diesmal auch den Grundsatz des Verwaltungsstrafrechts Beraten statt strafen ab. Dieser kommt mit der Novelle des Holzhandelsüberwachungsgesetzes nicht mehr zum Einsatz. Wir verstärken auch die Mitwirkung des Zollamtes im Vollzug und steigern damit auch die Effizienz der Kon­trollen. Dadurch sind zielgerichtete Kontrollen auch unmittelbar nach der Einfuhr mög­lich, was bisher nicht der Fall war. Wir haben im Jahr 2020 bereits das Personal des Bundesamts für Wald aufgestockt und damit mehr Kontrollen ermöglicht. Herr Bundesrat Edi Köck hat bereits ausgeführt, wie wichtig es ist, speziell in dem Bereich der illegalen Holzeinfuhr wirklich sehr massiv vorzugehen.

Geschätzte Damen und Herren Bundesräte, ich freue mich sehr über eine breite Zu­stimmung, darf an dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammen­arbeit sagen und Ihnen allen einen schönen Sommer wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

21.38