Berichterstatter Sebastian Kolland: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Volks­anwälte! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 44. Bericht der Volksanwaltschaft, von 1. Jänner bis 31. Dezember 2020.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Oktober 2021 den Antrag, den 44. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2020) (III-750-BR/2021 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.