11.36

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! „In der Krise beweist sich der Charak­ter.“ – Das ist ein Zitat eines ehemaligen deutschen Bundeskanzlers. Wer Lust und Zeit hat, kann nachgoogeln, von wem.

Unsere Bundesregierung und die Volksanwaltschaft haben das Pandemiejahr 2020 bravourös gemeistert und Charakter bewiesen. Die gesetzten Maßnahmen zeugten ja von hoher staatspolitischer Verantwortung und waren zum Wohle aller Österreicherin­nen und Österreicher ausgerichtet – international bewundert, im eigenen Land zum Teil aus parteipolitischen, rationell nicht nachvollziehbaren Gründen schlechtgeredet. Der Grund liegt auf der Hand: Wenn man keine Inhalte hat, wenn man keine Ideen hat und auch keine Verantwortung, dann folgt eben solches Gerede.

Ein ehrenhaftes Dankeschön an die Bundesregierung für diese gesundheitspolitische Großleistung! (Beifall bei der ÖVP.) – Sie können sich ja dem gerne anschließen; man kann ja auch einmal über seinen eigenen Schatten springen.

In diesem Krisenjahr hat sich die Pandemie nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Leben ausgewirkt und somit auch die Arbeit der Volksanwaltschaft verän­dert.

Das heißt, die Sprechtage wurden eher telefonisch abgehalten, die Akte dann im Home­office bearbeitet. Der Kontakt zu den Bürgern ist jedoch aufrecht geblieben – das zeigen die Zahlen, die ja auch ständig gestiegen sind.

Was nimmt man wahr? – Wahr nimmt man die Kernaufgabe der Volksanwaltschaft, und das ist die sogenannte nachprüfende Kontrolle. Das ist jene, die man am Samstag um 18 Uhr in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ erlebt, wenn irgendeine Behörde oder ein Verwaltungsorgan auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene nach Meinung eines Bür­gers/einer Bürgerin einen Fehler begangen hat oder er/sie etwas als ungerecht erachtet.

Für viele Menschen ist daher die Volksanwaltschaft die einzige Anlaufstelle, wenn sie im Kontakt mit den Behörden verzweifeln, etwa weil die Entscheidungen der Verwaltung nicht nachvollziehbar sind oder auf die Erledigung durch die Behörden unzumutbar lange gewartet werden muss.

18 000 Menschen suchten 2020 bei der Volksanwaltschaft um Unterstützung für ihre Anliegen an. Es sind durchschnittlich 72 Beschwerdefälle pro Tag, bei denen die Volks­anwaltschaft den Menschen hilft oder sie über die gesetzlichen Regelungen aufklärt, Unklares verständlich macht und natürlich auch in vielen Fällen zwischen den Men­schen, die Probleme haben, und der Verwaltung zu vermitteln versucht.

Von den rund 9 000 eingeleiteten Prüfverfahren betreffen circa 25 Prozent den Bereich Gesundheit und Soziales, dabei vor allem Coronamaßnahmen und Krankenversiche­rung, also eigentlich die ganz elementaren und fundamentalen Lebensbereiche unserer Mitbürger. Die Pandemie forderte rasche, schnelle Entscheidungen und neue Maßnah­men, Strukturen für Auszahlung von finanziellen Hilfen mussten in kurzer Zeit aufgebaut werden. Wie ein Bericht der Volksanwaltschaft ausführt, hat die Bundesregierung, wie ich eingangs bereits erwähnte, eine großartige Leistung erbracht, und auf die Anregun­gen, die die Volksanwaltschaft eingebracht hat, auch schnell reagiert. Die Volksanwalt­schaft stellte zum Beispiel in Zusammenhang mit den selbstständigen Pflegekräften fest, dass sie, wenn sie kein Konto in Österreich hatten, nicht am Härtefallfonds teilnehmen konnten. Dies wurde berücksichtigt und auch relativ rasch erledigt.

Die Volksanwaltschaft hat bei ihrer Arbeit als Kontrollorgan auch festgestellt, dass es Fehler im Maßnahmenvollzug bei der Justiz und auch bei den Gemeinden im Bereich der Raumordnung und des Baurechts gibt. Im Bereich Prävention und Schutz der Men­schenrechte haben die sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft 448 Kontrollen durchgeführt.

Auf die seit Jahren schwelende Altersdiskriminierung wurde großes Augenmerk gelegt, da es diese gab, aber auch noch immer gibt. Da muss sich noch einiges verbessern, denn es kann nicht sein, dass Personen, nur weil sie altersmäßig in einem Bereich sind, in dem sie vielleicht nicht mehr im Arbeitsprozess stehen, in verschiedenen Bereichen zurückgestellt werden und keine Versicherung, keinen Überziehungsrahmen, keinen Kredit et cetera bekommen. Volksanwalt Amon hat in Graz bei einer großen Senioren­veranstaltung sehr deutlich auf den Punkt gebracht, wie wichtig es gerade in diesem Bereich ist, dass schon Lösungswege eingeleitet wurden und auch weiterhin eingeleitet werden. Das betrifft letztlich irgendwann einmal jede und jeden.

Auch im Bereich der Justiz sind durch die Volksanwaltschaft Probleme aufgezeigt wor­den. Ein erheblicher Teil der 1 221 Beschwerden betraf dabei den Straf- und Maßnah­menvollzug. Dabei wurden neben baulichen Mängeln auch die Kapazitätsgrenzen und das Warten auf freie Plätze kritisiert. Diese Reform wurde bereits gestartet und das ist auch wichtig und richtig.

Einen weiteren Punkt möchte ich herausgreifen, nämlich die Finanzämter in Österreich. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Eine wichtige, ausgezeichnete Reform wur­de schon auf den Weg gebracht, um die Finanzämter zu entbürokratisieren, mehr Frei­heit für die Menschen zu schaffen und den Dienstleistungscharakter noch mehr hervor­zuheben. Die Volksanwaltschaft war und ist hier am Drücker, herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend gestatten Sie mir ein großes Dankeschön an das Dreigestirn der Volks­anwaltschaft, Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz, sowie die rund 170 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die über 100 Expertinnen und Experten in den unterschiedlichsten Kommissionen, die dort tätig sind, auszusprechen. Sie werden in der Öffentlichkeit durch ihre hohe Sensibilität und ihre hohe Professionalität nicht nur wahr­genommen, sondern auch sehr geschätzt. Gut, dass es die Volksanwaltschaft gibt! – Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

11.43

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Eva Prischl. Ich erteile ihr das Wort. – Bitte.