13.38

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Eines vorweg: Die Sicherheit von sich im Verkehr befindenden Fahrzeugen ist sehr wichtig. Die Sicherheit von Menschen, die ein Kfz lenken, ist auch sehr wichtig, dazu stehe ich auch.

Was verstehe ich darunter? – Ein Lkw mit abgefahrenen Reifen, defekten Bremsen, gebrochenen Blattfedern: Das sind schwere Mängel, das gehört geahndet, und solche Lkws sind auch nicht verkehrssicher. Lenker von Lkws, die die Lenkzeiten um mehrere Stunden überziehen, dadurch übermüdet unterwegs sind und so die Verkehrssicherheit gefährden, gehören auch zur Verantwortung gezogen.

Die technischen Unterwegskontrollen sollen ein entscheidendes Element sein, um wäh­rend der gesamten Nutzungsdauer eines Nutzfahrzeuges ein beständig hohes Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit zu erreichen. Sie sollen helfen, Wettbewerbsver­zerrungen im Straßenverkehrssektor zu verhindern, die dadurch entstehen, dass hinge­nommen wird, dass das Kontrollniveau je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist. So steht es auch als Grundlage im Bericht.

Um den Zeitverlust für Unternehmen und Fahrzeugführer möglichst gering zu halten und um die Wirksamkeit von technischen Unterwegskontrollen insgesamt zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die gemeinsame Durchführung von technischen Unterwegskontrollen und von Kontrollen insbesondere der Einhaltung von Sozialvor­schriften im Straßenverkehr zu fördern.

Des Weiteren beinhaltet der Bericht das Thema Austausch der Prüfergebnisse durch die nationalen Kontaktstellen: Seit Anfang des Jahres 2019 werden von der Asfinag als nationaler Kontaktstelle in Österreich inländische Prüfergebnisse, welche mit schwerem Mangel beurteilt wurden, den Heimatbehörden der betroffenen Länder zur Kenntnisnah­me übermittelt. Die ausländischen Behörden werden dadurch in die Lage gebracht, wir­kungsvoll gegen in den jeweiligen Mitgliedstaaten zugelassene Fahrzeuge, die die Ver­kehrssicherheit ernsthaft gefährden, vorzugehen. So wurden seitens der österreichi­schen Kontaktstelle 9 931 diesbezügliche Informationen an die Kontaktstellen der Mit­gliedstaaten übermittelt. Im Gegenzug erhielt die österreichische Kontaktstelle lediglich 38 Berichte über mangelhafte österreichische Fahrzeuge von den anderen europäi­schen Behörden. Diese wurden an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weiter­geleitet.

Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache, und im Zuge dessen möchte ich mich bei allen Werkstätten, Unternehmern und Mitarbeitern, die mit dem Sektor Lkw-Fuhrpark zu tun haben und damit für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen einen wesentli­chen Beitrag leisten, bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zum Thema Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten: Im Jahr 2020 wurden im Rahmen der Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr – wir haben es vorhin schon gehört – von Mitarbeitern der Polizei 73 277 Lenker von Fahrzeugen zur Personenbeför­derung und Güterbeförderung, die diesen Vorschriften unterliegen, kontrolliert. In den Kontrollzahlen sind eigene Staatsangehörige sowie Angehörige von anderen Mitglied­staaten und von Drittstaaten beinhaltet. Im Zuge dieser Kontrollen wurden im Jahr 2020 1 228 758 Arbeitstage anhand von Schaublättern und Auswertungen von Fahrerkarten geprüft und dabei 107 723 Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt.

Bei der Verkehrsausschusssitzung habe ich die genauen Details, um diesen Bericht be­werten zu können, urgiert und diese auch bekommen. Das ist in letzter Zeit nicht selbst­verständlich, und dafür möchte ich mich auch bei den handelnden Personen bedanken.

Aus dem Detailbericht geht hervor, dass von den 107 000 Verstößen ein Drittel, nämlich 35 000, von eigenen Staatsangehörigen begangen wurden und zwei Drittel von fremden Staatsangehörigen oder von Angehörigen von Drittstaaten begangen wurden. Das zeigt wieder, dass sich unsere Fahrzeuglenker an unsere Gesetze halten und trotzdem dafür sorgen, dass es in ganz Österreich diesbezüglich keine Probleme gibt, dass Lebens­mittel, Güter des täglichen Lebens pünktlich geliefert werden; bis zum Abtransport von Müll – dafür einen großen Dank von uns Freiheitlichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider wird aber in diesem Bereich den Unternehmern, den Dienstnehmern die hervor­ragende Arbeit, die sie zum Wohle der Bevölkerung leisten, sehr erschwert, nämlich derart erschwert, dass viele den Job als Lkw-Fahrer an den sogenannten Nagel hängen. Warum ist das so? – Ich kann es Ihnen sagen und es auch mit Zahlen aus der urgierten Liste belegen: Von den 35 000 sogenannten Verstößen sind 7 194 wegen Fahrtunterbre­chung, 8 619 Verstöße deshalb, weil nicht alle Nachweise mitgeführt wurden, und ein kleiner Teil von 2 716 Verstößen wegen Überschreitung der täglichen Lenkzeit.

Nun zu den Details, erklärt mit praktischen Beispielen: Ein anständiger Familienvater, ver­heiratet, im Haushalt mit seinen drei Kindern lebend, hat ein Nettogehalt von 2 400 Euro, das er sich mit ein paar Überstunden mühevoll erarbeitet hat, und bekommt eine Strafe in der Höhe von unglaublichen 1 800 Euro. Warum und wofür? – Nicht, weil er stunden­lang die Lenkzeiten überzogen hat, nein, sondern weil er nicht genau – minutengenau – nach viereinhalb Stunden Lenkzeit seine Pause macht. Dies wird zusätzlich durch eine grüne Verkehrsministerin angeheizt, die, anstatt Straßen ausbauen zu lassen, Verkehrs­projekte behindert und verhindert, unterstützt von Linksextremisten, die bei abgehalte­nen Pressekonferenzen für Straßenprojekte den Vortragenden Torten ins Gesicht schmeißen und das Dach des Gastronomen eintreten und anzünden. (Beifall bei der FPÖ.)

Steht man zum Beispiel auf der Südosttangente im Stau, so ist die minutengenaue Ein­haltung der Zeit sehr schwer möglich. Für ein Überziehen über 5 Minuten erhält der Mit­arbeiter 100 Euro Strafe und der Dienstgeber bekommt auch noch eine zusätzliche Strafe.

Auf der Fahrerkarte sind die Daten eines längeren Zeitraums gespeichert. Bei den Kon­trollen werden diese Fahrerkarten minutengenau ausgelesen und die Mitarbeiter für ei­nen längeren Zeitraum rückwirkend bestraft. Das Wort Sozialbetrug, welches vom grü­nen Vorsitzenden, Herrn Kollegen Bundesrat Gross, zu diesem Thema sensationell fak­tenbefreit in den Mund genommen wurde, nur zu erwähnen, weise ich strikt zurück, und ich stelle mich schützend vor die anständigen Mitarbeiter und Unternehmer. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Handlungen haben nichts mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern gehen Richtung Abzocke.

Nun noch ein paar Worte zum Thema der technischen Überprüfung der Lkw: Wenn ein Haarriss im Heckcelon – das Licht funktioniert – ein schwerer Mangel ist und mit 150 Eu­ro für den Unternehmer und mit 75 Euro für den Mitarbeiter bestraft wird, ein abgenützter Pedalgummi mit 150 Euro – da fragt man sich, wann der Pedalgummi abgenützt ist – oder eine soeben leer gewordene Scheibenwaschanlage – ebenfalls ein schwerer Man­gel – mit 150 Euro bestraft wird, dann relativieren sich die Zahlen bezüglich schwerer Mängel sehr schnell, und es lässt sich auch die große Differenz zum Durchschnitt der schweren Mängel in anderen Ländern erklären.

Wir Freiheitlichen nehmen die vorgelegten Berichte zur Kenntnis. Ich hoffe aber, ich konnte die Zahlen ein wenig plausibilisieren. Wir Freiheitlichen werden uns weiterhin vor die Bevölkerungsgruppe, welche die Versorgungssicherheit gewährleistet, stellen und uns dafür einsetzen, dass ihre Arbeitsbedingungen wieder so werden, dass sie gerne wieder den Beruf als Lkw-Fahrer ausübt, ohne schikanös behandelt zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.47

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Harald Himmer. Ich erteile dieses. – Bitte.