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Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Viel ge­sagt, Herr Seeber, aber leider auch viel Falsches. Wo soll ich jetzt anfangen und korri­gieren?

Erstens einmal: Ich finde es ja lustig, dass Sie diese Funktionärsstruktur bei der Buak erwähnen. Ich kenne eine Wirtschaftskammer, die permanent irgendwelche Gewer­be spaltet, damit sie zwei Mal Grundumlagen kassieren kann, damit es einen neuen Innungsmeister gibt und so weiter. Wer sitzt in solchen Gremien? – Hauptsächlich Schwarz und Rot. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann: Die Buak ist seinerzeit nicht gegründet worden, damit Bauarbeiter, die gekündigt werden oder ihre Arbeitsstelle verlieren, einen Urlaubszuschuss bekommen, sondern speziell, weil das eine saisonbedingte Arbeit ist und wir in Österreich im Urlaubsgesetz immer Anwartschaftszeiten hatten, um Urlaubsanspruch zu lukrieren. Vor allem sind Ur­laubszuschüsse meistens auch mit Wartezeiten verbunden. Man hat sie seinerzeit des­wegen gegründet, da ein Bauarbeiter, wenn er nur zwei Monate auf einer Baustelle war und dann wieder einen neuen Arbeitgeber hatte, unter Umständen 15 Jahre in diesem Job tätig war und nie einen gescheiten Anspruch auf Urlaub, geschweige denn auf einen Urlaubszuschuss hatte. Das war in erster Linie der Grund.

Ich finde diese Idee deshalb auch für die Gastronomie gut, weil wir natürlich wissen, dass gerade auch der Tourismus und die Gastronomie immer mehr zu einer saisonalen Branche werden, das heißt, die Menschen in diesem Beruf haben immer mehr unter­schiedliche Arbeitgeber und haben dadurch oft wirklich das Problem, dass sie um An­sprüche umfallen. Deswegen ist das so wichtig.

Darüber hinaus haben Sie zum Beispiel gesagt, der Unternehmer zahlt dann noch drauf. Das stimmt nicht, es ist eine Art Umlageverfahren, denn wenn Sie, Herr Seeber, Ihrer Personalverrechnung den Auftrag geben, einen Dienstnehmer abzurechnen – Endab­rechnung mit Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld, offenem Urlaub, sofern vorhanden –, dann macht das Ihre Personalverrechnung, bei dem System der Buak – so wäre es auch bei der Tuak – macht es die Buak für Sie. Der Vorteil ist, dass die Buak dann, wenn jemand auf Urlaub geht, die kompletten Lohnnebenkosten für den Urlaubszuschuss und für das sogenannte Urlaubsentgelt übernimmt, also es ist in dem Fall nicht so, dass mehr Kosten entstehen.

Sie haben natürlich monatlich etwas zu bezahlen, was Sie sonst nur im Anlassfall zu bezahlen haben. Das ist das Gleiche wie mit der Abfertigung Neu, da zahlt auch jeder Unternehmer bei der ÖGK monatlich die Beiträge, damit dann, wenn der Mitarbeiter den Anspruch hat, einfach das Geld da ist, denn eine Urlaubsrückstellung, Herr Seeber, ist nicht etwas, bei dem Sie Geld in die Hand nehmen und das für einen Arbeitnehmer X in eine Sparkassa legen, das ist eine rein steuerbilanztechnische Buchung, damit der Ge­winn minimiert wird und Sie nicht so viel Einkommensteuer zahlen müssen. Das hat überhaupt nichts mit Urlaubsansprüchen für Dienstnehmer zu tun.

Ich finde die Idee sehr gut und vor allem finde ich es auch ein richtiges Signal. Was meiner Meinung nach der größte Vorteil bei der Buak ist, ist, dass in Wirklichkeit Leuten, die der Buak unterliegen, Urlaube nicht verfallen können, was sehr wohl aber in der nor­malen Privatwirtschaft und im Urlaubsgesetz vorgesehen ist. Warum nicht? – Weil die Buak jeden Dienstnehmer vorher anschreibt und sagt: Pass auf, der Urlaub ist vom Ver­fall bedroht, beantrage ihn, damit du ihn rechtzeitig ausgezahlt bekommst!

Es würde sich auszahlen, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, zu vergleichen, was gut läuft. Ich finde, in der jetzigen Situation wäre es ein gutes Signal, dass man den Mitarbeitern sagt: Wir überlegen uns, wie wir in doch nicht so leichten Zeiten euren Beruf ein bisschen sicherer machen können! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

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