11.23

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren BundesrätIn­nen! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute die Gelegenheit haben, das Tele­kommunikationsgesetz 2021 zu behandeln.

Wir haben ja vonseiten der Bundesregierung ein sehr ambitioniertes Ziel, was den Inter­netausbau in Österreich betrifft. Wir wollen in Österreich bis zum Jahr 2030 flächende­ckend mobile und feste Gigabitanschlüsse herstellen. Speziell die letzten drei Jahre ha­ben gezeigt, dass wir dabei auf einem sehr guten Weg sind. Wir haben bei den gigabit­fähigen Anschlüssen für die Österreicherinnen und Österreicher von 14 auf 48 Prozent aufholen können. Unser erklärtes Ziel ist es, vor allem die ländlichen Regionen, die un­terversorgten Gebiete entsprechend prioritär zu behandeln. Dafür spielt natürlich der Be­schluss des Telekommunikationsgesetzes eine entsprechend wichtige Rolle.

Wir sehen heute eine komplette Neukodifikation des TKG. Die Stammfassung geht auf das Jahr 2003 zurück. Die Anforderungen und die Erwartungen haben sich in den letzten 20 Jahren enorm verändert und wurden bereits angesprochen. Viele können sich viel­leicht noch daran erinnern, als sie den ersten Messagingdienst ICQ am Stand-PC ge­nutzt haben oder als beispielsweise das Verschicken von Textnachrichten eine Revo­lution, eine neue Möglichkeit war. Das Wort App hat niemandem etwas gesagt. Vieles von dem, was wir heute tagtäglich nutzen, ist selbstverständlich geworden, hat aber eigentlich erst eine kurze Zeit der Entwicklung hinter sich.

Aufbauend auf der am 1. Jänner 1998 europaweit eingeführten vollständigen Libera­lisierung des Telekommunikationsmarktes haben wir es geschafft, Österreich zu einem der bestausgebauten Mobilfunkinfrastrukturländer zu machen. Wir haben in Österreich auch eine der günstigsten Tariflandschaften. In Österreich funktioniert vor allem der Wettbewerb sehr, sehr gut. Vergleicht man das mit umliegenden Ländern in Europa, haben wir da eine sehr, sehr gute Basis.

Heute stehen wir an einer weiteren Schwelle, um das Telekomrecht vor allem auch in die Ära des schnellen Mobilfunks überzuführen. Das Internet der Dinge ist die große Zukunft, die vor allem auch gesellschaftliche Bereiche revolutionieren wird, sei es im Bereich Assisted Living, wenn es vor allem um die Lebensqualität älterer Personen geht, um Anwendungen betreffend Industrie 4.0, die vor allem auch für die Wettbewerbsfä­higkeit unseres Landes entscheidend sind, oder hinsichtlich Themen wie das automa­tisierte Fahren, Telemedizin. Das alles bringt unglaublich viele Chancen und neue Pers­pektiven für die Menschen in diesem Land.

Anlass für das neue TKG ist zum einen einmal die Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens in Österreich. Im Jahr 2018 wurden ja vier der fünf wesentlichen Richtlinien in einer einzigen neuen Grundlagenrichtlinie zusammengeführt und auch überarbeitet. Dieser vorliegende Rechtsrahmen wird jetzt final in nationales Gesetz umgesetzt. Wir haben die Chance genutzt, 217 Paragrafen nach 20 Jahren einer textlichen Neukodifizierung zu unterziehen, um es klarer zu machen, zu strukturieren und vor allem auch lesbarer zu machen.

Ich gebe auch zu, das war durchaus ein sehr, sehr schwieriges und komplexes Projekt, dass viele Abstimmungsrunden mit allen Ressorts mit sich gebracht hat. Ich darf an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mei­nes Hauses sagen, vor allem eben auch an die Zuständigen in den Parlamentsparteien. Wir haben sehr intensive Arbeit geleistet, an dieser Stelle wirklich ein großes Danke­schön, dass uns das jetzt final gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 22.9. und der kommenden parlamentarischen Be­willigung sind wir auf dem Weg, der nächste EU-Mitgliedstaat zu werden, der dieses Gesetz in der vollständigen Umsetzung der EU-Kommission übermitteln kann. Der neue Rechtsrahmen, das ist das zentrale Thema des TKG, schafft vor allem Anreize für In­vestitionen. Das war mir ganz besonders wichtig. Wenn man sich beispielsweise den 5G-Ausbau anschaut: Der ist für uns eine riesengroße Chance, vor allem auch in ländlichen Regionen, in den ländlichen Gebieten, eine riesengroße Chance auch für Industriestand­orte. Wir setzen da auch neue Akzente bei der Optimierung der Frequenzvergabever­fahren, das ist natürlich für den raschen Ausbau des Mobilfunks sehr zentral.

Verbesserungen kommen vor allem auch im Bereich des Zivilschutzes, auch das ist schon angesprochen worden, im Bereich der Notrufe. Änderungen wird es auch im Bereich des Konsumentenschutzes geben. Vielleicht zu ein paar neuen Regelungen im Detail: Zum einen handelt es sich sehr stark um wettbewerbsrechtliche Vereinfachungen von Kooperationen zwischen den Betreibern und auch um Koinvestitionen im Bereich des Netzausbaus. Wir schaffen die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Sende­masten, um auf der einen Seite die Anzahl der Sendemasten zu reduzieren. Im Hinter­grund stehen da ja auch immer Genehmigungsverfahren. Auf der anderen Seite wollen wir dadurch natürlich den Ausbau maßgeblich beschleunigen. Das Festlegen einer Min­destvergabedauer für Frequenzen das ist ein ganz entscheidender Punkt  kommt vor allem den Telekombetreibern zugute, ein neues Standortrecht erleichtert die Errichtung der Mobilfunkinfrastruktur.

Beim Notrufwesen und bei den Katastrophenwarnsystemen ist zu sagen, dass wir da auf ein europaweit einheitliches Warnsystem bauen. Ich glaube, wenn man sich vor allem auch die Unwetterkatastrophen des heurigen Jahres, speziell in Deutschland, vor Augen führt, ist es ein ganz notwendiges Instrument, dass vor allem auch innerhalb der Europäi­schen Union ein besser abgestimmtes und einheitliches Warnsystem eingeführt wird. Bis Mitte 2020 soll das in Österreich umgesetzt werden. Es wurde bereits angesprochen, es gibt auch da unterschiedliche Zuständigkeiten, vor allem eben auch aufseiten der Bundesländer. Da sind wir bereits in sehr guter Abstimmung, und ich bin sehr zuver­sichtlich, dass uns das auch gelingen wird.

Die Neuerungen im Konsumentenschutz sind auch bereits angesprochen worden: kom­pakte Vertragszusammenfassung, Verbesserungen bei Maßnahmen gegen Nummern­missbrauch und vor allem auch die Möglichkeit, die Verträge zu kündigen, wenn man beispielsweise den Wohnort wechselt. Das alles schafft ein konsumentenfreundlicheres Umfeld.

Ein Thema darf ich zum Schluss noch ansprechen, weil es uns sehr intensiv beschäftigt hat: die Frage der Netzsicherheit. Die Novelle enthält ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer beim Ausbau von 5G-Netzen. Wir stehen ja da an der Schwelle von neuen technologischen Entwicklungen. Es ist für die gesamte Europäische Union sehr, sehr wichtig, da auch ein einheitliches Regelwerk zu haben. Das Ganze ist jetzt Teil der Umsetzung der 5G-Toolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedstaaten erwartet. Wir schaffen einen Beirat bei der RTR, bei der unabhängigen Regulierungsbe­hörde, der auch alle zwei Jahre einen Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozu­lieferer erstellen wird. Das alles schafft für unser Land natürlich auch maximale Sicher­heit, gleichzeitig wollen wir beim Ausbau natürlich noch viel schneller und besser wer­den.

Das war ein Überblick über das TKG 2021. Ich würde sehr um Zustimmung zu der vor­liegenden gesetzlichen Regelung bitten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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