17.06

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Liebe Kolleginnen! Liebe Kol­legen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und vor den Bildschirmen! Gleich vorweg auch natürlich zu den Ge­meinden, zu den zwei Paketen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, die im Rahmen der Pan­demiebekämpfung ausgegeben wurden: Das ist auf der einen Seite das kommunale In­vestmentpaket eben in Höhe von 1 Milliarde Euro, und so wie die Gemeinde von Herrn Ofner haben das auch noch weitere 1 798 Gemeinden mit – wir haben es gehört – knapp 800 Millionen Euro bis dato in Anspruch genommen. Das heißt, es sind – und dafür ist noch bis Ende nächsten Jahres Zeit – noch 300 Gemeinden, die 200 Millionen Euro ab­rufen könnten. Ich habe auch nachgefragt, ob das daran liegen könnte, dass sie es sich nicht leisten können, und darauf kann es nicht zurückgeführt werden.

Wofür wurden diese Investitionen ausgegeben? – 30 Prozent flossen in Kindertagesein­richtungen und Schulen und weitere 30 Prozent flossen in den Klimaschutz, in Investi­tionen in die Kreislaufwirtschaft, in Energiesparmaßnahmen und in Fuß- und Radwege. Es ist gut, dass das Geld in solch eine Infrastruktur fließt, denn es fördert unser aller Lebensqualität, aber vor allem die Lebensqualität der Leute, die vor Ort wohnen, sich bewegen und die sich eben nicht so viel leisten können.

Beim zweiten Paket, den zweckfreien 1,5 Milliarden Euro, möchte ich kurz auch noch auf das eingehen, was vorhin schon gesagt wurde, aber das ein bisschen erläutern. Der Strukturfonds nämlich, die Unterstützung der strukturschwachen kleinen, von Abwande­rung betroffenen Gemeinden, wurde für 2020 und 2021 mit zusätzlichen 100 Millionen Euro ausgestattet, und genau das hilft ja auch wieder, die Liquidität dieser kleinen Ge­meinden zu verbessern, damit sie eben auch einen 50-prozentigen Zuschuss aus dem Investitionspaket in Anspruch nehmen können. Das bedeutet für solch strukturschwache Gemeinden, wenn ich es umrechne – ich weiß, es sind andere Indikatoren, aber ich habe es schon ein paarmal gesagt –, durchschnittlich 400 000 Euro für beide Jahre.

Genauso der Sondervorschuss, der immer als Darlehen genannt wird, der aber eigent­lich kein Darlehen ist: Dieses Jahr ist es schon so, dass die Ertragsanteile sehr wohl steigen – das haben jetzt auch schon mehrere gesagt, sie verringern sich nicht, sondern sie steigen dieses Jahr –, und ausgeglichen werden sie erst 2023, aber auch nur dann, wenn sie eine gewisse Mindestsumme übersteigen. Es sind zinsenlose Sondervorschüs­se, die genau jetzt eben auch, damit diese Investitionen beantragt werden können, die Liquidität erhöhen und dadurch natürlich die Handlungsfähigkeit der Gemeinden.

Fehler! Linkreferenz ungültig.Fehler! Linkreferenz ungültig.Auch das Zentrum für Verwaltungsforschung hat einen rezenten Blogbeitrag geschrie­ben, der die mittelfristigen Aussichten der Gemeindefinanzen bewertet, und kommt dort zum Schluss, dass die Hilfspakete des Bundes die Liquiditätsprobleme der Jahre 2021 und 2022 abgewendet haben. Das betrachte ich als sehr erfreulich, aber – wir haben es auch vom Herrn Bundesminister gehört –: Sollte es in den nächsten Jahren weiteren Bedarf geben, wird es auch dafür eine Lösung geben.

Zum Budget und zur Pflege: Der Pflege wird im Regierungsprogramm, aber auch bei der aktuellen Schwerpunktsetzung der Bundesregierung eine hohe Priorität eingeräumt. Das wissen Sie, und das wurde auch von beiden Gesundheitsministern immer wieder betont. In besonderem Fokus stehen dabei natürlich die Pflegebedürftigen, die pflegenden An­gehörigen und die Pflegekräfte, aber auch die Prävention von Pflegebedürftigkeit. Darauf möchte ich dann gleich zurückkommen.

In den kommenden Monaten werden da langfristige und nachhaltige Reformschritte gesetzt, und vergessen wir nicht: Auch in der Pflegereform ist das Mitwirken der Länder gefragt. Der große Brocken der Pflegethematik liegt in Ihrem Kompetenzbereich, wie zum Beispiel die Pflegeanstalten, die leider immer wieder in den Berichten der Volksan­waltschaft zu Menschenrechtsverletzungen vorkommen.

Es gibt genug Menschen, die keinesfalls ins Altersheim kommen wollen, oft leider zu Recht. Sie wären gerne zu Hause geblieben, sind aber oft dazu nicht in der Lage. Genau deshalb ist es wichtig, in die Prävention von Pflegebedürftigkeit zu investieren. Das ge­schieht unter anderem mit dem Projekt Communitynursing. Das ist eine niederschwel­lige, bedarfsorientierte und bevölkerungsnahe Arbeit sogenannter Communitynurses auf Gemeindeebene, die genau diesen Verbleib der älteren Menschen im eigenen Zuhause ermöglichen sollen.

Auch wurden 50 Millionen Euro für die Pflegeausbildung veranschlagt. Damit werden Menschen, die sich für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe ausbilden lassen wollen, die Ausbildungskosten ersetzt, und sie werden auch während der Absolvierung der Berufs­praktika finanziell unterstützt. Das stellt natürlich einen wichtigen Anreiz für mehr und für gut ausgebildete Menschen in der Pflege dar.

Derzeit werden aufseiten des Gesundheitsministeriums entsprechende Vorarbeiten zu konkreten Vorhaben und zu den für deren Umsetzung notwendigen Verhandlungen mit den Ländern geleistet, um zeitnah mit der Einleitung von konkreten Maßnahmen der Pflegereform beginnen zu können. Daher ist natürlich die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der in den nächsten Jahren zu realisierenden konkreten Reformvorhaben noch nicht möglich. Sobald die Reformvorhaben aber konkretisiert sind, wird die Bun­desregierung die erforderliche budgetäre Vorsorge natürlich sicherstellen.

Kurz zur Steuerreform: Es wurde mit verschiedenen Zahlen jongliert, auch aufgrund der Tatsache, dass man das natürlich immer alles verschieden berechnen kann und da auch in der Wissenschaft ein rechter Streit herrscht. Trotzdem ist es aber so: Es ist eine Entlastung der ArbeitnehmerInnen, und es ist eine weit höhere Entlastung der Arbeit­nehmerInnen als der Unternehmen, sogar dann, wenn man die kalte Progression be­rücksichtigen würde.

Bei dem, was erwähnt wurde, ist Folgendes nicht hinzugerechnet: die bereits letztes Jahr erfolgte Senkung der untersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent sowie die Anhebung der Negativsteuer, wovon insbesondere Niedrigverdienende und damit oft Frauen in Teilzeitjobs profitiert haben.

Abschließend zur Kinderbetreuung – mein Kollege Lackner hat es schon gesagt –: Das Feld der Elementarpädagogik ist Aufgabe der Länder und Gemeinden. Die Unterstüt­zung des Bundes ist über eine 15a-Vereinbarung geregelt. Der Bund steuert jährlich 142,5 Millionen Euro bei, diese Vereinbarung läuft aber im Herbst 2022 aus und müsste neu verhandelt werden. Daher strebt die Bundesregierung die Verhandlung einer Nach­folgeregelung im Sinne des Regierungsprogrammes an. Darin steht, dass diese Ver­einbarung an einem bedarfsgerechten Ausbau in allen Bundesländern ausgerichtet wird, mit einheitlichen Qualitätsmindeststandards und mit dem Vereinbarungsindikator für Fa­milie und Beruf konform gehend.

Und ja: Wir können viel besser machen, und Sie wissen, wir arbeiten weiter und intensiv daran, vor allem im Bereich der Pflege, der ArbeitnehmerInnen und der Frauen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

17.14

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm dieses.