17.15

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus dem Themenkomplex der Dringlichen Anfrage zwei Schwerpunkte herausgreifen.

Der erste Schwerpunkt ist Kinderbetreuung und Elementarpädagogik. Wir NEOS wollen, dass mehr in Bildung investiert wird. Investitionen in Kindergärten und Elementarbildung stehen für uns auf der Prioritätenliste ganz oben. Wir fordern da konkret mehr Fachkräfte und kleinere Gruppen, qualifiziertes Personal und zusätzliche Mittel insbesondere über einen Coronahilfsfonds.

Wichtig ist aber auch, dass die zusätzlichen Mittel an die Gemeinden auch mit entspre­chenden Qualitätskriterien und Zielen verbunden werden müssen, wie zum Beispiel Be­treuungsschlüssel, Öffnungszeiten, Ausstattung und Räumlichkeiten. Nur weil den Ge­meinden mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, heißt es im derzeitigen System ja nicht unbedingt, dass daraus eine bessere Kindergartenbetreuung resultiert. Was es aber je­denfalls braucht, ist ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Schwerpunkt ist das KIG, das Gemeindepaket und die Ertragsanteile. Wir NEOS haben beide Initiativen trotz Kritikpunkten wie der mangelnden Treffsicherheit – weil ja die Gemeinden von den Einnahmerückgängen unterschiedlich stark betroffen wa­ren – mitgetragen, weil es zur damaligen Zeit notwendig war, sowohl Liquidität als auch Investitionstätigkeit der Gemeinden zu stützen und für eine finanzielle Planungssicher­heit für die Gemeinden zu sorgen.

Die Zweckzuschüsse des KIG 2020 werden im Wesentlichen von allen Gemeinden ab­geholt. Man sieht, dass die Ausschöpfungsrate unabhängig von der jeweiligen Finanz­kraft in allen Gemeinden in einem ähnlichen Bereich liegt. Bisher sind, wie wir das auch schon gehört haben, laut dem aktuellen Budgetvollzug rund 650 Millionen Euro von der insgesamt einen Milliarde ausgeschöpft worden, also noch nicht der gesamte Rahmen­betrag. Woran das liegt, wurde bisher allerdings noch nicht erhoben. Ein möglicher Grund könnte darin liegen, dass die Baubranche derzeit überhitzt ist und dadurch Pro­jekte überteuert durchgeführt werden müssten. Möglicherweise ist in einigen Gemeinden aber auch gar kein Bedarf für Investitionsprojekte gegeben.

Vor diesem Hintergrund sollte über eine Verlängerung des Programms oder eines ähnli­chen Investitionsprogramms erst nach einer gründlichen Evaluierung des bisherigen KIG und Gemeindepakets entschieden werden. Letztlich geht es hier immer noch um Steuer­gelder, die möglichst sinnvoll eingesetzt werden sollen, und außerdem sollte bei weiteren konjunkturellen Maßnahmen – und dazu gehört auch ein Gemeindeinvestitionspro­gramm – nicht eine weitere Überhitzung einzelner Branchen riskiert werden.

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2021 beschlossen, dass es ein begleitendes Moni­toring der Auswirkungen von KIG und Gemeindepaket auf die Verschuldung und die Investitionstätigkeiten der Gemeinden geben soll. Dieses muss in jedem Fall zu einem laufenden Monitoring werden und sollte quartalsweise im Rahmen des Budgetvollzugs berichtet werden.

Aus dem aktuellen Bundesvoranschlag-Entwurf kann man lesen, dass das Abgabenauf­kommen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird, aber aufgrund des Gemeindepa­kets werden die Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden nicht in demselben Ausmaß steigen. Sollte sich daraus ein Finanzierungsproblem für die Gemeinden ergeben – und davon scheint das in der Anfrage erwähnte KDZ auszugehen –, könnte man eventuell den geplanten Rückzahlungspfad für die Gemeinden abflachen oder nach hinten schieben.

Das KDZ, das Zentrum für Verwaltungsforschung, prognostiziert sinkende finanzielle Spielräume für die Gemeinden und fordert daher gemeinsame Lösungen von Bund, Län­dern und Gemeinden. Es betont beziehungsweise fordert aber auch, dass längst fällige Reformen wie etwa eine Transferentflechtung insbesondere zwischen den Ländern und Gemeinden jetzt umgesetzt werden.

Genauso wichtig wäre aus Sicht des KDZ die längst überfällige Realisierung der Grund­steuerreform und die Einführung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs, um die bestehenden Mittel effizienter auf die einzelnen Gemeinden zu verteilen.

Die Forderungen von NEOS gehen in eine ganz ähnliche Richtung. Auf Gemeindeebene sollte einiges effizienter gemacht werden, zum Beispiel durch mehr Abstimmung und Kooperation mit anderen Gemeinden. Dadurch könnten Einsparungspotenziale genutzt werden. Einsparungspotenziale ergeben sich aber auch durch strukturelle Reformen bei Pflege, Kinderbetreuung und Gemeindestrukturen. Das wiederum geht aber nicht ohne Bund und Länder.

Wir NEOS fordern schon seit Langem eine strukturelle Änderung des Finanzföderalis­mus. Die Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung müssen auf den jeweili­gen Föderalismusebenen zusammengeführt werden und mit einer Steuerautonomie auf Gemeindeebene sowie einer Grundsteuerreform kombiniert werden. Das sollte auch mit einer Entflechtung der Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften und mit einer höheren Transparenz bei den Gemeindefinanzen und Förderungen einhergehen. Vie­len Dank. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

17.20

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bettina Anna Lancaster. Ich erteile ihr dieses.