4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2021 betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder und ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022 erlassen sowie die Exeku­tionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privat­sphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Gebührenanspruchs­gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Umweltförderungs­ge­setz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Bun­desmuseen-Gesetz 2002 und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2022) (1102 d.B. und 1154 d.B. sowie 10773/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2021 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das ABBAG-Gesetz geändert werden (1155 d.B. sowie 10774/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 4 und 5 ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich bitte um die Berichte.