11.33

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 5, in dem wir uns mit dem KMU-Förderungsgesetz befassen, geht es darum, dass durch die Übernahme der Coronagarantien die dadurch erwor­benen Forderungen des AWS und der ÖHT auf die Cofag übertragen werden sollen. In der Regierungsvorlage werden als Ziel eine Restrukturierung einschließlich einer Stun­dung der Forderungen und eine einheitliche Vorgangsweise bei den Regressforderun­gen genannt.

Nun ist es zwar grundsätzlich sinnvoll, diese Forderungen einheitlich zu handhaben, zum Beispiel hinsichtlich Restrukturierung, Stundung oder Regressforderung. Allerdings erfordert das aus unserer Sicht nicht notwendigerweise die Übertragung dieser Forde­rungen an die Cofag, sondern könnte auch in der bereits bestehenden Struktur ein­heit­lich gesetzlich geregelt werden. Wir NEOS wollen aus den schon bekannten Gründen, die ich gleich im Detail ausführen werde, keine unnötige Lebensverlängerung bezie­hungs­weise Einzementierung der Blackbox Cofag. Dieser ständige Hang zu Parallel­strukturen soll endlich abgestellt werden.

Die Mängel im Detail: Die Abwicklung und Vergabe von Milliardenbeträgen über die Cofag erfolgt intransparent und außerhalb der parlamentarischen Kontrolle. Es ist unverständlich, warum wir im Parlament im Normalbetrieb wochenlang über staatliche Zahlungen von ein paar Millionen Euro diskutieren, im Falle der Cofag aber Milliarden­beträge ohne parlamentarische Kontrolle vergeben werden. (Beifall der Bundesrätin Kahofer.) Wir NEOS forderten daher schon zu Beginn der Krise gemeinsam mit Kolle­ginnen und Kollegen der anderen Oppositionsparteien die Schaffung eines eigenen Unteraus­schusses des Nationalrates zur parlamentarischen Kontrolle der Wirtschafts­hilfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Punkt betrifft die Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen. Die Hilfen der Cofag werden nämlich auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags vergeben. Das bedeutet, es besteht kein Rechtsanspruch und es gibt auch keine Rechtsmittel für Unternehmen.

Der dritte Punkt bezieht sich auf die langsame Abwicklung und die fehlende Auskunft. Man hat mit der Cofag eine neue Struktur erschaffen, um dann erst recht wieder die Mitarbeiter der Finanz in Anspruch zu nehmen, weil die Cofag mit der Abwicklung immer neuer Hilfsinstrumente überfordert war. Im Ergebnis bringt das nur Nachteile für Unternehmen: eine längere Bearbeitungsdauer, weniger Rechtssicherheit und weniger Informationen.

Der nächste Punkt betrifft die Tatsache, dass die nahezu ausschließliche Abwicklung der Wirtschaftshilfen über externe Stellen wie die Cofag oder auch die WKO haus­haltsrechtlich problematisch ist, weil damit der Grundsatz der Transparenz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes – § 3 Bundeshaus­haltsgesetz – infrage gestellt wird. Dazu kommen Probleme beim Rechnungswesen. Während die Verrechnungssysteme des Bundes hinsichtlich des Public Financial Management State of the Art sind, ist das bei externen Abwicklern wie der Cofag oder auch dem Härtefallfonds bei der WKO nicht notwendigerweise gegeben. Dazu kommt die Intransparenz über den Bezug der Wirtschaftshilfen. Bis auf die Berichterstattung über den Budgetvollzug – das sind aggregierte Daten – kommt vonseiten der Regierung diesbezüglich nicht viel. Immerhin müssen geleistete Hilfszahlungen über 100 000 Euro von der Cofag gemeldet und in einer Datenbank der EU gespeichert werden. Ohne diese europäische Transparenzvorgabe würden wir wohl immer noch ziemlich im Dunkeln tappen.

Die ÖVP wendet gerne ein, dass es ja diesen Cofag-Beirat gibt und dass den Ab­geordneten der Opposition die Möglichkeit gegeben worden ist, selbst im Beirat zu sit­zen. Dieser kann jedoch, falls es eine einfache Mehrheit gibt, einen Beschluss des Aufsichts­rats höchstens für 48 Stunden verzögern. Darüber hinaus unterliegen sämtliche Infor­mationen, die ein Beiratsmitglied erhält, der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet: Die Informationen dürfen gar nicht öffentlich gemacht werden. Eine Beiratszugehörigkeit wäre daher mit einem Abgeordnetenmandat nach Ansicht von uns NEOS unvereinbar.

Zuletzt noch zum zweiten Tagesordnungspunkt, der in der Debatte behandelt wird, dem Budgetbegleitgesetz. Das ist, wie wir schon gehört haben, wieder ein Sammelgesetz, das mehrere Punkte enthält, denen wir zustimmen würden beziehungsweise denen wir in zweiter Lesung im Nationalrat zugestimmt haben. Dazu gehören zum Beispiel die Kapitel Justiz oder Konsumentenschutz. Es enthält aber leider auch so schwerwiegende Punkte, die wir negativ beurteilen, dass wir dem Ganzen nicht zustimmen.

Eines möchte ich dabei herausgreifen, das ist der Bundeszuschuss, der ursprünglich nur an das Bundesland Niederösterreich gewährt werden sollte. Diese Jubiläumszuschüsse sind, wenn man sich deren historische Entwicklung anschaut, sehr willkürlich, man kann fast sagen, feudalistisch. Dem Land Salzburg wurde für 200 Jahre Zugehörigkeit von 1815 bis 2015 ein Zuschuss gewährt. Dem Land Burgenland wurde bereits für die 80-jährige, für die 85-jährige und für die 90-jährige Zugehörigkeit zu Österreich ein Zu­schuss gewährt, dem Land Kärnten ein Zuschuss für das 80-jährige, das 85-jährige und das 100-jährige Jubiläum der Volksabstimmung, dem Land Tirol 2009 ein Zuschuss für das 200-jährige Jubiläum der Erhebung im Jahr 1809. Das ist komplett inkonsistent. Manche Bundesländer bekommen überhaupt keine Bundeszuschüsse. Wenn schon solche gewährt werden, dann sollte das auf einer transparenten Grundlage erfolgen. – Vielen Dank.

11.39

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr das Wort.