11.39
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Frauenministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen! Ich bin stolz auf die Arbeit der grünen Justizministerin und ich freue mich, dass ich schon fast in jeder Plenarsitzung hier zu etwas Neuem, das sie im Bereich des Gewaltschutzes auf den Weg gebracht hat, reden darf – danke dafür, vor allem jetzt in den 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen! Ich freue mich auch, dass Kollegin Wolff von der ÖVP zu ähnlichen Themen wie ich – zum Gewaltschutz, zu den Gewaltschutzmaßnahmen genauso wie zum Umweltförderungsgesetz – spricht.
Wir haben es schon gehört: Es geht darum, dass in gerichtlichen Wegweisungsverfahren – also dort, wo es um die Verhängung von Vertretungs- und Annäherungsverboten geht – die RichterInnen von Amts wegen oder aber auch auf Antrag zusätzlich auch Gewaltpräventionstrainings vorschreiben. Das ist eine gute und logische Ergänzung dazu, dass auch die Polizei seit September den Gefährdern diese Maßnahme, diese Gewaltpräventionskurse vorschreiben kann. Das bedeutet, der Gefährder muss die Beratungsstelle innerhalb von fünf Tagen kontaktieren und er muss innerhalb von 14 Tagen eine erste Gewaltberatung durchführen. Tut er das nicht, dann wird er mit 2 500 Euro und im Wiederholungsfall mit 5 000 Euro bestraft, und das ist gut so. Das ist eine sehr gute Entwicklung in der Täterarbeit, weil wir zunehmend gewaltbereite Männer dazu bringen, endlich selbst etwas dagegen zu tun. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
Es scheint, wir – aber vielleicht nicht alle von uns – haben endlich kapiert, dass es nicht nur die Frauen sind, die schuld an der Gewalt sind, sondern erwachsene Männer, egal welcher Herkunft. Sie alle handeln aufgrund eines immer noch mörderischen, altvaterischen und patriarchal geprägten Welt- und Geschlechterbildes, aber das darf für die Handelnden keine Ausrede sein. Der Blick muss auf die Verursacher von Gewalt gerichtet sein, nicht mehr nur auf uns Frauen, von denen bisher die Verhaltensänderung verlangt wird. Man sagt immer: Stell dich doch auf eigene Beine! Lass dir das nicht gefallen! Mach einen Selbstverteidigungskurs! Zieh dich nicht so aufreizend an! Et cetera, et cetera.
Männer sind nun gefordert, aktiv etwas gegen ihr aggressives und gewaltvolles Verhalten zu tun. Sie werden dabei sogar professionell von Männerberatungsstellen unterstützt – und das gratis. Dort werden überholte Männlichkeitsbilder thematisiert und das eigene Bild wird reflektiert. Dort können Bilder abseits vom starken Mann kreiert werden – und ich würde einmal behaupten, das würde auch hier so manchen Männern guttun –, und natürlich werden dort auch Antigewalttrainings gemacht. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der FPÖ.)
Abschließend zu diesem Punkt möchte ich noch herausstreichen, was mir im Bereich Gewaltschutz aufgefallen ist. Verschiedene MinisterInnen schaffen es da, gut und ergänzend zusammenzuarbeiten. Die Justizministerin stärkt und erweitert die Instrumente der RichterInnen gegen Gewalt. Der Innenminister stockt bei der Polizei auf und lässt die PolizistInnen besser schulen. Der Sozialminister schließlich stärkt die Männerberatungsstellen – es läuft gerade eine österreichweite Kampagne zur Stärkung von Zivilcourage und zur Bekanntmachung von Männerberatung –, und Ausdruck findet das Ganze in den hoffentlich verstärkt einsetzenden Hochrisikofallkonferenzen. Ich möchte hier auch mein Danke für diese koordinierte Zusammenarbeit zwischen den MinisterInnen aussprechen.
Die SPÖ kritisiert in ihrem Entschließungsantrag die Budgetmittel, und da kann ich leider nicht umhin, Sie auch daran zu erinnern: Sie hätten schon vor Jahren während Ihrer Regierungsbeteiligung – in der langen Zeit, in der Sie die Frauenministerin stellten – mehr Geld dafür ansetzen können, dann wären wir auch heute schon viel weiter. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Trotzdem haben wir die höchste Steigerung im Frauenbudget seit jeher – Frau Kollegin Wolff hat es schon gesagt (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP) –, aber ja: Es braucht mehr Geld und noch stärkere Zusammenarbeit, und wir bleiben dran.
Nun etwas ganz anderes: ein paar Worte noch zum Umweltförderungsgesetz. Förderungen sind ein wichtiger Teil des Maßnahmenpakets der ökosozialen Steuerreform. Das Fördervolumen für die reguläre Umweltförderung wurde um ein Drittel erhöht und beträgt 710 Millionen Euro bis 2025.
Das Fördervolumen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors – das heißt: „raus aus Öl und Gas“ und Sanierungsoffensive zur Senkung des Energiebedarfs – wird in den nächsten zwei Jahren auch um 150 Millionen auf 800 Millionen Euro aufgestockt und beträgt 1,14 Milliarden Euro für 2023 bis 2025. Das sind insgesamt 2 Milliarden Euro für den Heizkesseltausch und für die thermische Sanierung.
Es ist aber auch eine ökosoziale Lenkungsmaßnahme, daher gehen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte beim Umstieg auf klimafreundliche Heizung und bei der thermischen Sanierung 330 Millionen Euro bis 2025 an die Länder. Das sind in dieser Regierungsperiode allein im Umweltförderungsgesetz 3 Milliarden Euro Fördergelder für die Verringerung von umweltschädlichen Emissionen mit dem Ziel der Dekarbonisierung des gesamten Wirtschaftssystems – aber immer unter der Prämisse des sozialen Ausgleichs.
Das alles wird signifikante Auswirkungen auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen haben, aber es wird auch immens positive Effekte auf die Volkswirtschaft haben, denn mittels Förderungen investiert der Staat in die Wirtschaftsbelebung, in Aufträge und Arbeit, und das Geld, das investiert wurde, kommt durch die verschiedensten Steuereinnahmen wieder zurück und kann damit wieder der Allgemeinheit und der Verteilungsgerechtigkeit zugutekommen. Beides im Auge zu behalten – Klimaschutz und Wirtschaftsförderung – ist genau der richtige Weg, und ich bin versucht zu sagen: das Beste aus beiden Welten.
Ein Satz noch zum VKI: Ja, er ist eine wichtige Institution, und daher läuft gerade eine Evaluierung die Finanzierung betreffend, die Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, und daher wird es im Frühjahr eine Entscheidung darüber geben, wie eine mittel- beziehungsweise langfristige Finanzierung aussehen könnte. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
11.47
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr das Wort.