6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden (1029 d.B. und 1145 d.B. sowie 10768/BR d.B. und 10775/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden (1100 d.B. und 1146 d.B. sowie 10776/BR d.B.)
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (2009/A und 1147 d.B. sowie 10777/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (1030 d.B. und 1148 d.B. sowie 10778/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls (960 d.B. und 1149 d.B. sowie 10779/BR d.B.)
Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Berichte. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)