12.10

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zusehe­rinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 werden unter einem verhandelt. Kollege Appé hat ja jetzt schon einiges ausgeführt. Ich möchte mich auch auf den Tagesordnungspunkt 6, auf die Gesetzesänderungen bei den Pfandbriefen, konzentrieren. Dabei handelt es sich um Gesetzesbereinigungen und An­passungen an EU-Regeln, also um Richtlinienumsetzungen. Zusätzlich zu den Anpas­sungen an EU-Richtlinien werden wir die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Rege­lungen vereinheitlichen.

Das Pfandbriefgesetz sieht im Wesentlichen die Etablierung einer einheitlichen Defini­tion im gesamten europäischen Raum vor, um für hohe Qualität und Sicherheit zu sor­gen. Die Schuldverschreibungen sollen den einschlägigen Aufsichtsanforderungen ent­sprechen, gleichzeitig wird aber auch auf existierende nationale Regelungen Bedacht genommen werden. Es werden alle Kreditinstitute eine Berechtigung zur Emission ge­deckter Schuldverschreibungen erlangen können. Um Rechtssicherheit zu gewährleis­ten, sollen die Deckungswerte einheitlich geregelt werden. Grenzüberschreitender Ver­trieb von Pfandbriefen wird durch die Umsetzung des europäischen Rahmens ermöglicht werden.

Es sollen im Interesse der Banken und natürlich auch der Kunden unnötige Kosten ver­mieden und damit weiterhin günstige Finanzierungen gesichert werden. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, meine Damen und Herren, weil diese Gelder als kostengünstige Kredite für den privaten und gemeinnützigen Wohnbau verwendet werden.

Von der FMA, den Banken und der Nationalbank, also von den Stakeholdern, wurde der Gesetzentwurf sehr begrüßt, insbesondere weil dadurch die österreichischen Banken einheitlichen Rechtsgrundlagen unterliegen würden.

Um die soeben ausgeführten Ziele zu erreichen, soll das neue Pfandbriefgesetz ge­nehmigt werden. Das wäre sehr wichtig. Ich ersuche Sie deshalb namens meiner Frak­tion um Zustimmung zum neuen Pfandbriefgesetz.

Des Weiteren soll mit den vorliegenden Gesetzen Folgendes beschlossen werden: Es geht um neue Regeln für Investmentfonds. Die Erhöhung der NoVA für bereits bestellte Fahrzeuge wird aufgrund bestehender Lieferengpässe auf Mai 2022 verschoben. Zu­dem geht es um zwei Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten und Österreich und Korea. Konkret geht es um das Gebiet der Steuern vom Einkommen. Um den OECD-Standards zu entsprechen und Missbrauch vorzubeugen, soll es zu den notwendigen Änderungen kommen.

Bevor ich meine Ausführungen schließe, möchte ich mich noch bei Ihnen, Herr Finanz­minister, für die Vorlage des Budgets 2022, welches ja bereits im Plenum des National­rates beschlossen wurde, und damit für die ökosoziale Steuerreform bedanken.

Ein ganz großartiger, essenzieller Punkt bei der Steuerreform ist die Entlastung der Fa­milien. Da möchte ich als großes, wirksames Beispiel den Familienbonus nennen. Dieser wird, wenn er beschlossen wird, von 1 500 Euro auf 2 000 Euro erhöht. Der kleine Familienbonus wird auf 500 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass den Familien aus diesem Titel tatsächlich bis zu 2 000 Euro beziehungsweise bis zu 500 Euro pro Jahr und pro Kind mehr im Geldbörsl bleiben werden.

Der Kindermehrbetrag wird ausgeweitet. Er soll zukünftig auch für Ehepartnerschaften zu­stehen, die wenig oder keine Steuern zahlen, also für die Bezieher niedriger Einkom­men.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden für Einkommen bis zu einer gewissen Höhe gesenkt. Zudem werden, um noch ein Beispiel zu nennen, die zweite und dritte Lohn­steuer­stufe gesenkt, was vor allem in den unteren und mittleren Einkommensbereich hinein wirkt.

Das bedeutet – zusammengefasst – eine spürbare Entlastung für die Familien sowie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

12.15

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Johannes Hübner. Ich erteile ihm die­ses.