13.13

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Staatssekretär! Ich werde nur zum 12. Tagesordnungspunkt sprechen, und zwar zur Novelle des Strafgesetzbuches in Umsetzung der EU-Richtlinie zur Be­kämpfung der Datenkriminalität im Zusammenhang mit dem unbaren Zahlungsverkehr.

Da gibt es ein großes Problem, und das ist das Durcheinanderwürfeln der Strafhöhen beziehungsweise Strafsätze. Das ist nicht nur unserer Ansicht nach mit unserer Rechtsordnung unvereinbar. Auch die Anwaltskammer hat das in ihrer Stellungnahme gesagt, und mehrere Professoren haben darauf hingewiesen. Es geht dabei vor allem um zwei Dinge: Auf der einen Seite wird der wohlbegründete und sonst überall durch­gezogene Grundsatz, dass Diebstahl und Betrug gleich unwert sind, durcheinander­geworfen. Bei uns ist es ja so, dass von den Mindest- bis zu den Höchstsätzen – das geht von sechs Monaten bis zehn Jahren – die gleiche Strafdrohung darauf steht, ob man jemandem durch Täuschung etwas herauslockt oder ob man es ihm wegnimmt, also ob man beispielsweise einer Frau das Taschl zieht; sozialdemokratisch bin ich immer sehr frauenbezogen in meinen Vergleichen.

Es ist unserer Ansicht nach klar verfassungswidrig, bei einer einzigen Deliktsgruppe – und da handelt es sich um Internetdelikte – diese Gleichwertigkeit aufzuheben und die Strafsätze für betrügerische Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln im Internet, also unbaren Zahlungsmitteln, zu vervierfachen. Während es sonst bei geringer Qualifizierung einen Eingangsstrafsatz von bis zu sechs Monaten gibt, wird das jetzt bei Internetdelikten auf sechs Monate bis zu zwei Jahre ausgedehnt, sonst bleibt es überall gleich. Das ist in unserer Rechtsordnung einfach nicht unterzubringen, also das darf man, Richtlinie hin oder her, so nicht beschließen.

Das Zweite ist die Einführung eines neuen Tatbestandes der organisierten Kriminalität. Bei uns ist organisierte Kriminalität im Sinne einer Bandenbegehung dann vorhanden, wenn man selbst in einer Gruppe von Kriminellen agiert und ein zweiter Krimineller mitmacht. Nur im Internet, also betreffend diese Kriminalität im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln, wird das anders definiert: Da muss man nur Mitglied einer Gruppe sein und kein anderer mitmachen. Das sind Dinge, die nicht zusammenpassen, also da müsste man das ganze Strafgesetzbuch überarbeiten, wenn man die Strafsätze so festlegen will, wie es vorgesehen ist. Da das nicht der Fall ist und wir damit ein unserer Ansicht nach verfassungswidriges Strafrahmensystem einführen, sind wir gegen diese Regierungsvorlage. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.16

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile dieses.