13.30

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist tatsächlich schwierig bei diesen nacheinander gereihten Tiefpunkten des Parlamentarismus, zur Tagesordnung zurückzukehren. Ich muss selbst sagen, ich habe Herrn Kollegen Bernard tatsächlich so, in dieser Weise noch nicht gekannt. Ich weiß nicht, aber ich nehme an, da gibt es irgendeine strategische Veränderung im Klub der FPÖ, denn wie kann es sonst sein, dass man sich wirklich gezielt aufs tiefste Niveau begibt (Bundesrat Spanring: Ihr gebt vor, was Niveau ist?!) und sich offensichtlich auch Kollegen, die sonst noch nicht so oder mir zumindest noch nicht so negativ aufgefallen sind, dazu veranlasst sehen, sich diesen Untergrenzen anzunähern? Da muss man sich wirklich einmal näher darüber unter­halten, was hier beigetragen werden kann, um der Würde des Hauses wieder zu ent­sprechen. Da bitte ich Sie, in sich zu gehen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Aber ich muss auch sagen, die Replik des Ministers Blümel war auf demselben Niveau und auch entbehrlich. Das möchte ich an dieser Stelle auch gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt möchte ich aber doch zur Tagesordnung zurückkommen. Wir merken in vielen Bereichen, die rechtlichen Bestimmungen hinken den technologischen Entwicklungen eigentlich permanent hinterher und damit auch den Praktiken des Wirtschaftslebens und auch den Praktiken der Kriminalität. Es sind neue Zahlungsmittel entstanden, digitale, virtuelle Währungen, neue Zahlungsmodalitäten. Das mag praktisch sein – Präsident Raggl hat ja auch einige praktische Anwendungsfälle erläutert –, das birgt aber auch Gefahren in sich: Betrug, Fälschungen, das Absaugen von Daten zum Missbrauch der­selben in Phishing-Mails, Geldwäsche. Diese Deliktsgruppen erreichen durch virtu­elle Währungen eine neue Dimension, und daher sind die in der Regierungsvorlage vorge­sehenen Anpassungen an die zugrunde liegende EU-Richtlinie auch notwendig. Bei diesen Deliktsgruppen steckt ja auch eine viel stärkere kriminelle Energie dahinter, die Schadenssummen sind auch immens. Dadurch ist meines Erachtens auch eine höhere Strafdrohung gerechtfertigt.

Diese wichtigen Themen können im Wesentlichen dem Grunde nach – die Strafdro­hun­gen sind natürlich noch immer nationalstaatliche Bestimmungen – nur EU-weit ange­gangen werden, und diese müssten ohnehin noch intensiver bearbeitet werden. Auch die Dimension der Kryptowährungen in Bezug auf die Realwirtschaft insgesamt wird meines Erachtens immer noch stark unterschätzt.

Ich habe im Ausschuss die zuständige Beamtin gefragt, ob die Justiz personell über­haupt in der Lage ist, dieses Gesetz umzusetzen. Der Antwort war zu entnehmen, dass das tatsächlich ein Problem ist, weil es da natürlich beim richterlichen Personal, aber auch beim restlichen Justizpersonal entsprechendes Know-how, entsprechendes Fach­wissen braucht, das sehr oft, weil das so ein schnelllebiges Gebiet ist, einfach nicht vorhanden ist. Deshalb wird natürlich auch geschult und gibt es entsprechende Quali­fizie­rungsmaßnahmen, was gut ist, aber diese müssten auch entsprechend forciert wer­den, beziehungsweise braucht es auch die entsprechende personelle Ausstattung im Gerichtswesen insgesamt, um dieser immer größer werdenden Dimension dieses Delikts­sektors auch gerecht werden zu können.

Die Kriminalität, die Wirtschaftskriminalität verlagert sich immer mehr ins Netz, und dem muss auch Rechnung getragen werden, eben wie gesagt bei den Ressourcen, aber auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, und darum ersuche ich Sie auch, Frau Ministerin. Insgesamt ist dem Gesetz aber aus unserer Sicht jedenfalls zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke sehr.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.