14.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck, du hast es genau auf den Punkt getroffen: Es geht eigentlich um genau dieses praktische Ver­halten, das wir täglich an den Tag legen können, die praktischen Tipps. Jeder kann einen Beitrag leisten, Müll zu vermeiden. Wir machen das zu Hause so: Meine Jungs hatten ein Lieblingsgetränk, das es nur in der 1,5-Liter-Plastikflasche gegeben hat. Sie haben dann von sich aus gesagt: Nein, jetzt gehen wir einmal in den Supermarkt und schauen, ob es nicht eine Alternative in einer anderen Verpackungsform gibt! Ich glaube, um ge­nau das geht es: dass wir – erstens einmal – ein Umdenken unterstützen. Dieses Um­denken findet in der nächsten Generation ja auch statt, das muss man ehrlicherweise sagen, vielleicht schon auch in unserer, aber in der nächsten Generation sowieso.

Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir ganz gezielt Maß­nahmen zur Reduktion von Plastikmüll, Plastikverpackungen, Müll insgesamt setzen möchten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir etwas gegen diese Plastikflut tun müssen, dass wir Einwegplastik reduzieren müssen und die Recyclingquote entsprechend erhöhen müssen. Das wollen wir tun. Ich bin überzeugt, dass die Novelle des Abfallwirt­schaftsgesetzes da einen ganz entscheidenden Beitrag leisten wird.

Ziel – und das wurde schon angesprochen – ist es, die Mehrwegquote von derzeit rund 20 Prozent auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 dann auf 30 Pro­zent zu erhöhen. Das ist das Ziel, das ist auch sehr ambitioniert, aber aus meiner Sicht durch­aus machbar. Wichtig dabei ist, glaube ich, auch eine gewisse Flexibilität zu bieten, eine Wahlfreiheit zu bieten. Das ist wichtig. Jedes Handelsunternehmen kann selbst wählen, ob es die Quoten auf der Angebotsseite oder nach dem verkauften Volu­men erfüllen möchte.

Wenn ich noch ein paar Sätze zum Einwegpfand sagen darf: Da sind aus meiner Sicht drei Dinge ganz entscheidend. Auf der einen Seite ist eine Übergangsfrist wichtig – Kollege Novak hat das angesprochen, jetzt komme ich zur Antwort –, damit die betroffe­nen Unternehmen eine Planungssicherheit haben. Das brauchen sie dringend, das ist wichtig, das ist praxisbezogen, und daher kommt das Pfand ab dem 1. Jänner 2025.

Kollege Novak, die Wirtschaftskammer hat das nicht verhindert oder blockiert, aber die Wirtschaftskammer hat darauf gedrängt, eine praxistaugliche Lösung zustande zu bringen, damit die Unternehmen nicht über Gebühr belastet werden – das ist eigentlich der Grund –, und hat sich sehr konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht. Wir werden auf die Praxistauglichkeit achten, natürlich auch bei der Verordnung; die konkrete Aus­gestaltung ist ja noch offen und ist per Verordnung zu regeln. Natürlich werden da auch die Realitäten der Händler, die Anliegen der Händler, insbesondere der ganz kleinen Lebensmittelhändler, der Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen sein, damit eben diese Regelungen in der Praxis dann auch funktionieren und nicht nur im stillen Kämmerchen auf dem Papier niedergeschrieben werden.

Wir werden darauf schauen, dass am Ende ein kluges System, ein innovatives System herauskommt, das die europäischen Ziele und unsere nationalen Kreislaufwirt­schafts­ziele entsprechend unterstützt. Natürlich muss man die Wirtschaft bei der Umsetzung unterstützen, auch finanziell unterstützen. Wir haben daher für den Handel, für die kleinen Händler insgesamt 110 Millionen Euro bis 2026 für Rücknahmeautomaten, für Waschanlagen, für Mehrwegabfüllanlagen vorgesehen.

Ich glaube, dass das jetzt ein sehr ausgewogenes Paket geworden ist – Gott sei Dank – und ein guter Schritt, ein richtiger Schritt in Richtung weniger Müll, vor allem weniger Plastikmüll. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.30