14.39

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Von der Polemik zur Sache: Die Definition des Begriffs Waffe hängt ja von kulturellen und auch von technischen Ansichten ab und ist daher in verschiedenen Epochen und natürlich auch Ländern un­terschiedlich.

Im Allgemeinen sind ja Waffen Mittel, die ein Lebewesen in einer Konfliktsituation sowohl psychisch als auch physisch seiner Handlungsfähigkeit und Unversehrtheit berauben können. In den meisten Fällen assoziiert man ja mit dem Begriff Waffe eine Schusswaffe, also ein Gewehr, eine Pistole, einen Revolver, Kanonen und überhaupt Kriegsgeräte.

Auch die Begriffsdefinitionen, nämlich von Waffenbesitzkarte und Waffenpass, werden sehr häufig vermischt – beim Wein würde man sagen cuvetiert, also leicht vermischt – und natürlich entsprechend auch hier immer missverstanden. Die Waffenbesitzkarte dient ja nur zum Besitz, aber nicht zum allgemeinen Führen einer Waffe. Dazu braucht man eben einen Waffenpass. Berufsbedingt werden Polizistinnen und Polizisten, Justiz­beamte und -beamtinnen, aber auch die Militärpolizei – der mein Vorredner angehört – damit ausgestattet. (Bundesrat Spanring: ... -polizistinnen! Wenn, dann muss man des durchziehen, das Gendern!)

Dementsprechend ist es halt auch so – und daran sieht man, wie stark und intensiv dieses bisherige Waffengesetz schon eingesetzt wurde –, dass zum Beispiel von den 400 österreichischen Elitesoldaten beim österreichischen Bundesheer, dem Jagdkom­mando, nicht alle einen Waffenpass ausgestellt bekommen haben oder bekommen, weil sie in den verschiedenen Bundesländern leben und die dortigen Bezirkshaupt­mann­schaften entsprechend über eine Ausstellung oder Einschränkung entscheiden.

Der Begriff der Waffe ist aber nicht immer im materiellen Sinn zu definieren. Auch Com­puterprogramme können als Waffe dienen.

Ein kleiner Exkurs zu den Jägern: Die Jäger bezeichnen ja die Hauer des Wildschweines insgesamt als Waffe, wobei die Zähne im Unterkiefer Gewehre heißen, auch das Geweih und Gehörn eines Tieres kann als Waffe bezeichnet werden. Ich hoffe, das stimmt so aus den Übertragungen.

Jetzt komme ich aber zu einem sehr wesentlichen Punkt: Eine sehr häufig eingesetzte Waffe ist die dem Menschen gegebene verbale Sprachartikulierung, die Kommunikation. Kriege werden durch Streitgespräche verursacht und angezettelt und dann mit Waffen­gewalt ausgeführt. Die Sprache als Waffe wird sehr oft – und wir haben nicht nur heute wieder ein lebendiges Beispiel dafür hier im Hohen Haus gehört, sondern wir hören es immer wieder – sauber und wider besseres Wissen eingesetzt und für Verunglimp­fun­gen, Diffamierungen, persönliche Beleidigungen, auch Anschüttungen – immer unter dem Deck­mantel der Immunität – bewusst eingesetzt. Ein Ordnungsruf bleibt ohne Auswir­kungen, wird lächelnd registriert und als Sammeltrophäe wie auf einem Samtpolster vor sich hergetragen.

Hier sollte man im weiteren Sinne am verschärften Waffengesetz Anleitung nehmen. Hinsichtlich des Mottos: Für eine Waffe brauche ich dieses und jenes, aber reden kann ich, was ich will!, braucht es natürlich auch eine gewisse Anleitung zur Selbstdis­ziplinie­rung, vor allem auch des Anstandes und der Kinderstube.

Beim neuen Waffengesetz geht es ja nicht nur um Waffenverbote, sondern es geht vor allem auch darum, dass Verschärfungen bei der Verlässlichkeitsprüfung für eine Waffen­erlaubnis durchgeführt werden. So sollen künftig beispielsweise Waffenverbote auf Per­sonen mit bestimmten Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch ausgeweitet werden, und auch bei der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes soll auto­matisch ein vorläufiges Waffenverbot gelten. Damit wird gewährleistet und hoffentlich auch umgesetzt, dass nachhaltig ein Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, gegeben ist.

Neu ist außerdem, dass im Falle einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüfen muss, ob die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden Gewalttätern Schusswaffen dauerhaft entzogen. Nach dem verheerenden Terroranschlag im Vorjahr reagierten unsere Bundesregierung, unser Bundesminister und das Parlament professionell und prompt mit dem zweiten Antiterrorpaket.

Vorher wurden schon religiös motivierte extremistische Verbindungen nach dem Straf­recht entsprechend strafbar gemacht. Schon die Gründung von und die Beteiligung an solchen Vereinigungen sind strafbar.

Im Vereinsgesetz geht es vor allem darum, dass Vereinen nur der reine Vereinszweck zugelassen wird und dass die Vereine nicht für eine Kultusausübung – das obliegt ausschließlich den Religionsgemeinschaften und eben nicht den Vereinen – miss­braucht werden. – So viel zum Vereinsgesetz.

Beim Sprengmittelgesetz geht es darum, dass Plastiksprengstoffe in Zukunft eine Bei­mischung erhalten, durch die sie besser aufspürbar sind und somit terroristische Spreng­stoffattentate erschwert beziehungsweise verhindert werden.

Die Sicherheit geht uns so wie die Gesundheit alle etwas an. Tun wir unser Bestes dafür und tragen wir mit verschärften Gesetzen, die auch einzuhalten sind, dazu bei! Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.46

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile ihm dieses.