21.22

Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mein heutiger Redebeitrag als Bereichssprecherin für die Seniorinnen und Seni­oren dieses Landes bezieht sich natürlich auf das Pensionsanpassungs­ge­setz 2022.

Die Regierung hat sich auf eine Pensionsanpassung für das kommende Jahr geeinigt. Mit 1.1.2022 werden die Bruttopensionen bis 1 000 Euro um 3 Prozent erhöht. Der gesetzliche Anpassungswert liegt bei lediglich 1,8 Prozent, obwohl die Inflation deutlich anzieht. So waren im November die Preise um circa 4,3 Prozent höher als vor einem Jahr. Für die Pensionen von 1 000 bis 1 300 Euro kommt eine Einschleifregelung, für alle Pensionen ab 1 300 Euro gilt die Inflationsanpassung von 1,8 Prozent.

Die Regierung mag mit dieser Regelung zufrieden sein, die Pensionistinnen und Pen­sionisten sind es nicht. Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, Peter Kostelka, bezeichnet diese 1,8 Prozent als völlig unzureichend. Die geplante Erhöhung hat seiner Meinung nach nichts mit Kaufkraftsicherung zu tun. Das ist ein Argument, das immer wieder vorgebracht wird und auch hier gefallen ist. Er fordert mindestens 2 Pro­zent. Auch 3 Prozent für die kleineren Pensionen sind ihm viel zu wenig. Um die Alters­armut zu verringern, muss es in Richtung 4 Prozent gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Immerhin beziehen fast eine Million Menschen eine derart kleine Pension, bis zu 1 000 Euro, und in etwa 850 000 bis 900 000 Pensionsbezieherinnen beziehungsweise -bezieher er­halten 1 000 bis 2 000 Euro. Die angedachte Einschleifregelung ist viel zu steil. Wir fordern die Einschleifung bis 2 000 Euro. Bei dieser Regelung würden zumindest die Leute, die eine Pension von 1 300 Euro bekommen, um 39 Euro mehr bekommen, sonst würde die Erhöhung nur 23,40 Euro betragen. Dass hingegen die Sonderpensionen unbegrenzt erhöht werden können, ist völlig unverständlich. Das ist nicht gerecht. Das ist unfair und spielt die Versicherungsgruppen gegeneinander aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Pensionssystem zeigt mehrere Problemfelder auf, zum einen bei den untersten Pensionen, also jenen, die unter der Armutsgrenze liegen. Es ist traurig, dass in einem Land wie Österreich Pensionen unter der Armutsgrenze ausgezahlt werden. Das betrifft in unserem Land 200 000 Personen, davon 134 000 Frauen.

Damit komme ich gleich zum nächsten Problemfeld, den Frauenpensionen. Die Benach­teiligung von Frauen zieht sich durch sämtliche Lebensbereiche und durch das ganze Arbeitsleben und endet leider auch nicht bei den Pensionen. Um die Pensionen der Frauen anzuheben, braucht es eine Reihe von Maßnahmen. Eine davon wäre ein flächendeckender und rascher Ausbau von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulformen. (Beifall bei der SPÖ.) Eine verbesserte Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten ist ebenso dringend erforderlich.

Mit Anfang 2022 werden Abschläge für Langzeitversicherte eingeführt, also für Men­schen, die 45 Jahre lang Beiträge einbezahlt haben. Alle neuen Pensionistinnen und Pensionisten, die 2021 in Pension gehen oder gegangen sind, bekommen nicht die volle Anpassung, sondern eine Aliquotierung ihrer ersten Pensionsanpassung. Zur Erinne­rung: Die abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren wurde von Türkis-Grün abgeschafft. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Konkret heißt das: Es wird nicht nur für ein Jahr weniger Pension ausbezahlt, sondern für alle Jahre bis zum Ableben der betreffenden Person. Wer also beispielsweise im November 2021 den Pensionsstichtag hatte, bekommt erst im Jänner 2023 eine erste Pensionserhöhung, das heißt 14 Monate später. Im Vergleich dazu: Wer im Novem­ber 2020 in Pension gegangen ist, hat die Erhöhung bereits nach zwei Monaten bekom­men. Die Einführung des Frühstarterbonus als Argument für die Abschaffung der ab­schlagsfreien Pension ist mehr als unangemessen.

In einer Zeit der Pandemie, in der BezieherInnen von niedrigen Pensionen nicht wissen, wie sie die auf sie zurollende Teuerungswelle bezahlen sollen, Pensionen so minimal zu erhöhen, wie dies seitens der Regierung vorgeschlagen wurde, ist eindeutig der falsche Weg. Da bleibt nicht viel im Geldbörsl, wie meine Kollegin Korinna Schumann heute schon einmal gesagt hat. Man muss bedenken: Es sind gerade Leute, die Pensionen beziehen, die in der Wirtschaftskrise auch Geld ausgeben. Wenn sie aber nichts haben, können sie auch nichts ausgeben.

Die sozialdemokratische Fraktion wird immer dafür kämpfen, dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, eine Pension bekommen, von der sie auch leben können. Das Pensionssystem muss daher nicht nur sicher, sondern auch wesentlich gerechter werden. Wir stimmen aus den genannten Gründen dem Pensionsanpassungs­gesetz in der vorgelegten Version nicht zu, denn die Menschen, die unser Land zu dem gemacht haben, worauf wir stolz sein können, haben sich eine Pension verdient, von der sie leben und nicht nur überleben können. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir fordern daher gemeinsam mit den Pensionistenverbänden ein Paket an Maßnah­men, das ich als Entschließungsantrag einbringe:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Eva Prischl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen­paket für Pensionen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Vorlage zuzuleiten, mit der folgende Maßnahmen umgehend umgesetzt werden:

- 100 Euro zur Teuerungsabgeltung als Einmalzahlung sofort

- 300 Euro Winter- bzw. Heizkostenzuschuss für niedrige Pensionen

- bei der Pensionsanpassung eine Einschleifregelung von 3 Prozent ab 1.000 Euro auf 1,8 Prozent bei 2.000 Euro Pension

- eine schrittweise Anhebung der Ausgleichszulage von aktuell 1.000,48 Euro auf 1.138 Euro“ – das ist die Armutsgrenze –

„- Begrenzung der Sonderpensionenanpassung mit maximal 66 Euro.“

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Ich darf noch einmal betonen: Unsere Pensionistinnen und Pensionisten haben sich ein Leben verdient, bei dem sie nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen.

Sie haben sich Wertschätzung verdient und nicht so eine Minimalerhöhung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.30

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Eva Prischl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Maß­nahmenpaket für Pensionen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.