10.20

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Unterstützung in Zeiten der Pandemie – unter diesem Motto ste­hen wesentliche zu beschließende Maßnahmen aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Dabei geht es erstens um die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende März 2022 und um den Langzeitkurzarbeitsbonus, zweitens um die Verlängerung der Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen, wie zum Beispiel Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen oder Lehrerinnen. Drittens geht es um die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit mit dem Zusatz, dass es also insbesondere auf Vereinbarungsbasis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine weitere Möglichkeit gibt. Viertens geht es um eine Beschäftigungsbeihilfe für Saisonniers und fünftens um die Verlängerung des Bildungsbonus sowie eine Einmalzahlung von 150 Euro für besonders von Arbeitslosigkeit und Teuerung betroffene Personengruppen.

Die Kurzarbeit wird zunächst bis Ende März 2022 verlängert. Zudem wird ein Langzeit­kurzarbeitsbonus in Höhe von 500 Euro an Personen, die besonders lange in der Kurz­arbeit verharren mussten, ausbezahlt. Warum ist das so wichtig? – Die Kurzarbeit ist einerseits jenes Instrument, durch das im Laufe der Pandemie 1,3 Millionen Beschäf­tigungsverhältnisse aufrechterhalten werden konnten, zum Vorteil von Arbeitgebern einerseits und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits. Der Langzeitkurz­arbeitsbonus hilft vor allem Menschen, die in der Gastronomie und in der Hotellerie tätig sind, in denen es besonders lange Phasen der Kurzarbeit gegeben hat – auch als kleinen Ausgleich für zum Beispiel nicht erhaltene Trinkgelder. Gerade in der Gastro­nomie und Hotellerie ist es wichtig, die Beschäftigten in der Branche zu halten, da der Fachkräftemangel dort ohnehin schon enorm ist.

Der Teuerungsausgleich von 150 Euro unterstützt unbürokratisch und direkt jene Men­schen, die diese Hilfe am dringendsten brauchen. Anspruchsberechtigt sind alle Bezie­he­rinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage, der Sozialhilfe, des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe, der Studienbeihilfe oder eines Mobilitätsstipendiums. Die Auszah­lung dieser Einmalzahlung erfolgt automatisch, es muss dafür kein Antrag gestellt werden, und der Auszahlungszeitpunkt ist im März 2022 geplant. Bezieherinnen und Beziehern einer Ausgleichszulage wird diese Auszahlung gemeinsam mit der Pension überwiesen.

Nach der Erhöhung der Ausgleichszulage um 3 Prozent im Rahmen der Pensions­anpas­sung 2022 und der geplanten Anhebung der Steuergutschrift für Krankenversiche­rungs­beiträge von 300 auf 550 Euro, geplant ab 1.1.2022 als Teil der ökosozialen Steuer­reform, ist der 150-Euro-Teuerungsausgleich bereits die dritte Maßnahme in wenigen Wochen zur Entlastung von Bezieherinnen und Beziehern kleiner Pensionen. Das ist wichtig, denn sie sind von der aktuellen Teuerung am dramatischsten betroffen. Das zeigt deutlich, dass sich die Bundesregierung insbesondere für die Anliegen und Sorgen von älteren Mitmenschen, von Seniorinnen und Senioren einsetzt und auch konkrete Unterstützung in herausfordernden Zeiten leistet. Insbesondere die Bekämpfung von Altersarmut sollten wir als politisch Verantwortliche immer auf dem Radar haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich ersuche Sie um breite Zustimmung zu diesen Maßnahmen, die wesentlich zur Überbrückung und zur Hilfestellung in der Corona­pan­demie dienen, aber auch darüber hinaus. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

10.25

Präsident Dr. Peter Raggl: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr dieses.