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Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir kommen aus einem Lockdown, den sich niemand gewünscht hat, der natürlich den Arbeitsmarkt betroffen und Effekte gezeigt hat. Glücklicherweise waren wir mit vielen Maßnahmen ganz gut vorbereitet. Die Coronakurzarbeit wäre auch ohne die Verlängerung, die wir heute beschließen, bis Ende des Jahres weitergelaufen. Es gibt eine Reihe von anderen Maßnahmen und es gibt dieses Jahr das größte Budget aller Zeiten für den Arbeits­marktbereich und auch nächstes Jahr ein sehr großes Budget für die aktive Arbeits­marktpolitik. Das führt glücklicherweise dazu, dass die Effekte der Einschränkungen, die aus Pandemiesicht notwendig sind, am Arbeitsmarkt viel geringer sind, als das sein könnte.

Wir haben heute die aktuellen Arbeitsmarktzahlen präsentieren dürfen. Es gibt im Moment 13 000 Menschen weniger in Arbeitslosigkeit, als das 2019 in der gleichen Woche vor der Pandemie der Fall war. Der positive Abstand zu 2019 hat sich vergrößert. Wir haben eine viel bessere Lage als letztes Jahr. Letztes Jahr waren um 114 000 Men­schen mehr in Arbeitslosigkeit, als das jetzt der Fall ist, und es gibt viel mehr offene Stellen als vor einem Jahr. Insgesamt können wir, was den Arbeitsmarkt betrifft, einiger­maßen optimistisch in die nächste Zeit schauen – bei all den Unsicherheiten, die uns erwarten.

All diese Unsicherheiten ist das Stichwort: Der entscheidende Punkt deswegen ist, vorbereitet zu sein. Wir können in einer Pandemie nicht auf alles vorbereitet sein, aber zumindest versuchen, die Effekte der Pandemie auf den Arbeitsmarkt, so gut es geht, einzudämmen. Das passiert mit den vielen Maßnahmen, die heute auf der Tages­ordnung stehen. Vielen Dank an dieser Stelle an die Sozialpartner, die bei der Aus­gestaltung der Maßnahmen mitgeholfen haben, an das AMS natürlich, das die Maßnah­men auch umsetzen muss, und an alle bei uns im Ministerium. Es ist für alle eine herausfordernde Zeit, weil es notwendig ist, rasch auf die Pandemie, auf die Infektions­zahlen zu reagieren.

Wir wollen mit den Maßnahmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besonders vulnerable Gruppen am Arbeitsmarkt besonders gut schützen. Wir wollen, so gut es in dieser schwierigen Zeit geht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Unterneh­men Planungssicherheit geben. Wir wollen arbeitsuchende Menschen in dieser Zeit nicht im Stich lassen, sondern möglichst gut unterstützen. Und wir wollen für Familien Betreuungssicherheit herstellen – so gut das in dieser schwierigen Zeit auch geht.

Ich gehe jetzt kurz auf die Maßnahmen ein. Die erste Maßnahme, die auf der Tagesord­nung steht, ist die Sonderbetreuungszeit. Diese war essenziell für viele Familien, es konnten 48 000 Personen im Rahmen dieser Sonderbetreuungszeit betreut werden. Wir wollen sie bis Ende März 2022 verlängern, und das Gesetz sieht vor, dass der Minister beziehungsweise das Ministerium eine Verordnungsermächtigung hat, um, falls es nötig wird, eine Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres vornehmen zu können.

Es gibt zwei Modelle: Zum einen gibt es einen Rechtsanspruch auf Sonder­betreu­ungszeit bei geschlossenen Schulen und bei Quarantänen, die angeordnet werden, und zum anderen gibt es aber auch ein Vereinbarungsmodell, wonach dem Arbeitgeber mittlerweile genauso 100 Prozent der Kosten ersetzt werden, falls die Schulen nicht geschlossen sind. Wir hatten ja im letzten Lockdown offiziell offene Schulen, aber viele Eltern haben es bevorzugt, die Kinder zu Hause zu betreuen, und mit dieser Novelle, mit diesem Gesetzesbeschluss ist es möglich, dass das auch zu 100 Prozent finanziert wird und dass das vereinbart werden kann. Ich halte das für sehr wichtig.

Zur Länge der Sonderbetreuungszeit ist zu sagen: Mit dieser Phase, Phase sechs, die wir jetzt ab 1.1.2022 in Angriff nehmen, kommen noch einmal drei Wochen Betreuungs­zeit dazu. Das wird im Normalfall ausreichend sein.

Die Freistellung für ungeimpfte Schwangere wurde von einigen angesprochen: Mit dieser Regelung sind wir in den letzten Monaten gut durch die Pandemie gekommen. Mir ist bewusst, wie schwierig die Situation ist, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, weil das aus meiner Sicht sehr, sehr wichtig ist, auch alle Schwangeren – es sei denn, es sprechen medizinische Gründe dagegen – zur Impfung aufzurufen. Das Nationale Impfgremium hat die Impfung für Schwangere empfohlen; erst etwas später, deshalb gibt es jetzt noch ungeimpfte Schwangere. Ich kann auch verstehen, dass das während einer Schwangerschaft eine schwierige Entscheidung ist, ob man sich impfen lässt oder nicht impfen lässt. Im Mai wurde diese Empfehlung gegeben; das heißt, nach Ablauf der drei Monate bis Ende März hatten alle Schwangeren schon vorher die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Natürlich werden wir weiterhin die medizinische Expertise heran­zie­hen, wenn es darum geht, dass vielleicht andere Formen der Erkrankung andere Risikofaktoren für Schwangere darstellen. Wir hören da auf die medizinischen Experten und setzen das in dieser Regelung um.

Die Kurzarbeit wird als Coronakurzarbeit verlängert. Sie ist der wichtigste Teil des Sicherheitsnetzes, das wir am Arbeitsmarkt haben. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter 80 bis 90 Prozent des letzten Lohnes erhalten und dass den Unternehmen die gesamten Kosten ersetzt werden. Wir haben mit der Kurzarbeits­regelung seit März 2020 1,29 Millionen Arbeitsverhältnisse, Arbeitsplätze gerettet und brauchen diese Kurzarbeit, solange es massive Einschränkungen gibt, wie das jetzt im Laufe dieses Lockdowns der Fall war. Natürlich ist die Hoffnung für das erste Quartal des kommenden Jahres, dass wir das nicht nützen müssen, wir wollen aber gut vorbe­reitet sein. Ich hoffe sehr, dass die Kurzarbeit nicht so stark in Anspruch genommen werden muss.

Die Saisonstarthilfe ist angesprochen worden: Da geht es um die Fachkräftesicherung. Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, wie es Betrieben ergangen ist, die zum Beispiel Mitte November jemanden eingestellt haben und dann einige Tage später erfahren haben, dass es einen Lockdown gibt und nicht geöffnet werden kann. Die Kurzarbeits­regelung sieht vor, dass es einen voll entlohnten Monat gibt, bevor man zur Kurzarbeit angemeldet werden kann; das ist aus verschiedensten Gründen, nicht nur technisch, sondern auch aus Gründen der Missbrauchskontrolle, notwendig. Deshalb gibt es die Saisonstarthilfe unter strikten Voraussetzungen nur – und das ist wichtig, ich sage das noch einmal dazu, weil es in dem einen oder anderen Fall nicht korrekt wiedergegeben wurde – für Saisonbetriebe, also Betriebe, die relativ strenge Kriterien erfüllen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in Österreich sein, um eben Missbrauch zu verhindern. Ich glaube, es ist eine schwierige Zeit für viele Betriebe im Tourismus, und diese Saisonstarthilfe trägt dazu bei, Fachkräfte in Österreich zu halten und in die Saison starten zu können.

Was mir auch sehr wichtig war, das sind die vielen Menschen, die länger in Kurzarbeit waren, über Monate hinweg. Es gibt relativ wenige, die über 20 Monate in Kurzarbeit waren, aber es gibt schon einige, die länger als zehn Monate in Kurzarbeit waren; gerade natürlich Menschen in der Gastronomie, in der Hotellerie, dort, wo man von den Ein­schränkungen am stärksten betroffen war, aber auch in dem Bereich Veranstaltungen, in den Bereichen, in denen körpernahe Dienstleistungen eine Rolle spielen, und in ähn­lichen Bereichen. In vielen dieser Bereiche spielt Mehrarbeit oder Trinkgeld eine große Rolle, deshalb sind die 80 bis 90 Prozent Ersatz aus der Kurzarbeit oft bei Weitem weniger, ein De-facto-Ersatz. Deshalb gibt es die 500 Euro Langzeitkurzarbeitsbonus für all jene, die im Dezember in Kurzarbeit gemeldet sind und in den letzten 20 Monaten min­destens zehn Monate in Kurzarbeit waren. Das sind ungefähr 100 000 Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, die davon profitieren werden.

Zu guter Letzt würde ich noch gerne zwei Sätze zum Bildungsbonus sagen, weil ich diesen tatsächlich für sehr wichtig halte. Der Bildungsbonus ist eine Maßnahme, die längerfristige Aus- und Weiterbildungen, Aufqualifizierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die arbeitslos geworden sind, unterstützt. Da sehen wir an den Zahlen, das sind gerade die Ausbildungen, die dazu führen, dass die Menschen nachhaltig in gute Beschäftigung kommen. Das sind 180 Euro zusätzliche Leistung zum Arbeitslosengeld, und das ist gerade zum Beispiel für den Bereich Pflege, in dem wir dieses Jahr 12 500 Menschen in Ausbildung haben – im Vorjahr waren es 10 000, es sind also um 25 Prozent mehr –, gerade für Frauen in der Pflegeberufsausbildung ein ganz wichtiger Bestandteil, um sich diese Ausbildung auch leisten zu können. 36 000 Personen haben diesen Bildungsbonus bereits bekommen, und wir werden ihn bis Ende 2022 verlängern.

Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie in den nächsten Monaten entwickeln wird, ich glaube, niemand kann genau vorhersagen, was passieren wird, aber wir haben uns mit diesem großen Paket auf viele Eventualitäten der Pandemieentwicklung im ersten Quar­tal vorbereitet, ich hoffe, gut vorbereitet, und ich bedanke mich für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

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