11.14

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bei Tagesordnungspunkt 6 geht es um die Schaffung einer Stammsaison­niersregelung – der Kollege hat es gerade angesprochen –: Personen, die zwischen 2017 und 2021 mindestens dreimal für jeweils zumindest drei Monate in Österreich als Saisonniers beschäftigt waren, können außerhalb der Quote als Saisonniers beschäftigt werden und sind dabei – anders als bisher – nicht an einen bestimmten Beschäftiger­betrieb gebunden. Darüber hinaus wird die doppelte Verordnungsverpflichtung für die Gruppe der Saisonniers – bisher waren das Bundesministerium für Inneres nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesministerium für Arbeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zuständig – auf eine einzige Verordnung des Bundes­ministers für Arbeit reduziert.

Die Zahl der Stammsaisonniers ist dabei jedenfalls zu berücksichtigen. Die Sozialpartner erhalten eine verbindliche Auskunft des AMS über die Beschäftigerbetriebe, um die betroffenen Menschen effektiver vertreten zu können. Ich möchte das Ganze einmal einordnen: Betroffen sind in etwa 3 100 Menschen – das ist jetzt nicht die große Menge, würde ich einmal sagen –, die das in Anspruch nehmen könnten; etwa 2 100 im Bereich der Landwirtschaft, da vor allem ErntehelferInnen, und etwa 1 000 im Tourismusbereich. Es geht dabei ausschließlich um Drittstaatsangehörige, meistens und in der Regel sind es Menschen aus Ex-Jugoslawien und aus der Ukraine. Es wird zu beobachten sein, inwieweit diese Regelung im Vergleich zu einer Regelung, die es 2012 schon gab, in Anspruch genommen wird. 2012 waren es nur wenige Hundert Menschen, die das dann auch gemacht haben.

Zu Tagesordnungspunkt 8 möchte ich festhalten, dass nun im Rahmen des Arbeit-und Gesundheit-Gesetzes eben die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch das Sozial­ministerium sich an Modellversuchen im Rahmen von Fit2work beteiligen kann – das begrüße ich außerordentlich. Erwerbsfähige Menschen sollen zukünftig zuerst in einem Modellversuch Unterstützung einer Einrichtung – einer! – in Anspruch nehmen können, die ihnen als Wegweiser durch den Bürokratiedschungel dient und ihnen dabei zu ihrem Recht verhilft und mit möglichst umfassender Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hilft. Die Einrichtung dient als One-Stop-Shop bei allen Belangen der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung.

Zweck der gesetzlichen Änderung ist die verstärkte Unterstützung erwerbsfähiger Men­schen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen beziehungsweise gesundheit­lichen und sozialen Einschränkungen. Für die betroffenen Personen soll der Zugang zu den Leistungen unterschiedlicher Institutionen, wie Krankenversicherung, Pensionsversiche­rung, Sozialministeriumservice, diverser Landeseinrichtungen, Familienberatungsstellen, Betreuungseinrichtungen, Bildungsdirektionen, Sozialhilfeträger und so weiter, koordi­niert sichergestellt werden.

Ja, aus meiner Erfahrung als AMS-Berater weiß ich, dass gerade bei Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen ein gezieltes Case-and-Care-Management viele Probleme – ich sage es einmal salopp formuliert – aus dem Weg räumen kann; Probleme nämlich, die eben verhindern, dass sich diese Menschen aktiv um die Job­suche kümmern können. Oder anders gesagt: Erst dann, wenn andere Probleme gelöst oder auf dem Lösungsweg sind, kann der Fokus auf die Jobsuche gelegt werden. Daher freue ich mich auf die Novellierung des AGG und hoffe auf breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.18

Präsident Dr. Peter Raggl: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor. – Der Herr Bundesminister meldet sich noch zu einer Stellungnahme zu Wort. – Bitte.