11.42

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es schon von meinen VorrednerInnen gehört, insbesondere Kollegin Eder hat schon ganz genau ausgeführt, worum es bei diesen zwei Veränderungen geht, die wir heute beschließen. Ich fasse es noch einmal ganz kurz zusammen: Es ist in erster Linie natürlich die Erhöhung der Zuverdienstgrenze, die eben nicht mehr ausreicht, von 7 300 auf 7 600 Euro, denn es ist wirklich nicht unwesentlich für Elternteile – wenn es natürlich auch mehr Mütter als Väter sind –, auch bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds die Möglichkeit eines Zuverdiens­tes zu haben, sei es auch, um weiterhin den Anschluss im Berufsleben zu haben oder weil es einfach notwendig ist, über ein weiteres Einkommen zu verfügen.

Weiters, und das ist besonders erfreulich, geht es um die Weitergewährung der Fami­lienbeihilfe vier Monate über die Schulausbildung hinaus. Die Beendigung der Schule ist nicht ganz so, wie es Kollegin Steiner-Wieser gesagt hat, es ist nicht nur die Matura, sondern es geht auch um andere Schulen, die abgeschlossen wurden, und es ist dort mitunter auch nicht einfach, sofort anschließend an den Schulabschluss Nachweise über die Fortführung der Ausbildung an das Finanzamt zu übermitteln, denn es gibt immer wieder Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die Weiterführung der Ausbildung – ins­besondere auch in Zeiten der Pandemie, wie wir wissen. Durch die Unterbrechung der Familienbeihilfe fehlt das Geld in der Familie, und um das hinkünftig zu vermeiden, wird die Familienbeihilfe automatisch vier Monate weiter gewährt. Das gilt eben auch – ich führe es noch einmal genauer aus – nach der Absolvierung eines Kollegs oder einer Fachschule.

In Vorbereitung – das möchte ich an dieser Stelle auch noch erwähnen – ist eine Erleich­terung durch eine automatisierte Übermittlung des Studiennachweises bezie­hungsweise des Studienerfolges durch die Universitäten an das Finanzamt. Auch diese Automati­sierung wird weitere Erleichterung bringen, aber das ist noch ein bisschen Zukunfts­musik.

Einen Satz möchte ich auch noch in Bezug auf die Auszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder verlieren. Für uns als grüne Fraktion wäre es ein wirklich wün­schenswerter weiterer Schritt für die Zukunft, dass volljährige Kinder auch ohne das Einverständnis ihrer Eltern, natürlich unter der Voraussetzung der Anspruchsberech­tigung, die Familienbeihilfe selber beziehen könnten – das auch im Sinne der schon oft eigenen Haushalte der volljährigen Kinder, im Sinne der Komplettierung der Eigenstän­digkeit und Unabhängigkeit. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.45

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Dr. Susanne Raab. Ich erteile ihr das Wort.