12.33

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die heute vorliegende 2. Dienstrechts-Novelle 2021 bringt Abänderungen von insgesamt neun einzelnen Bundesgesetzen, die entweder aus­schließlich oder auch nur mitumfassend Anpassungen und Ergänzungen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes unserer Republik beinhalten.

Sie beinhaltet aber vor allem auch die Umsetzung des Gehaltsabschlusses, der jüngst mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ausverhandelt wurde. Demnach steigen die Gehälter der öffentlich Bediensteten ab 1.1.2022 um durchschnittlich 3 Prozent an. Die Vielfältigkeit der unter dem Begriff öffentlicher Dienst zu verstehenden Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen erklärt auch die Vielzahl der aktualisierten Rege­lungen, die in den betroffenen Gesetzen zum Ausdruck kommen.

Das öffentliche Augenmerk auf die Bewältigung der gegenwärtigen Krisenzeiten darf sich aber nicht nur auf die in den Medien immer wieder beschriebene Tätigkeit der Regierungsmitglieder und der politischen Mandatare richten. Der besondere Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel bei der Polizei, wie mein Vorredner schon gesagt hat, im Bereich der Landesverteidigung, in allen pädagogischen Bereichen, von der Elementarpädagogik über die Schule, die berufsbildenden Schulen und die Universitäten bis zu den Fachhochschulen, im Ge­sund­heitssystem ganz besonders, in der Justiz- und Finanzverwaltung, im Arbeitsmarkt­service – auch das dürfen wir nicht vergessen, ich erinnere an die effiziente Abwicklung vieler Anträge betreffend Kurzarbeit während der Pandemie – sowie in welcher Funktion immer, trägt zur Aufrechterhaltung einer geordneten, wenn auch vielfach einge­schränk­ten Lebensführung in unserem Land bei. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und das Funktionieren des Rechtsstaates. Das erleben wir alle täglich und können dafür nur unsere Dankbarkeit und Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber hinaus enthält die 2. Dienstrechts-Novelle 2021 eine Reihe von redaktionellen Anpassungen sowie Erweiterungen befristeter Maßnahmen. So können öffentlich Be­dienstete, die der Covid-19-Risikogruppe angehören, im Bedarfsfall bis Ende Juni 2022 freigestellt werden. Umfasst sind von den Regelungen neben Bundesbediensteten auch Lehrinnen und Lehrer im Landesdienst beziehungsweise an land- und forstwirtschaft­lichen Schulen.

Im Hinblick auf die inhaltliche Bedeutung und ihre im Wesentlichen sinnvollen Auswir­kungen wird meine Fraktion dem vorliegenden Entwurf der 2. Dienstrechts-Novelle 2021 zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.