18.29

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als alter Segler würde ich sagen, wir kommen jetzt hoffentlich in etwas ruhigere Gewässer. Die Einleitung zu diesem Tages­ordnungspunkt klingt eigentlich sehr kompliziert und ist eine schon seit Längerem offene und deswegen anstehende Erledigung gegenüber der europäischen Gesetzgebung. Warum diese bis dato noch nicht erfolgt ist, ist eines der vielen nunmehr zutage getre­tenen Mysterien bei in der Kompetenz des ehemaligen Finanzministers gelegenen Auf­gaben.

Beim Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz handelt es sich nicht, wie vermeintlich ange­nommen werden könnte, um Fischereirechte oder inhaltlich gesehen um den Weltbest­seller „Der Schwarm“ von Frank Schätzing, in dem sich verschiedenes Meeresgetier zu einer aggressiven, intelligenten Armee vereinigt, um die Menschheit zu bedrohen. Nein, es geht dabei ganz einfach um Crowdfunding, um österreichische Crowdfunding­plattformen, die gerne grenzüberschreitend tätig gewesen wären, jedoch aufgrund der Säumigkeit des Gesetzgebers bis dato vom europäischen Markt ausgeschlossen waren.

Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister, kurz ECSP-Verordnung, veröffentlicht. Seit 10. November 2021 ist die Verordnung anwendbar, ein nationales Gesetz gab es dazu in Österreich aber noch nicht, kritisiert der Fachverband der Finanzdienstleister. Ein nationales Gesetz ist jedoch Voraussetzung, um grenzüberschreitend tätig sein zu können.

Die ESCP-Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen für das europaweite Crowd­funding: Plattformen mit entsprechender EU-Genehmigung können ihre Schwarmfinan­zierungsdienstleistungen künftig EU-weit platzieren und somit ihre Finanzierungsbasis enorm erweitern. In Österreich interessieren sich laut Fachverband etwa fünf der heimischen Crowdinvestingplattformen für eine solche Zulassung.

Einen Antrag können diese allerdings nicht stellen, denn ein nationales Umsetzungs­gesetz, das eine Behörde definiert, die für die Vergabe der Konzessionen zuständig ist, gab es noch nicht. Formal kann es ohne Gesetz keine österreichische Crowdinvesting­plattform gemäß der neuen Verordnung geben. Für die heimischen Plattformen ist diese Vakanz zunehmend problematisch, heißt es vonseiten der Fachleute. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die zuständige Behörde ohne entsprechendes Gesetz keine Ressourcen aufbauen könne. Eine Lizenz von der österreichischen Behörde zu erhalten dürfte rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, damit ist sich ein grenzüber­greifender Start eines Austrounternehmens im November nicht mehr ausgegangen.

Wie Sie sehen, ist die Regierung da massiv säumig und im Verzug. Leider können wir trotz der eben angeführten Kritik über das bis dato nicht zustande gekommene Geset­zes­werk diesem nicht die Zustimmung erteilen, da aus unserer Sicht die Anlegerschutz­be­stimmungen, die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen einfach nicht ausreichend sind.

Beim zweiten Gesetz, welchem wir ebenfalls nicht die Zustimmung erteilen können, geht es um die Errichtung eines Produktivitätsrates. Da reden wir in der Zwischenzeit von einem Uraltkonzept, wir sind in Österreich gegenüber der EU schon viel weiter. Die Begründung, warum wir da nicht mitgehen, liegt darin, dass noch eine Reihe von ungelösten Problemen existieren, wie zum Beispiel, dass die Anzahl der Vertreter der Sozialpartner im Vergleich zum Fiskalrat reduziert wurde. Daher, wie gesagt, können wir da nicht zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

18.33

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. Ich erteile dieses.