18.33
Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Haus! Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher, die noch immer geduldig dieser Debatte zusehen! Zum Tagesordnungspunkt 13: Das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz regelt ja das umgangssprachlich bekanntere Crowdfunding auf europäischer Ebene. Es geht also jetzt um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und um die Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Beim Crowdfunding geht es ja primär darum, dass viele Menschen, also die Crowd oder der Schwarm, eine innovative Geschäftsidee mit vielen kleineren Beträgen unterstützen. Somit werden viele Investoren oder Käufer gesucht und hoffentlich auch gefunden, die ein Unternehmen, an das sie glauben, unterstützen, aufbauen oder bei der Erweiterung und Erschließung neuer Märkte behilflich sind. So hat zum Beispiel die Brauerei Trumer zum Ausbau der innovativen Hopfenbox, zur Anschaffung von zwei kleineren Tanks, um Unterstützung durch die Crowd ersucht – in diesem Fall wurde scherzhaft ein Braufunding eingesetzt. Auch die oberösterreichische Stadt Steyr konnte mit einer erfolgreichen Crowdfundingkampagne einen Innenstadteislaufplatz finanzieren, und in meiner Heimatstadt Wels wurden zum Beispiel im Immobilienbereich bereits viele erfolgreiche Projekte realisiert.
Besonders beliebt aber ist diese Form der Finanzierung bei Start-ups, da diese gerne bereits in der Frühphase, also schon bald nach der zündenden Idee, eingesetzt wird und somit wertvolles Risikokapital lukriert werden kann. Und wie wir alle wissen, brauchen wir mehr Risikokapital am Markt, denn auch das sichert unsere österreichischen Arbeitsplätze ab.
Zusätzlich kann mit dem Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz auch der Anleger- und Konsumentenschutz sichergestellt werden. Das Finanzierungsvolumen wird nun von 2 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro erhöht, und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden ebenfalls sinnvoll geregelt.
Zum Tagesordnungspunkt 14: Es geht bei der Einrichtung eines Produktivitätsrates bestehend aus fünf Mitgliedern ausgeglichenen Verhältnisses, also eines wichtigen Expertengremiums bestehend aus dem Vorsitzenden, zwei Regierungsvertretern sowie Vertretern der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer, die für eine Periode von sechs Jahren bestellt werden, um eine EU-Ratsempfehlung. Man nutzt hierfür die Infrastruktur und Bürostruktur der Oesterreichischen Nationalbank, der Präsident des Fiskalrates ist gleichzeitig auch der Präsident des Produktivitätsrates.
Dieser Rat, der sich auch mit anderen europäischen Gremien vernetzt, analysiert hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und soll Ungleichgewichte in der EU harmonisieren. Künftig werden mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität aufgezeigt und anschließend wird dem Nationalrat ehrlich berichtet. Ich bitte um Zustimmung zu diesen Tagesordnungspunkten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.36
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. Ich erteile dieses.