18.41

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe KollegInnen! Werte ZuseherInnen! Mit Schwarmfinanzierung asso­ziieren wir alle etwas Unterschiedliches, ich habe Schwarmintelligenz damit assoziiert. (Heiterkeit bei Grünen und ÖVP.) Damit hat es aber wirklich ein wenig zu tun, denn natürlich schließt man sich eher einem Projekt an, an dem sich schon viele andere beteiligt haben. Es geht, wir haben es schon gehört, um Crowdfunding und Crowd­lending. Dessen rechtliche Grundlagen finden sich einerseits im Alternativfinanzie­rungs­gesetz, und mit dem Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz wird die Erbringung von Crowdfundingdienstleistungen EU-weit harmonisiert. Die Internationalität des Wortes zeigt auch – wir haben es schon gehört – die Tendenz der Internationalisierung der Finanzinstrumente. Das ist gut so, denn damit können KonsumentInnen mit einheitlichen Regelungen rechnen – das ist ja auch die Absicht von EU-Richtlinien und – Verord­nungen.

Es ist gut, dass das Alternativfinanzierungsgesetz jetzt eine Änderung erfahren hat und aufrechtgeblieben ist, denn es ist wichtig, dass engagierte und solidarisch agierende Einzelpersonen Crowdfunding- oder ‑lendinginitiativen für regionale Unternehmen und auch für kleine solidarische Projekte weiterhin finanzieren können.

Kurz zur Begrifflichkeit: Crowdfunding bedeutet, dass das gegebene Geld nicht oder vielleicht mit Naturalien zurückgezahlt wird, Crowdlending bedeutet, dass das Geld als eine Art Veranlagung zu sehen ist, also wieder zurückzugeben ist und ausbezahlt wird. Es ist aber kein klassischer Kredit, sondern ein qualifiziertes Nachrangdarlehen.

Dazu kommt noch, dass Crowdfundinginitiativen über das Alternativfinanzierungsgesetz keine Bankkonzession haben. Das Geld, das so gegeben wird, ist also nicht so gesichert wie eben über von der FMA zertifizierte Plattformen im Rahmen des Schwarmfinan­zierung-Vollzugsgesetzes. Initiativen über das Crowdfunding oder Crowdlending nach dem Alternativfinanzierungsgesetz vor allem im kleinen und regionalen Bereich sind mehr als eine Art der finanziellen BürgerInnenbeteiligung und eine erleichterte Form der finanziellen Unterstützung zu sehen. Es geht auch ein bisschen um Vertrauen und die Unterstützung dieser GeldnehmerInnen, wie zum Beispiel Heini Staudinger von GEA – ich nenne dann noch ein paar andere, Kollegin Platzer hat auch schon ein paar erwähnt.

Es geht dabei nicht um riesige Investmentfonds, die Großprojekte an der Bankenregu­lierung vorbeischleusen wollen und so die Finanzmarktstabilität gefährden, sondern es geht um kleine Projekte, die schwer eine Finanzierung finden, weil ihre Losgrößen für die Banken zu klein sind oder das Geschäfts- oder Projektmodell für die klassische Kreditberatung zu neuartig ist. Es geht also um Vertrauen und Referenzen, die für die Entscheidung in die Waagschale gelegt werden.

Da es – das habe ich schon erwähnt – eine nicht so sichere Anlegeform ist, haben wir geschaut, dass im Sinne des KonsumentInnen- und AnlegerInnenschutzes ins Alter­nativfinanzierungsgesetz eine aktive Informationsannahmeverpflichtung genau darüber, dass das Geld weg sein kann, aufzunehmen ist und die AnlegerInnen in Zukunft durch die Aufklärung sowie die proaktive Bestätigung dieser Aufklärung über das Risiko Bescheid wissen, dass das Geld eben weg sein kann.

Die Möglichkeiten des bisherigen Systems des Crowdfundings und -lendings sollen daher jedenfalls erhalten bleiben – das war ja in Diskussion –, die Abhängigkeit von großen und wohl bald auch international aktiven Crowdfundingplattformen alleine wäre der falsche Weg, da die kleinen, nicht auf Profit ausgerichteten Unternehmen dort mit hohen Kosten zu rechnen haben.

Bekannte und erfolgreiche Beispiele solcher Initiativen sind die Grüne Erde oder die Plattform Crowd4Climate, die Klimaschutzprojekte im Rahmen der Entwicklungszusam­menarbeit finanziert. Es gibt aber auch Beispiele aus dem Bereich Bauen und leistbares Wohnen. Ich nenne als gutes Beispiel dafür die Baugruppe Bikes and Rails im Wiener Stadtentwicklungsgebiet Sonnwendviertel. Das ist ein gemeinschaftliches Wohnprojekt, das gemeinschaftlich finanziert wird, das aber auch gemeinschaftlich gebaut, bewohnt und dann besessen wird. Das ist ein spezielles Konstrukt aus Deutschland. Das Span­nende an dem Konstrukt ist, dass dort leistbarer Wohnraum geschaffen wird, aber auch erhalten wird, weil er aus der Spekulation herausgehalten wird. Dieses Modell vom Mietshäuser Syndikat ist sehr spannend. All diese Projekte und Unternehmen, die von einer kleinen Gemeinschaft finanziert werden, werden dann immer an die große Gemein­schaft wieder zurückgegeben. Das ist jedenfalls unterstützenswert. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.46

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Magnus Brunner. Ich erteile dieses.