20.29

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir NEOS haben die­sem Gesetz schon im Nationalrat zugestimmt und werden auch heute hier zustimmen bezie­hungs­weise werde ich auch heute hier zustimmen. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass wir in ein paar Punkten Verbesserungsbedarf sehen, der in weiterer Folge noch umgesetzt werden sollte.

Zur Sommerschule: Wir unterstützen das Konzept, den grundsätzlichen Gedanken dahinter, halten aber die aktuelle Regierungsvorlage, den aktuellen Gesetzesbeschluss für unausgereift, weil es keine vorherige Evaluierung gegeben hat, sodass die zahlreichen Mängel in der Durchführung nicht behoben wurden.

So sehen wir es zum Beispiel kritisch, dass die Schulleitungen zur Leitung der Som­mer­schule ohne zusätzliches administratives Personal verpflichtet wurden, und das ausge­rechnet in den letzten beiden Wochen vor Schulbeginn, wenn administrative Unterstüt­zung in den Schulen ohnehin händeringend benötigt wird. Von der pauschalen Entloh­nung von 350 Euro ist da gar nicht erst zu sprechen. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiteres großes Manko im derzeitigen Entwurf ist das Fehlen einer Ganztags-betreu­ung, und das hat auch der Rechnungshof in seiner Stellungnahme schon kritisch ange­merkt. Die Sommerschule findet ja nur vormittags statt, und die Nachmittagsbetreuung würde es allein schon deswegen brauchen, um die erworbenen Deutschkenntnisse zu festigen.

Weiters enthalten sind in dieser Regierungsvorlage Themen wie zum Beispiel das neue Pflichtfach digitale Grundbildung, das bisher eine verbindliche Übung war. Wir haben keine Informationen darüber gefunden, ob bei dieser Umwandlung sonst noch irgend­etwas geändert wird und wo man Informationen dazu finden kann.

Schließlich zum häuslichen Unterricht: Wir begrüßen die klareren Vorgaben, was Anmel­dung, Prüfung und das hinzugekommene Reflexionsgespräch betrifft. Wir hätten aller­dings gerne gesehen, dass das verpflichtende Gespräch mit Kind und Eltern schon vor Beginn des häuslichen Unterrichts stattfindet und nicht erst nach einem halben Jahr, wenn allenfalls schon Wissenslücken und andere Nachteile entstanden sind. Außerdem hätten wir bevorzugt, dass die – so wie es im Gesetz heißt – führend unterrichtende Person bei diesem Vorabgespräch schon ein zumindest grobes Unterrichtskonzept vorlegen muss, um bereits vor dem Schulbeginn zu gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen im Heimunterricht eine mit dem Regelschulunterricht vergleichbare Bil­dung erhalten.

Insgesamt überwiegen aber bei diesem Gesetzesbeschluss die positiven Teile, wes­wegen ich heute auch zustimme. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

20.32

Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Martin Polaschek. Ich erteile ihm das Wort.