Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Günther Novak: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
Anfragebeantwortungen
(Anlage) (siehe auch S. 10)
B. Zuweisungen
Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
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Vizepräsident Günther Novak: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das erste Halbjahr 2022 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Günther Novak: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 10 und 11, 14 bis 17, 18 bis 22 sowie 24 und 25 jeweils unter einem durchzuführen.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Nein.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.