Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Günther Novak: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebe­antwortungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographi­schen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

Anfragebeantwortungen

(Anlage) (siehe auch S. 10)

B. Zuweisungen

Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

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Vizepräsident Günther Novak: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zu­gewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Ta­gesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das erste Halb­jahr 2022 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Günther Novak: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beab­sichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 10 und 11, 14 bis 17, 18 bis 22 sowie 24 und 25 jeweils unter einem durchzuführen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Nein.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.