10.55

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Wir diskutieren hier drei relativ unterschiedliche Themen aus dem Bereich Wirtschaftspolitik unter einem. Ich werde nacheinander auf alle drei eingehen.

Beginnen möchte ich mit dem wohl akutesten und aktuellsten der drei Themen, mit den betrieblichen Testungen. Besonders aktuell und auch akut ist das Thema deshalb, weil sich die neue Omikronvariante immer weiter ausbreitet. Deshalb ist es überaus wichtig, dass wir neben einer Impfstrategie auch eine gute Teststrategie haben. Das Testen di­rekt am Arbeitsplatz ist ein sehr niederschwelliges Angebot, das dabei hilft, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.

Sehr erfreulich ist deshalb, dass jetzt auch PCR-Tests und PCR-Gurgeltests durch diese Regelung abgedeckt sind. Es ist zweifellos im Interesse der Allgemeinheit, dass dieses Angebot unterstützt wird. Das zeigt auch die Nachfrage: In rund 6 000 Betrieben wurden bisher schon über 7,2 Millionen betriebliche Tests vorgenommen. Zu diesen 6 000 Be­trieben zählt auch das Unternehmen, das ich in Vorarlberg führe. Ich kann daher aus der Praxis berichten, dass die betrieblichen Testungen gut funktionieren.

Da die PCR-Tests mit einem größeren Aufwand für die Unternehmen verbunden sind, gibt es für diese einen höheren Aufwandsersatz, und zwar 15 Euro pro Test. Mit diesem Betrag wird die gesamte Abwicklung inklusive Logistik unterstützt. Eine im Betrieb ein­geschulte Person reicht, um diese Tests in den Unternehmen durchzuführen, dazu ist kein medizinisches Personal notwendig. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere heimi­schen Betriebe weiterhin starke Partner in der Bekämpfung der Pandemie sein können.

Es ist mir an dieser Stelle deshalb sehr wichtig, einmal Danke zu sagen: Danke an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Inan­spruchnahme betrieblicher Testung geben, und Danke an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dieses Angebot dann auch annehmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)

Die Verlängerung dieser Unterstützung bis Ende März ist eine wichtige Maßnahme, da­mit wir möglichst gut durch den Omikronwinter kommen. (Bundesrat Steiner: ... Omi­kronwinter!) Es ist auch ein wichtiges Zeichen, das wir vor den Feiertagen aussenden: Gehen Sie regelmäßig testen! Die langfristige Lösung ist aber auch eindeutig: Bitte las­sen Sie sich impfen und boostern, nur so schaffen wir den endgültigen Weg aus dieser Situation!

Den Weg aus einer für lange Zeit sehr schwierigen Situation wird auch die Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingun­gen weisen. Auch das ist ein Thema, das mir als Unternehmerin sehr am Herzen liegt, es geht nämlich um fairen Wettbewerb. Fairer Wettbewerb ist eigentlich eine Grundvo­raussetzung für das Funktionieren unseres Systems der ökosozialen Marktwirtschaft. Doch da, wo es marktbeherrschende Stellungen gibt und somit der Markt versagt, braucht es gezielte Eingriffe und klare Spielregeln, damit ein faires Miteinander gewähr­leistet werden kann.

Dass das bei Lebensmitteln nicht funktioniert, sieht man daran, dass die Preise im Supermarkt über die Jahre gestiegen sind, davon bei den Produzenten aber sehr wenig ankommt. Woran liegt das? – Im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel gibt es de facto nur drei große Player. Diese Marktkonzentration sorgt dafür, dass die Handels­riesen ihren Lieferanten viele Bedingungen einfach aufdrücken konnten.

Klare neue Regelungen entlang der Versorgungskette unterbinden das künftig. Es gibt keine einseitigen Änderungen der Lieferbedingungen mehr, es darf sich niemand mehr weigern, einen Vertrag schriftlich abzuschließen, kurzfristige Stornierungen dürfen nicht mehr vorkommen, es darf niemand zu einem Exklusivvertrag gezwungen werden, und es gibt klare Regelungen zu Zahlungszielen und Zahlungsbedingungen, denn es kann beispielsweise nicht sein, dass verderbliche Ware, die innerhalb von wenigen Tagen verkauft wird, nach mehr als 30 Tagen noch immer nicht bezahlt ist. Bei nicht verderbli­chen Waren wird eine Grenze von 60 Tagen eingezogen. Das ist sehr sinnvoll, praktika­bel und fair.

Eine wichtige Einrichtung, die zur Gewährleistung der gebotenen Fairness beitragen wird, ist die im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus neu ein­gerichtete Ombudsstelle. Bei dieser weisungsfreien Erstanlaufstelle können sich Produ­zentinnen und Produzenten niederschwellig Beratung holen. Mit all diesen Maßnahmen verbessert sich vieles für kleine Lebensmittelproduzenten.

Noch ein Wort zu meiner Vorrednerin, Kollegin Kahofer von der SPÖ: Sie hat bemängelt, dass die Umsatzschwelle, anders als in der EU-Richtlinie vorgesehen, nicht 350 Millio­nen Euro, sondern 1 Milliarde Euro beträgt. Das wurde nicht ohne Grund so gemacht. In Deutschland ist die Umsatzschwelle auch weit höher, und wir wollen die österreichi­schen Betriebe gegenüber Deutschland nicht benachteiligen.

Großer Dank gilt deshalb Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die diese EU-Richtlinie während der österreichischen Ratspräsidentschaft verhandelt und somit entscheidende Hebel dafür in Bewegung gesetzt hat, dass die Kleinen in der Wertschöpfungskette geschützt werden und ein fairer Wettbewerb entsteht. Auch die nationale Umsetzung ist sehr gelungen, auch dafür Danke an die Bundesministerinnen Schramböck und Köstin­ger, die das gemeinsam ausgearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätIn­nen der Grünen.)

Zu guter Letzt noch ein paar Sätze zum dritten Thema dieser Debatte. Es handelt sich dabei im Vergleich zu den anderen beiden Punkten um eine eher technische Angelegen­heit, die aber trotzdem wichtig ist, weil sie eine Entbürokratisierung und Vereinfachung von Abläufen beinhaltet.

Bisher war es lange notwendig, dass sich Unternehmen zu grenzüberschreitenden Um­satzsteuermeldungen und -zahlungen in jedem EU-Land separat registrieren. Seit 1. Juli 2021 ist das vereinfacht und zentral über ein One-Stop-Shop-Portal der EU möglich. Auch wenn das vereinfacht wurde, ist es dennoch eine Sache, die viele Unternehmen von externen Bilanzbuchhaltern oder Buchhaltern erledigen lassen. Damit klar und ein­deutig geregelt ist, dass Bilanzbuchhalter und Buchhalter das für österreichische Unter­nehmen erledigen dürfen, braucht es eine Anpassung der entsprechenden Gesetze.

Alle drei Vorhaben in diesen Tagesordnungspunkten schaffen wichtige Rahmenbedin­gungen für unsere heimischen Unternehmen, von der Unterstützung in akuten Lagen über die Verbesserung von systemischen Marktbedingungen bis zur Entbürokratisie­rung. Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung aller drei Anträge. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.03

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile ihm das Wort.