4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird (1176 d.B. und 1221 d.B. sowie 10815/BR d.B.)

Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.