11.39

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Mi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Haft, der Entzug der persönlichen Freiheit – das muss immer das allerletzte Mittel sein, um ein Recht durchzusetzen. Dennoch ist es eben in extremen Fällen notwendig, damit der Rechtsstaat funktionieren kann, allerdings natürlich in eng definiertem Rahmen, was eben die Voraussetzungen und die Dauer betrifft, und es müssen ausreichend taugliche Rechtsschutzinstrumente, also Rechtsmittel, zur Verfügung gestellt werden, um sich entsprechend wehren zu kön­nen. Mit der Begrenzung auf ein Jahr, mit der Gesamtbeschwerde – Kollege Buchmann hat das schon im Einzelnen ausgeführt, deshalb kann ich mir das aus Zeitgründen er­sparen – wird dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entsprochen. Daher ist dem Gesetz auch zuzustimmen.

Zum Antrag, den die FPÖ gestellt hat, möchte ich auch noch einige Worte sagen, auch wenn es den Kollegen jetzt eh nicht zu interessieren scheint (in Richtung des in ein Gespräch vertieften Bundesrates Hübner), ich sage es aber trotzdem: Ja, es handelt sich bei dem, was wir hier beschließen, um ein Dauerrecht. Diese Bestimmung, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, soll auf Dauer saniert werden. Beim Entwurf des Impfpflichtgesetzes handelt es sich ja um eine befristete Maßnahme, daher gehört, wie das ja auch in Aussicht gestellt wurde, ein Ausschluss einer Beugehaft in dieses befristete Gesetz und eben nicht ins Dauerrecht, das wir hier beschließen. Das wäre sonst eine Systemwidrigkeit, die wir nicht verantworten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle gemeinsam sind für den Erhalt und die Pflege des Rechtsstaates verantwortlich, deshalb ist diesem Gesetz auch zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

11.41

Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.