Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Na­tionalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafpro­zeßordnung 1975 geändert wird.

Die Änderungen der §§ 209a und 209b Strafprozeßordnung sind am 1.1.2017 in Kraft getreten. Da die Anwendungsfälle ursprünglich nicht ausgereicht hatten, um die tat­sächliche Wirkung der Kronzeugenregelung auf die Aufklärung von gewichtigen Kor­ruptions- und Wirtschaftsstrafsachen beurteilen zu können, wurde von einer endgültigen Übernahme in den Rechtsbestand vorerst Abstand genommen und die Geltung neuer­lich bis 31. Dezember 2021 befristet, wobei rechtzeitig davor eine Evaluierung der prak­tischen Anwendung der Bestimmungen und ihrer Effizienz stattfinden sollte.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben. – Danke.

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.