13.19

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kron­zeugenregelung ist und bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Korruption und auch die Wirtschaftskriminalität. Sie ist, wie wir sie kennen, seit 2011 in Kraft und kam insbesondere in der sogenannten Telekom-Affäre zur Anwendung. Sie wäre mit Ende des Jahres ausgelaufen, und daher war es dringend notwendig, diese Kronzeu­genregelung zu verlängern.

Wir haben bereits unter Einbindung jener Behörden, die diese Regelung am häufigsten anwenden – das sind eben die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Wett­bewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt –, einiges an Erfahrungen gesammelt und diese Regelung entsprechend adaptiert, um sie besser und in der Praxis effizienter zu machen. Daher war es wichtig, diese Regelung nicht nur zu verlängern, sondern sie auch zu verbessern.

Für mich ist aber klar, dass wir insbesondere auf die Kritikpunkte der Vergangenheit reagieren, indem wir zum Beispiel die Möglichkeit, eine Aussage abzugeben, was bisher nur bei der Staatsanwaltschaft möglich war, in Zukunft auch auf die Kriminalpolizei ausweiten, weil es einfach verständlich ist, dass die Personen, die eine Aussage tätigen wollen, das auch bei der Kriminalpolizei machen können.

Die Kronzeugenregelung wird mit dem heutigen Beschluss um sieben Jahre verlängert, und ich kann Ihnen versprechen, dass wir diese Zeit nutzen werden, um eine umfas­sende Evaluierung vorzunehmen. Wir haben nämlich aus der Praxis gehört, dass diese Regelung wesentlich stärker verändert und geändert werden sollte, damit sie besser wird, damit sie tatsächlich zur Anwendung kommt, weswegen diese umfassende Eva­luierung und grundlegende Änderung vorgenommen werden soll. Vordergründig war es aber notwendig, die Regelung zu verlängern, damit sie nicht mit Ende des Jahres aus­läuft.

Ich möchte schon noch einmal hervorheben, dass diese Regelung insbesondere für die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften ein sehr wichtiges Instrument ist und auch immer wieder Anwendung findet. Ich hoffe daher, dass diese Regierungsvorlage Ihre Zustimmung findet und Sie keinen Einspruch erheben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.22