14.30

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch von unse­rer Seite unbestritten, dass das Wohnungseigentumsgesetz jedenfalls modernisiert wer­den muss. Allerdings werden mit dem vorliegenden Entwurf beziehungsweise Gesetzes­beschluss des Nationalrates große Reformen bewusst nicht angegangen. Das wird so­gar in den Erläuterungen ausgeführt, in denen steht, dass weiterreichende Reformschrit­te auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Die Vorlage enthält einige Komponenten, die wir positiv sehen. Das wäre zum Beispiel die Erleichterung für die Errichtung von Ladestationen und Fotovoltaikanlagen, die not­wendig sind, um den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, weil ja der Gebäude­sektor neben dem Verkehr ein wichtiges Handlungsfeld gegen den Klimawandel dar­stellt. Auch gegen die Erleichterung der barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungs­eigentumsobjekten oder allgemeinen Teilen einer Liegenschaft ist nichts einzuwenden.

Unsere Kritikpunkte sind die neuen Beschlusserfordernisse und der neue Mindestbeitrag zur Rücklage. Was die Beschlusserfordernisse betrifft – wir haben es gehört, und ich kenne das auch aus der Praxis –, ist es manchmal ein Problem, das erforderliche Teil­nahmequorum zu erreichen, weil ja für einen Beschluss nicht die Mehrheit der abgege­benen Stimmen, sondern die Mehrheit aller möglichen Stimmen beziehungsweise Mitei­gentumsanteile notwendig ist. Das heißt, durch Nichtbeteiligung kann eine Mehrheit verhindert werden, auch wenn alle, die teilnehmen, dafürstimmen.

Mit der Konstruktion, die jetzt getroffen wird, reicht es aber aus, wenn ein Drittel der Miteigentumsanteile dafürstimmt und gleichzeitig zwei Drittel aller abgegebenen Stim­men dafür sind. Das ist aber auch erreicht, wenn alle abgegebenen Stimmen Prostim­men sind, aber diese abgegebenen Stimmen nur ein Drittel aller Anteile ausmachen. Das wäre auch schon ein positives Abstimmungsergebnis. So etwas kann aber zu wi­dersprüchlichen Ergebnissen führen. Wenn zum Beispiel ein gegenlautender Antrag, der nicht gleichzeitig oder vielleicht sogar gleichzeitig zur Abstimmung steht, ebenfalls ein Drittel der Miteigentumsanteile erreicht und ebenfalls einstimmig ist, dann gibt es ein Drittel dafür und ein Drittel dagegen. Beides wären positive Abstimmungsergebnisse. Diese Widersprüche müsste man in Wirklichkeit aufklären.

Der zweite große Kritikpunkt ist der Mindestbeitrag von 90 Cent pro Quadratmeter, um­gerechnet auf Miteigentumsanteile, zur Rücklage. Wir sehen das deswegen negativ, weil die Ausnahmen zu eng gefasst sind. Als Ausnahmen sind im Gesetz nämlich nur vor­gesehen, dass entweder das Haus ziemlich neu ist oder dass die Rücklage schon eine angemessene Höhe hat. Die Höhe dieser vorhandenen Rücklage wird nicht in absoluten Zahlen, in absoluten Beträgen normiert, der Beitrag aber schon, was es sehr schwierig macht, das Ganze zu vergleichen.

Wenn man ein System so macht, wie es bisher geregelt war, und sagt, der Beitrag zur Rücklage muss eine angemessene Höhe haben, damit die Aufwendungen gedeckt wer­den, kann man den monatlichen Beitrag mit dem Gesamtbetrag vergleichen – und bei­des muss angemessen sein. Oder man könnte es normieren, indem man für den mo­natlichen Beitrag einen bestimmten konkreten Betrag festschreibt, diesen dann aber auch mit einem bestimmten konkreten Betrag der vorhandenen Rücklage vergleicht. So, wie es jetzt ist, ist es inkonsistent.

Die Ausnahmen sind insofern zu eng gefasst, als andere Zuflüsse zur Rücklage nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Rücklage kann außer der monatlichen Vorschreibung nämlich noch weitere Zuflüsse haben, insbeson­dere aus der Vermietung allgemeiner Teile der Liegenschaft, sei es eine ehemalige Hausbesorgerwohnung, seien es andere allgemeine Teile wie Stellplätze, die vermietet werden, Fassadenwerbung oder ein Handymast, der vermietet wird. Das darf nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht berücksichtigt werden, kann aber einen sehr wesentlichen Beitrag für den Zufluss zur Rücklage bilden.

Aufgrund dieser beiden großen Kritikpunkte können wir dem Entwurf als Ganzem nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.35

Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.