15.01
Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher via Livestream, sofern Sie noch nicht auf den Weihnachtsfilm umgeschaltet haben! Österreich ist ein Sozialstaat. Ich glaube, wir sind uns auch weitestgehend einig, dass auf allen Ebenen – Bund, Länder, aber auch Gemeinden – viele zielgerichtete und wirklich gute Maßnahmen erfolgen, sodass Menschen Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen.
In außergewöhnlichen Situationen, wie wir sie derzeit aufgrund der Coronapandemie vorfinden, gilt es, ganz besonders gezielte Maßnahmen zu setzen, um Menschen zu unterstützen, die unsere Hilfe ganz besonders notwendig haben: Kinder und Jugendliche beispielsweise, arbeitslose Menschen, Mindestpensionisten, Notstandsbeihilfebezieher, Mindestsicherungs- und Studienbeihilfebezieher, Mütter, aber auch Pflegegeldbezieher – selbstverständlich gilt auch immer die weibliche Form. Um einen Großteil dieser Personengruppen geht es auch in diesen vier Tagesordnungspunkten, die wir unter einem behandeln und verhandeln.
Allen voran möchte ich die meines Erachtens wichtigsten zwei Gesetzesbeschlüsse hervorheben und darauf eingehen. Zum einen zu TOP 16, COVID-19-Gesetz-Armut: Das Gesetz gibt es ja bereits länger und wir haben bisher schon über 70 Millionen Euro für armutsgefährdete Personen in unserem Land ausgeschüttet. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir weitere 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zur Verfügung. Außerdem gibt es auch Einmalzahlungen von 150 Euro pro Haushalt für Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Studienbeihilfe beziehen, wobei wir jetzt nur die Einmalzahlung für Studienbeihilfebezieher und Sozialhilfebezieher beschließen, die Zahlungen für die anderen Personengruppen haben wir bereits gestern beschlossen beziehungsweise werden wir noch heute in einem separaten Tagesordnungspunkt beschließen. Wir wollen damit die pandemiebedingte Steigerung der Lebenshaltungskosten dämpfen.
Ein weiterer Beschluss, nämlich TOP 17, betrifft eine Änderung im Bundespflegegeldgesetz, und zwar werden dort coronabedingt jeweils Fristen verlängert, die sonst mit Ende dieses Jahres auslaufen würden. Zum einen wird die Möglichkeit des Datenaustausches verlängert, um die Betreuung der pflegebedürftigen Personen bei Quarantäne speziell durch die Gemeinden sicherzustellen, und zum anderen wird die Datenübermittlung zur Information von pflegebedürftigen Personen über die Coronaschutzimpfung ebenfalls bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit diesem Beschluss wird außerdem auch sichergestellt, dass Bedienstete des Bundes, der Länder und der Gemeinden weiterhin Pflegekarenzgeld beziehen können.
Die meisten Maßnahmen – wir haben es auch gehört –, die wir mit diesem Tagesordnungspunkt jetzt beschließen, betreffen sozial bedürftige oder zumindest unterstützungswürdige Menschen und deshalb werden wir all diesen Punkten auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.04
Vizepräsident Günther Novak: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr das Wort.