16.55

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Weihnachten kommt dieses Jahr zwei Tage früher, zumindest für den Wirtschaftsbund und für den Bauernbund. Das wird ganz offensichtlich, wenn man diese beiden Gesetzentwürfe betrachtet. (Beifall bei der SPÖ.)

Was meine ich damit konkret? – Vielleicht wissen Sie: Die Lebensmittelsicherheit ist ein Thema, bei dem es immer starke Widersprüche gibt, vor allem auch in der Vergangen­heit zwischen roten Gesundheitsministern und Konsumentenschutzministern und dem Wirtschaftsbund. 2013 gab es den Pferdefleischskandal, der ist Ihnen vielleicht noch in Erinnerung: Da gab es eine große Lebensmittelkette, die groß tituliert hat: Tortelloni mit Rindfleisch. Drinnen war aber kein Rindfleisch, sondern Pferdefleisch. Der damalige Ge­sundheitsminister hat die Gunst der Stunde genutzt, er hat gemerkt, da ist jetzt ein güns­tiger Moment, um Mindeststrafen für Etikettenschwindel einzuführen. Das haben wir gemacht: 700 Euro für diesen Etikettenschwindel. Das ist ohnehin wenig, aber es gehört sich. Und diese 700 Euro werden heute zurückgenommen, wenn die Regierungspar­teien ihre Mehrheit nützen.

Mit dieser Änderung kommt noch eine zweite einher, nämlich neben der Mindeststrafe in Höhe von 700 Euro, die zurückgenommen wird, werden auch die Höchststrafen redu­ziert. Wir gehen von 50 000 Euro Höchststrafe runter auf 35 000 Euro. Ich habe wirklich versucht, herauszufinden, warum das so ist. Ich habe Experten aus den Ministerien ge­fragt, warum das gemacht wird, und die Antwort war: Die Landesverwaltungsgerichte strafen so niedrig, deswegen senken wir das Strafausmaß.

Welche Logik dem innewohnt, kann ich nicht verstehen: Wir rauben den Landesverwal­tungsgerichten die Möglichkeit, bei besonders starkem Missbrauch hoch zu strafen. Und jetzt kommt natürlich ein Landesverwaltungsrichter/eine Landesverwaltungsrichterin auf die Idee, sich das zu überlegen, sich das anzuschauen, sich die Genese des Gesetzes anzuschauen, um dann festzustellen: Anscheinend ist es dem Gesetzgeber doch nicht so wichtig, dass das abschreckende Strafen sind, denn er hat sie ja wieder gesenkt.

Also das ist mein Appell, vor allem an die Grünen – vielleicht kommt da eine Besinnung zurück –: Lebensmittelsicherheit ist ein wichtiges Thema für die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. Es geht darum, dass sie wissen, was sie essen, und dass da kein Etikettenschwindel passiert. Dass man vor allem die Mindeststrafe in Höhe von 700 Euro für vorsätzliche Täuschung von Konsumenten nicht beibehält, dass man diese streicht, das ist ein wirkliches Armutszeugnis. Das geht besser, da erhoffe ich mir in Zukunft wesentlich mehr von den Grünen – bei der ÖVP glaube ich nicht daran. (Beifall bei der SPÖ.)

16.58

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich erteile ihm dieses.