Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 26 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkte 1 bis 3:
Die Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 3 einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmungen:
TOP 1: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 2: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 4:
Die Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag ein.
TOP 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 5:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Tagesordnungspunkt 6:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 8:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 9:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkte 10 und 11:
Abstimmungen:
TOP 10: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 11: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 12:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 13:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkte 14 bis 17:
Die Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 16 einen Entschließungsantrag ein.
Abstimmungen:
TOP 14: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 15: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 16: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag wird abgelehnt.
TOP 17: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkte 18 bis 22:
Die Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 21/1 EA ein.
Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 21/2 EA ein.
Abstimmungen:
TOP 18: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 19: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 20: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 21: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 21/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 21/2 EA wird abgelehnt.
TOP 22: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 23:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkte 24 und 25:
Abstimmungen:
TOP 24: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
TOP 25: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.
Tagesordnungspunkt 26:
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Es ist dies nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 26 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen, 3977/J-BR/2021 bis 3980/J-BR/2021, eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 3. Februar 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 1. Februar 2022, 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
Die Sitzung ist geschlossen. (Allgemeiner Beifall.)