14.26
Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kurz eine Reflexion auf den Vorredner: Lieber Kollege Köck, ich lade Sie gerne ein, die Realität in den oberösterreichischen Gemeinden kennenzulernen. Die Finanzlage ist angespannt, unsere Ausgaben übersteigen unsere Einnahmen. Wenn man sich die einzelnen Bereiche, die eine Gemeinde zu erledigen hat, anschaut, dann muss man sagen: Es ist kritisch, welche Gefahren oder welche Bedrohungen für uns da dahinterstehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zudem möchte ich sagen: Als dritter Redner hat man den Vorteil, dass vieles gesagt wurde. Kollege Steinmaurer aus meiner Nachbargemeinde hat bereits Punkte aus diesem Vorhaben erläutert, und auch Sie haben die Punkte dargestellt. Als dritte Rednerin habe ich es in dem Sinn einfacher, denn es ist genug gelobt worden (Heiterkeit der Bundesrätin Schumann. – Beifall bei der SPÖ.) Es ist der Regierung und Ihnen, Herr Minister, genug gedankt worden. Ich schließe mich dem jetzt nicht an, Sie haben aber schon sehr viel Lob eingeholt, ich glaube, das reicht für einen Tagesordnungspunkt. (Heiterkeit der Bundesrätinnen Grimling und Schumann.)
Wie gehört geht es ja um die Verlängerung des Finanzausgleichs. Da die Finanzausgleichsperiode mit Ende 2021 ausgelaufen ist, wird der Beschluss wohl auch rückwirkend ab dem 1. Jänner 2022 wirksam sein. Die Verlängerung ist notwendig, denn ohne Verhandlungen gibt es eben keine neuen Vereinbarungen für die nächste Periode. Corona hat sicher seinen Teil zur Säumigkeit beigetragen, keine Frage. Wir von der Sozialdemokratie werden, wie schon im Nationalrat, der Verlängerung um zwei Jahre zustimmen.
Gleichzeitig werden auch fast alle 15a-Vereinbarungen fortgeschrieben beziehungsweise etwas erhöht – Details dazu haben wir auch schon von den Vorrednern gehört. Eine Ausnahme bildet die Kinderbetreuung, da werden Verhandlungen geführt. Es ist auch richtig so, denn da liegt vieles im Argen. In meiner Gemeinde wird zum Beispiel von meinem politischen Mitbewerber, der Ihrer Gesinnungsgemeinschaft angehört, Herr Minister, in regelmäßigen Abständen gefordert, ich solle für jedes Kind, dessen Eltern es wollen, einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. (Heiterkeit der Bundesrätin Schumann.) Auch Landeshauptmann Wallner und unsere Präsidentin haben heute in ihren Reden die hohe Bedeutung der Elementarpädagogik hervorgehoben – eine zutiefst sozialdemokratische Forderung. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Gemeinde ist an der Spitze beim Kinderbetreuungsangebot im Bezirk. Seit meinem Amtsantritt sind wir von einem halbtägigen Angebot für Drei- bis Sechsjährige zu einem Ganztagesangebot für Ein- bis Sechsjährige gekommen. Dennoch gibt es nicht für jedes Kind einen Platz. Wir sind mit einer massiven Personalnot konfrontiert, die nicht coronabedingt ist, sondern ein strukturelles Problem darstellt.
Herr Minister, gehen wir es an! Arbeiten wir die Rahmenbedingungen aus, damit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Gemeinden leistbar und machbar ist! Die Eltern werden es Ihnen danken. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt hole ich etwas weiter aus: Die freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Partner in den Gemeinden. Sie erbringen für uns Leistungen des öffentlichen Brandschutzes und Gefahrenschutzes und spielen auch eine zentrale Rolle beim Katastrophenschutz und technischen Hilfsdienst. Wir Gemeinden sind verpflichtet, die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren zu sichern. Dazu braucht es weiche Faktoren wie Qualifizierungsmaßnahmen und Teambildung, aber auch harte Faktoren wie Einsatzzentralen, Löschwasserversorgungsanlagen und technische Ausrüstung.
Hätten wir die vielen Freiwilligen in den Gemeinden nicht, müssten wir Gemeinden für die Erbringung der Aufgaben ein Vielfaches ausgeben, und es wäre unter den jetzigen Bedingungen überhaupt nicht leistbar, auch nur in die Nähe dieser Ausgaben zu kommen.
Auch ich spreche jetzt einen Dank aus und bedanke mich bei den freiwilligen Feuerwehrleuten – Frauen und Männern – in den Gemeinden, die enorm Wichtiges für uns und für die Gemeinschaft leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Bader und Raggl. – Ruf bei der SPÖ: ... Einsatzbereitschaft! Verantwortlichkeit!)
Verantwortlich für die Finanzierung sind bei uns in Oberösterreich der Landesfeuerwehrverband, die Gemeinden und die Feuerwehren selbst. Soweit mir bekannt ist, ist die Finanzierung der freiwilligen Feuerwehren länderspezifisch und sehr unterschiedlich. Corona hat aber – egal, in welchem Bundesland – die Einnahmen der Feuerwehren tendenziell stark einbrechen lassen. Einnahmequellen sind versiegt oder waren rückläufig – Feuerwehrfeste sowie traditionelle Frühschoppen wurden großteils abgesagt, Haussammlungen wurden durch unpersönliches Versenden von Zahlscheinen ersetzt. Die anderen Finanzierungspartner, die Gemeinden, haben ihre Rücklagen – das ist nämlich die Realität, Kollege Köck! – oftmals aufgebraucht, um das Tagesgeschäft in den schwierigen Zeiten halbwegs über die Runden zu bringen.
Was wird jetzt aus den Anschaffungen von technischen Ausrüstungen? – Leere Kassen der Gemeinden und Feuerwehren einerseits und Sicherung der Einsatzbereitschaft andererseits: Das geht sich nicht mehr aus! Seit Jahren fordern die Gemeinden und die österreichischen Feuerwehrverbände eine umsatzsteuerrechtliche Lösung für die Finanzierung von Feuerwehrgerätschaften.
Aus EU-rechtlichen Gründen ist für die Anschaffung Umsatzsteuer zu entrichten. Das Problem wurde bislang nicht gelöst. Weder liegen uns österreichische Vorschläge an die EU für eine Ausnahmebestimmung in der Richtlinie vor, noch wurden Maßnahmen im Inland gesetzt, um die Finanzierungssituation in den Gemeinden zu erleichtern. Aus Gemeindesicht kann ein bundesweit einheitlicher Zweckzuschuss die steuerlichen Rahmenbedingungen, die real zu einer Kürzung der jährlichen Investitionen führen, ausgleichen und einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierungssicherheit schaffen.
Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr“
Der Bundesrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher den Gemeinden auf Antrag ein Anspruch auf einen europarechtskonformen, direkten, bundesweit einheitlich geregelten Zweckzuschuss für die Anschaffung oder Reparatur von Feuerwehrgerätschaften in Höhe von einem Sechstel der rechnungsmäßig nachgewiesenen Finanzierungskosten gewährt wird.“
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Ich ersuche Sie eindringlich, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, das ist wichtig für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in unseren Gemeinden! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ofner.)
14.35
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Der von den Bundesräten Mag.a Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung von Gerätschaften der Feuerwehr“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses.