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Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Werte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um die Verlängerung des Finanzausgleichs.

Zunächst: Der bestehende Finanzausgleich wäre ausgelaufen. Die Länder sind schon in einer Frühphase der Pandemie an uns, den Bund, herangetreten und haben eben den Vorschlag unterbreitet, den bestehenden Finanzausgleich zu verlängern. In, salopp ge­sagt, normalen Zeiten wäre es natürlich erforderlich gewesen, intensiv zwischen Bund, Ländern und natürlich auch Gemeinden zu verhandeln, ich glaube aber, es hat jeder Verständnis dafür, dass wir jetzt diesen Weg gegangen sind.

Es hat Herausforderungen gegeben, die auch die Länder ganz stark betreffen, vor allem im Gesundheitswesen und da natürlich vor allem im Zusammenhang mit finanziellen Angelegenheiten, natürlich insbesondere für die Bundesländer, die die Kompetenz für den Mehraufwand für die Krankenanstalten haben, den diese gerade in Pandemiezeiten zu tragen hatten.

Wir haben uns daher mit allen neun Bundesländern darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern den Mehraufwand für die Jahre 2020 und 2021 pauschal mit diesen 750 Millio­nen Euro ersetzt. Das ist, glaube ich, ein guter Weg, der auch notwendig ist, damit das Gesundheitssystem in den Ländern aufrechterhalten werden kann.

Wir haben aufgrund der geringeren gesamtstaatlichen Steuereinnahmen die Situation, dass die Gebietskörperschaften natürlich zusätzlich belastet werden, insbesondere wer­den die Gemeinden zusätzlich belastet. Wir haben deswegen bereits im Frühjahr 2020 das erste Gemeindepaket geschnürt, im Zuge dessen der Bund die Kosten für Projekte der Gemeinden zur Hälfte übernimmt. Übrigens ist diese Gemeindemilliarde, wie sie ge­nannt wird, sehr gut angenommen worden: 800 Millionen Euro sind bereits abgerufen worden. Dadurch sind in den Gemeinden Investitionen von insgesamt über 3,1 Milliarden Euro unterstützt worden.

Wir haben dann zu Beginn des Jahres 2021 das zweite Gemeindepaket aufgestellt. Zum einen wurden die Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Millionen Euro erhöht, zum an­deren wurde für finanziell schwächer aufgestellte Gemeinden eben auch der Struktur­fonds um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Im Nachhinein betrachtet wäre der Sondervorschuss, der dadurch gewährt worden ist, nicht notwendig gewesen. Aufgrund der Steigerung der Ertragsanteile wäre eine Rück­zahlung erforderlich gewesen. Wir brauchen in den Gemeinden und insgesamt in ganz Österreich aber ein nachhaltiges Wachstum, und da wir diese positive Entwicklung för­dern wollen, die wir dank des Wachstums in Österreich Gott sei Dank haben, greift der Bund den Gemeinden da noch einmal unter die Arme. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Wie schon erwähnt wurde, verzichtet der Bund somit auf die weitere Aufrollung und die Rückzahlung des Sondervorschusses. Da geht es um 275 Millionen Euro zusätzlich für die Gemeinden, die diese sicher sehr gut brauchen können.

Auch die Steuerreform bringt natürlich Mindereinnahmen, insbesondere bei einem klei­nen Einkommen. Die erhöhten Absetzbeträge für die kleinen Einkommen und die kleinen Pensionen bedeuten Mindereinnahmen für den Staat, in weiterer Folge aber natürlich auch Mindereinnahmen für die Länder und Gemeinden. Damit diese zusätzlichen Ent­lastungsmaßnahmen im Bereich der Einkommensteuer eben nicht zulasten der Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden gehen, wird der Bund auch diese Mindereinnahmen zur Gänze übernehmen. Das sind 180 Millionen Euro im Jahr 2022 und jeweils 220 Mil­lionen Euro für die kommenden Jahre bis 2025. Zusätzlich zu den 750 Millionen Euro und den 275 Millionen Euro sind das also noch einmal insgesamt 840 Millionen Euro. Das ist notwendig. Das ist eine Unterstützung für die Gemeinden und für die Länder, die, glaube ich, geboten ist.

Es sind also riesige Summen, die da zur Unterstützung der Länder und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Wir tun das aber natürlich nicht aus Selbstzweck, sondern weil wir mithelfen wollen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie zu lindern. Selbstverständlich stehen wir dauerhaft mit den Ländern und Gemeinden im Austausch, um flexibel reagieren zu können, wenn zusätzlicher Handlungsbedarf beste­hen sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Novak.)

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