14.58

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben im letzten Sommer ein sehr gutes und umfassendes EAG beschlossen. Aufgrund des EU-Notifikationsverfahrens mussten einige Änderungen vorgenommen werden. Neben redaktionellen Anpassungen gab es auch inhaltliche Änderungen, und auf ein paar Beispiele möchte ich jetzt eingehen.

Ursprünglich war geplant, dass Ausschreibungen für Windenergieanlagen erst mit 2023 starten. Das kann jetzt fakultativ auch schon 2022 sein. Es wird zusätzlich zu den tech­nologiebezogenen Fördertöpfen einen gemeinsamen Fördertopf für Wind und Wasser geben, und dieser ist mit 20 MW bemessen.

Ein wichtiges Thema, das nicht unmittelbar von der EU kommt, ist die Frage, wie man mit den restlichen Mitteln aus dem Ökostromgesetz umgeht. Das Ökostromgesetz geht in das EAG über, und auch diese Mittel – es sind 15,5 Millionen Euro – werden im EAG wieder für die Wasserkraft genutzt.

In der Novelle ist auch die Aussetzung der Ökostrompauschale für das Jahr 2022 enthal­ten. Dadurch und durch den Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüg­lichen Verordnung werden die Ökostromkosten für Betriebe und Haushalte auf null ge­setzt  das ist ein wesentlicher Beitrag, um den steigenden Energiekosten entgegenzu­wirken und den Haushalten und den Betrieben zu helfen. Für mich ist eine Entlastung von 110 Euro pro Haushalt kein Hohn, bei den Betrieben sind es Entlastungen von 1 000 Euro aufwärts.

Positiv erwähnen möchte ich, dass es gelungen ist, die Laufzeit des Gesetzes bis 2030 beizubehalten. Brüssel wollte diese Laufzeit verkürzen, das hätte aber die Planungssi­cherheit massiv gefährdet. Dazu noch ein aus persönlicher Sicht wesentlicher Punkt: Sehr viele von uns stehen für die erneuerbare Energie. Und wenn wir wirklich diese 29 Terawatt ausbauen wollen, brauchen wir die notwendige Netzinfrastruktur. Ich möch­te da wirklich an alle appellieren: Wir können nicht auf der einen Seite in unseren Sonn­tagsreden eine Lanze für die erneuerbare Energie brechen, auf der anderen Seite aber den nächsten Schritt nicht gehen, indem wir bei der Netzinfrastruktur auf die Bremse steigen. Wir alle wissen, dass Wind- und Wasserkraft nicht immer dort entsteht, wo die Energie wirklich gebraucht wird.

Das kann ich auch ganz gut aus meiner Gemeinde berichten, in der wir so viel Alterna­tivenergie haben. In der Gemeinde Gaal waren wir früh so fortschrittlich, dass wir die Alternativenergie gar nicht mehr aus unserem Graben hinausbekommen. Es musste schon eine Bypassleitung gebaut werden, und auch diese ist wieder überlastet.

Wer also Alternativenergie wirklich ernst nimmt, muss auch zum zweiten Schritt, nämlich dem Ausbau der Netze, stehen. Wer für Strom aus erneuerbaren Energien ist, der muss sich auch bewusst sein, dass es dort und da PV-Flächen gibt, dass es Windräder gibt und dass es auch Querbauwerke in Bächen gibt. Wer für Strom aus erneuerbarer Ener­gie ist, der muss sich auch bewusst sein, dass es dafür Stromnetze braucht. Die ländli­chen Regionen sollen ja auch nicht wieder benachteiligt sein.

Wenn wir unser gutes und ambitioniertes Ziel von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 errei­chen wollen, dann müssen wir auch schauen, dass sämtliche Genehmigungsverfahren effizienter und schneller möglich sind. Das wäre mein Wunsch, und ich glaube, mit die­sen Ansätzen ist das auch gut zu erreichen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.02

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte sehr. (Bundesministerin Gewess­ler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Novak –: Nur kurz, Herr Bundesrat!)